Onboarding, Inklusion

Onboarding 2026: Inklusion trifft auf Digitalisierung

09.12.2025 - 04:29:12

Die Arbeitswelt startet 2026 mit neuen Regeln: Mindestlohn, Transparenzpflichten und barrierefreie Prozesse revolutionieren den ersten Arbeitstag.

Der Berufseinstieg in Deutschland verändert sich grundlegend. Während das Bürokratieentlastungsgesetz IV seit Jahresbeginn 2025 digitale Arbeitsverträge ermöglicht, rückt nun die menschliche Seite in den Fokus: Barrierefreiheit wird zur Pflichtübung für zukunftsorientierte Personalabteilungen. Wie das Fachportal Haufe Personal gestern berichtete, entwickelt sich inklusives Onboarding von der Nischenstrategie zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor im Kampf um Fachkräfte.

Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, die im Januar neue Mitarbeiter begrüßen? Die Antwort liegt in der Verbindung zweier scheinbar gegensätzlicher Welten: technologische Effizienz und individuelle Fürsorge.

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Passend zum Thema Onboarding – viele Unternehmen unterschätzen, wie oft schlechte Einarbeitung zu Frühfluktuation führt. Studien zeigen, dass bis zu 40% neuer Mitarbeiter innerhalb der ersten sechs Monate innerlich kündigen. Mit einer strukturierten Checkliste und praxiserprobten Templates lassen sich die häufigsten Fehler vermeiden und die Bindung deutlich erhöhen. Laden Sie den kostenlosen Leitfaden mit Word-/PDF-Checkliste und E‑Mail-Newsletter herunter. Mit dieser Onboarding-Checkliste neue Mitarbeitende langfristig binden

Die Zeit des standardisierten “Abarbeitens” ist vorbei. Führende Unternehmen gestalten ihre Einstiegsprozesse so, dass bereits vor dem ersten Arbeitstag individuelle Bedürfnisse systematisch erfasst werden. Warten, bis neue Kolleginnen und Kollegen Barrieren selbst melden? Das gilt mittlerweile als Versäumnis der HR-Abteilung.

Ein eindrucksvolles Beispiel liefern die Österreichischen Bundesbahnen. Dort wurde die jahrzehntelange Anforderung der “Gleistauglichkeit” für Positionen im Trassenmanagement kritisch hinterfragt. Das Ergebnis: Menschen mit Gehbehinderung können nun Aufgaben übernehmen, die früher als unzugänglich galten. Nicht die Person passt sich dem starren Profil an – das Profil wird an die Realität angepasst.

Die neue Leitfrage: Ist diese Anforderung wirklich notwendig, oder schließen wir damit qualifizierte Talente ohne triftigen Grund aus?

Digitale Verträge: Jahresrückblick auf eine stille Revolution

Was vor zwölf Monaten noch Neuland war, ist heute Standard. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ermöglicht seit Januar 2025 die Textform für zentrale Vertragsbedingungen – eine Erleichterung, die sich durchgesetzt hat. Wer heute noch auf Papierversand und Nassunterschrift besteht, verliert im Wettlauf um schnelle Zusagen gegen agilere Konkurrenten.

Experten der Kanzlei Mayer Brown bestätigen: Die Onboarding-Zeiten haben sich spürbar verkürzt. Doch Vorsicht bei Sonderfällen: Befristete Arbeitsverträge und bestimmte branchenspezifische Nachweise – etwa im Baugewerbe wegen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes – erfordern weiterhin die strengere Schriftform oder qualifizierte elektronische Signaturen.

Hybride Lösungen sind gefragt: Moderne HR-Systeme erkennen automatisch, welches Format für welche Position notwendig ist. Diese Flexibilität trennt Vorreiter von Nachzüglern.

Video-Ident als neuer Sicherheitsstandard

Pünktlich zum Jahresende kommt Rückenwind aus dem Gesundheitssektor: Am 5. Dezember genehmigte die Gematik das Video-Ident-Verfahren von Nect für die Krankenkassen-Kommunikation. Ein Signal mit Sprengkraft für den HR-Bereich.

Die Botschaft: KI-gestützte Identifikationsverfahren sind marktreif und rechtssicher. Für das Onboarding bedeutet das konkret:

  • Asynchrone Abwicklung: Neue Mitarbeitende weisen ihre Identität per Video-Selfie nach – ohne Terminabsprache.
  • Betrugsschutz: Biometrische Daten werden kryptografisch an Ausweisdokumente gekoppelt, was Manipulationen bei Remote-Einstellungen nahezu unmöglich macht.

Gerade für Unternehmen mit internationalen Teams oder Remote-First-Strategien wird diese Technologie 2026 zum unverzichtbaren Baustein.

Zwei Pflichtaufgaben für den Januar-Start

Wer neue Kolleginnen und Kollegen im Januar begrüßt, muss zwei gesetzliche Änderungen zwingend berücksichtigen:

Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro: Zum 1. Januar 2026 greift die neue Untergrenze. Gehaltsvorlagen, Musterverträge und Onboarding-Unterlagen müssen bereits jetzt aktualisiert werden. Wer hier nachlässig agiert, riskiert arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen noch vor dem ersten Arbeitstag.

Lohntransparenz kommt: Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird bis Mitte 2026 in deutsches Recht umgesetzt. Auch wenn die exakte Frist noch nicht feststeht – kluge Unternehmen kommunizieren bereits heute im Onboarding transparente Gehaltsbänder. Die Frage ist nicht ob, sondern wie gut vorbereitet Sie in die neue Ära der Offenheit starten.

Steht das Tabu-Thema Gehalt vor dem endgültigen Fall? Alles deutet darauf hin. Wer neue Mitarbeitende proaktiv über Gehaltsgefüge und Entwicklungsperspektiven informiert, schafft Vertrauen statt Misstrauen.

Technik dient dem Menschen – nicht umgekehrt

Die Entwicklungen der letzten Tage verdichten sich zu einer klaren Erkenntnis: Digitale Werkzeuge wie elektronische Verträge oder Video-Identifikation bilden die Grundlage für effizientes Onboarding. Doch die Qualität entscheidet sich auf der menschlichen Ebene.

Ein technisch perfekter Prozess, der Menschen ausschließt oder überfordert, ist gescheitert – egal wie reibungslos die Systeme laufen. Die erfolgreichsten Unternehmen 2026 werden jene sein, die durch Digitalisierung gewonnene Zeit in individuelle, inklusive und transparente Willkommens-Erlebnisse investieren.

Können Sie diese Balance zwischen Effizienz und Empathie in Ihrer Organisation halten? Die nächsten Monate werden zeigen, wer im Wettbewerb um Talente die Nase vorn hat.


Grundlage: Aktuelle Berichte von Haufe Personal (8. Dezember 2025), Analysen der Kanzlei Mayer Brown (Dezember 2025) sowie Bekanntmachungen der Gematik (5. Dezember 2025).

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