ORF-Beitrag: Ratenzahlung für Bestandskunden vorerst gerettet
01.01.2026 - 09:24:12Die geplante Zwangsumstellung auf eine jährliche Einmalzahlung des ORF-Beitrags für Erlagschein-Nutzer ist für Bestandskunden in letzter Minute gestoppt worden. Rund 1,5 Millionen Haushalte dürfen vorerst weiter in Raten zahlen. Nur Neukunden müssen ab sofort den vollen Jahresbetrag auf einmal begleichen.
Gnadenfrist bis Ende 2027 für langjährige Zahler
Eine Gesetzesnovelle im November 2025 hat die ursprünglich strikte Frist gekippt. Der massive Druck von Seniorenverbänden und die Sorge vor finanzieller Überforderung zeigten Wirkung. Wer bereits vor 2024 per Erlagschein zahlte, darf dies nun bis zum 31. Dezember 2027 weiterhin tun.
Für diese Gruppe ändert sich heute nichts. Sie erhält weiterhin die gewohnten Vorschreibungen alle zwei oder sechs Monate. Politische Beobachter werten dies als klares Zugeständnis an die ältere Generation, die besonders häufig den analogen Zahlweg nutzt.
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Neukunden trifft es sofort und voll
Anders sieht es für Haushalte aus, die sich erst nach dem 1. Januar 2024 angemeldet haben. Für sie gilt das Gesetz in voller Härte: Kein SEPA-Lastschriftmandat bedeutet Jahresrechnung. Teilzahlungen per Erlagschein sind für sie gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Der ORF-Beitrags Service (OBS) versendet diese Tage die entsprechenden Rechnungen über mindestens 183,60 Euro. Es entsteht ein temporäres Zweiklassen-System, das bis 2028 bestehen bleibt.
Sanfter Druck in Richtung Digitalisierung
Das langfristige Ziel ist klar: der Abschaffung des teuren Papierverkehrs. Die Gestaltung der Zahlungsmodalitäten soll Bürger sanft zum digitalen Einzug bewegen. Die Rechnung ist einfach:
- Mit SEPA-Lastschrift: Flexible Ratenzahlung ohne Zusatzkosten möglich.
- Mit Erlagschein: Nur noch teure Einmalzahlung, oft plus Bankspesen.
Verbraucherschützer raten Haushalten mit knapper Kasse, den Umstieg jetzt zu prüfen. So lässt sich die Liquiditätsbelastung einer großen Jahresrechnung vermeiden.
Das endgültige Aus steht 2028 bevor
Die aktuelle Erleichterung ist nur ein Aufschub. Ab dem 1. Januar 2028 fällt die Ausnahmeregelung endgültig. Dann wird für niemanden mehr eine Ratenzahlung per Erlagschein möglich sein.
Das OBS wird die kommenden zwei Jahre nutzen, um für den digitalen Einzug zu werben. Betroffene Bürger haben nun Zeit, ihre Finanzen auf die unvermeidliche Änderung vorzubereiten. Wer analog bleibt, muss spätestens 2028 Rücklagen für die jährliche Großrechnung bilden.
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