OLG Hamm bestätigt DHL-Praxis der Nachbarschaftszustellung
10.02.2026 - 23:13:12Das Oberlandesgericht Hamm hat die gängige Praxis der Paketzustellung an Nachbarn für rechtens erklärt. Die Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Logistikbranche, wirft aber weiter Fragen zum Verbraucherschutz auf.
In einem Grundsatzurteil wies das Gericht eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die DHL Group ab. Die Verbraucherschützer hatten die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als zu unklar und benachteiligend kritisiert. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen wurde.
Worum es im Kern ging
Streitpunkt war eine Formulierung in den DHL-AGB. Diese erlaubt die Zustellung an „Hausbewohner und Nachbarn“, sofern „den Umständen nach angenommen werden kann, dass diese zur Annahme berechtigt sind“. Der vzbv sah darin eine intransparente Regelung. Für Kunden sei nicht klar, wer genau als Nachbar gilt und wann eine solche Ersatzzustellung erfolgen darf.
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Das Ziel der Klage war nicht ein generelles Verbot, sondern eine Präzisierung der AGB. Im Fokus standen die Risiken bei Verlust oder Beschädigung eines Pakets, nachdem es bei einem Dritten abgegeben wurde.
Gericht sieht keine Benachteiligung der Kunden
Das OLG folgte dieser Argumentation nicht. Es sah in der bestehenden Klausel keine unangemessene Benachteiligung. Berichten zufolge bemängelte der vorsitzende Richter, die Klägerseite habe keinen praxistauglichen Alternativvorschlag vorgelegt. Wer als Nachbar infrage komme, entscheide der gesunde Menschenverstand – angesichts sehr unterschiedlicher Wohnsituationen.
Für DHL und die gesamte Logistikbranche ist das Urteil eine wichtige Bestätigung. Die Ersatzzustellung ist ein Schlüssel für die Effizienz auf der „letzten Meile“. Strengere Regeln hätten zu mehr Fehlversuchen, höherem Aufwand und steigenden Kosten führen können. DHL betonte, die Praxis funktioniere in den allermeisten Fällen reibungslos und werde von Kunden geschätzt.
Datenschutz bleibt sensibles Thema
Trotz des Urteils bleiben datenschutzrechtliche Bedenken. Bei der Abgabe an einen Nachbarn werden zwangsläufig Daten – Name und die Tatsache einer Sendung – an einen Dritten weitergegeben. Compliance-Experten sehen hier eine sensible Stelle.
Verbraucher sind der Praxis aber nicht schutzlos ausgeliefert. Kunden können der Zustellung an Nachbarn aktiv widersprechen, meist über das Online-Konto. Alternativen sind die Benennung eines Wunschnachbarn oder die Umleitung an eine Packstation oder Filiale. Auch Absender können eine ausschließlich persönliche Übergabe beauftragen.
Nächste Runde könnte der BGH entscheiden
Die endgültige Rechtssicherheit steht noch aus. Der vzbv will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor über eine Revision entschieden wird. Nimmt der BGH den Fall an, könnte er eine bundesweit verbindliche Klärung herbeiführen. Bis dahin gilt die vom OLG Hamm bestätigte Praxis. Verbraucher müssen weiter die bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten nutzen, um den Empfang ihrer Pakete selbst zu steuern.
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