OLG, Frankfurt

OLG Frankfurt stärkt Firmenrecht auf einheitliche Schreibweise

19.01.2026 - 20:03:12

Unternehmen können künftig ihre Eintragung im Handelsregister in Großbuchstaben verlangen. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, dass Registergerichte die digitale Geschäftsrealität berücksichtigen müssen. Die Entscheidung stärkt die Corporate Identity im automatisierten Wirtschaftsverkehr.

Im konkreten Fall hatte ein Registergericht den Antrag einer GmbH & Co. KG abgelehnt, ihren Namen komplett in Großbuchstaben einzutragen. Stattdessen wurde die herkömmliche Schreibweise mit einem Anfangsgroßbuchstaben verwendet. Das OLG Frankfurt kippte diese Entscheidung nun mit Urteil vom 31. Oktober 2025 (Az. 20 W 194/25) und wies das untere Gericht an, den Eintrag zu korrigieren.

Die Richter betonten: Zwar haben Registergerichte einen Ermessensspielraum, doch müssen sie alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. Besonders schwer wog ein offensichtlicher Widerspruch: Die persönlich haftende Gesellschafterin derselben Firma war bereits korrekt in Großbuchstaben eingetragen. Diese Inkonsistenz stellte einen Ermessensfehler dar.

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Digitale Prozesse als entscheidendes Argument

Das Gericht gab einem zentralen Unternehmensargument recht: In der digitalisierten Wirtschaftswelt werden Handelsregisterdaten automatisch von Drittsystemen verarbeitet. Banken, KYC-Plattformen und ERP-Software greifen auf diese Daten zu und übernehmen die eingetragene Schreibweise unverändert.

Abweichungen zwischen der gewählten Firmenschreibweise und dem Registereintrag können daher schwerwiegende Folgen haben. Rechnungen werden nicht bezahlt, Zahlungsverkehrssysteme scheitern bei der Abgleichung, Compliance-Prozesse werden gestört. Seit Oktober 2025 verschärft eine neue Bankenregulierung diese Anforderungen zusätzlich: Institute müssen den Zahlungsempfängernamen strenger mit der IBAN abgleichen.

Paradigmenwechsel im Handelsregisterrecht

Rechtsexperten werten das Urteil als wichtigen Schritt weg von formalistischen hin zu praxisorientierten Interpretationen. Das Handelsregister ist heute keine statische Namensliste mehr, sondern eine kritische Datenquelle für automatisierte Geschäftsprozesse in ganz Europa.

Die Entscheidung gibt Unternehmen mehr Kontrolle über ihre rechtliche Repräsentation. Besonders für Neugründungen ist dies relevant: Sie können von Beginn an auf ihrer gewählten Typografie bestehen. Bestehende Unternehmen mit inkonsistenten Einträgen erhalten eine Grundlage für Korrekturen.

Mehr Rechtssicherheit im Wirtschaftsverkehr

Das unanfechtbare Urteil schafft klare Verhältnisse. Anwälte werden künftig auf diesen Präzedenzfall verweisen, um die korrekte Darstellung ihrer Mandanten durchzusetzen. Letztlich führt dies zu einer besseren Abstimmung zwischen Markenauftritt, rechtlichem Status und digitalem Fußabdruck deutscher Unternehmen.

Die Frankfurter Richter haben damit anerkannt: In Zeiten automatisierter Datenverarbeitung kann die Frage, wie ein Name geschrieben wird, genauso wichtig sein wie der Name selbst.

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