Österreichs Arbeitsrecht: Neue Pflichten für Freelancer und Trinkgeld
10.01.2026 - 11:33:12Ab sofort gelten in Österreich strengere Transparenzregeln für Arbeitsverträge und Dienstzettel. Die Reform betrifft vor allem Freelancer und die Offenlegung von Trinkgeld.
Kündigungsschutz für Freelancer wird gesetzlich
Die größte Neuerung betrifft Freie Dienstverträge. Bislang waren diese flexiblen Arbeitsverhältnisse kaum gesetzlich geschützt. Seit dem 1. Januar 2026 gilt erstmals ein gesetzlicher Kündigungsschutz mit festen Fristen.
Für unbefristete Verträge gilt nun eine vierwöchige Kündigungsfrist zum 15. oder Monatsletzten. Nach zwei Jahren Beschäftigung verlängert sie sich auf sechs Wochen. Diese Fristen müssen explizit im Vertrag oder Dienstzettel stehen. Auch eine maximal einmonatige Probezeit ist möglich – aber nur, wenn sie schriftlich vereinbart wird.
„Vage oder stille Vereinbarungen reichen nicht mehr aus“, kommentieren Rechtsexperten. Personalabteilungen müssen ihre Vertragsmuster daher dringend überarbeiten.
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Mehr Klarheit bei Trinkgeld und Arbeitszeiten
Die Reform erhöht auch die Transparenz für normale Arbeitnehmer, besonders in der Gastronomie. Arbeitgeber müssen jetzt im Dienstzettel offenlegen, nach welchem Schlüssel bargeldlose Trinkgelder verteilt werden.
Zudem müssen die wöchentlichen Arbeitszeiten von geringfügig Beschäftigten nun detaillierter erfasst werden. Verträge müssen die erwarteten Wochenstunden klar definieren, um die Meldung an das Arbeitsmarktservice (AMS) zu erleichtern.
Freelancer erhalten Tarifrecht
Eine weitere bahnbrechende Änderung: Freelancer können jetzt in den Geltungsbereich von Kollektivverträgen einbezogen werden. Das Arbeitsverfassungsgesetz wurde entsprechend geändert.
Das könnte in Branchen wie Lieferdiensten oder Medien zu branchenspezifischen Mindeststandards führen. Arbeitgeber müssen prüfen, ob neue Kollektivverträge für ihre Freelancer gelten – und diese im Dienstzettel angeben. Unterlassen sie das, drohen Verwaltungsstrafen.
Hintergrund und Folgen für die Wirtschaft
Die neuen Regeln bauen auf der EU-weiten Transparenzrichtlinie von 2024 auf. Damals wurden bereits 15 Pflichtangaben für Dienstzettel eingeführt. Die Novelle 2026 präzisiert und erweitert diese Pflichten.
Die Hauptlast tragen die Gig-Economy und Branchen mit vielen Freelancern. Die gesetzlichen Kündigungsfristen verwischen die Grenze zwischen Angestellten und Selbstständigen weiter. Der österreichische Arbeitsmarkt bewegt sich hin zu einem einheitlicheren Schutzsystem.
Parallel wurden zum Jahresbeginn auch die Mindestgehälter für ausländische Fachkräfte (Rot-Weiß-Rot-Karte, Blaue Karte EU) angehoben. Diese müssen in neuen Verträgen korrekt ausgewiesen werden.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Unternehmen sollten ihre Vertragsvorlagen umgehend überprüfen und anpassen. Die neuen Kündigungsklauseln für Freelancer und die Trinkgeld-Regelungen haben oberste Priorität.
Rechtsexperten rechnen damit, dass noch 2026 die ersten branchenspezifischen Kollektivverträge für Freelancer ausgehandelt werden. Das würde eine weitere Anpassungswelle auslösen. Bis dahin gilt: Jeder neue Dienstzettel muss den Standards von Januar 2026 entsprechen – sonst wird es teuer.
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