Online-Krankschreibung, Kündigung

Online-Krankschreibung: Kündigung bei Click-Doktor droht

09.01.2026 - 21:21:12

Arbeitnehmer riskieren fristlose Entlassung, wenn sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von reinen Fragebogen-Portalen einreichen. Deutsche Gerichte bewerten solche Bescheinigungen als Täuschung.

Das hat Konsequenzen: Ein IT-Berichter verlor kürzlich seinen Job, nachdem er eine AU über ein Portal bezogen hatte, bei dem er lediglich Symptome in ein Webformular eintrug. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte die fristlose Kündigung. Die Richter sahen darin einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag, da die Bescheinigung ohne persönliche ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt worden war.

Die aktuelle Rechtslage unterscheidet scharf zwischen erlaubter Telemedizin und unseriösen Anbietern. Während die Videosprechstunde oder eine Telefon-AU bei bekannter Patienten-Arzt-Beziehung weiterhin gültig sind, stehen reine Online-Fragebögen vor Gericht auf wackligen Beinen.

Diese Portale, oft als “Click-Doktor” bezeichnet, generieren gegen Gebühr eine AU, ohne dass ein Arzt mit dem Patienten spricht oder ihn sieht. Juristen warnen: Solche Dokumente haben vor Gericht keinen Beweiswert. “Die hohe Beweiskraft einer AU ist schnell erschüttert, wenn das Diagnoseverfahren mangelhaft ist”, erklärt ein Arbeitsrechtsexperte. Der Arbeitnehmer trägt dann die nahezu unmögliche Beweislast, seine tatsächliche Erkrankung nachträglich zu belegen.

Arbeitgeber erhalten schärfere Kontrollrechte

Für Personalabteilungen bedeutet die gefestigte Rechtsprechung mehr Handlungssicherheit. Sie sind berechtigt, AUs abzulehnen, die von bekannten Fragebogen-Portalen stammen oder bei denen die Untersuchungsmethode unklar ist. In solchen Fällen kann die Entgeltfortzahlung sofort ausgesetzt werden.

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Die bewusste Vorlage einer nichtigen Bescheinigung kann sogar eine verhaltensbedingte Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen. Die Grenze ist klar:
* Erlaubt: Aktive Befragung durch einen Arzt per Video oder Telefon.
* Risiko: Asynchrone Textformulare, die ein Arzt nur “abnickt”, ohne Patientenkontakt.

Ende der Pandemie-Nachsicht

Die aktuellen Urteile markieren das endgültige Aus für die während der Corona-Pandemie geduldete Großzügigkeit. Die Wiedereinführung der Telefon-AU Ende 2023 sollte Praxen entlasten – nicht aber Geschäftsmodelle legalisieren, die auf dem Verkauf von Bescheinigungen basieren.

Der Markt für digitale Gesundheit boomt in Deutschland zwar weiter, doch die Justiz zieht eine klare rote Linie gegen Missbrauch. Diese Entwicklung zwingt Plattform-Betreiber zum Umdenken: Sie müssen echten Arztkontakt garantieren oder ihre Bescheinigungen werden für Arbeitnehmer wertlos.

Was Arbeitnehmer jetzt beachten müssen

Rechtsexperten raten Beschäftigten eindringlich, Bequemlichkeit nicht über Rechtssicherheit zu stellen. Wer krank ist, sollte entweder seinen Hausarzt aufsuchen oder auf etablierte Telemedizin-Anbieter zurückgreifen, die eine direkte Interaktion mit einem zugelassenen Arzt gewährleisten.

Die Ära des “Fünf-Minuten-Klick-zur-Krankschreibung” ist in Deutschland juristisch beendet. Für das erste Quartal 2026 erwarten Fachleute eine steigende Zahl von Kündigungsschutzklagen, in denen solche Online-AUs im Mittelpunkt stehen.

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