Österreich: Mietverträge künftig mindestens fünf Jahre
29.09.2025 - 17:33:02Ab November 2025 gilt für neue Mietverträge eine verlängerte Mindestlaufzeit von fünf statt bisher drei Jahren. Die Reform sorgt für Kontroversen zwischen Vermietern und Mieterschützern.
Die Regierung hat eine weitreichende Mietrechtsreform beschlossen. Ab November müssen Mietverträge grundsätzlich für mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden – bisher waren es drei. Die Neuregelung sorgt für heftige Diskussionen zwischen Mietern und Vermietern.
Das ändert sich konkret: Für alle neu abgeschlossenen oder erneuerten Verträge gilt die längere Mindestlaufzeit. Eine wichtige Ausnahme gibt es für private Kleinvermieter mit weniger als fünf Wohnungen – sie dürfen weiterhin Drei-Jahres-Verträge anbieten.
Die Regierung will damit der Praxis der zunehmenden Kurzzeitverträge entgegenwirken. Zuletzt waren drei von vier neuen privaten Mietverträgen befristet. Staatssekretär Josef Schellhorn spricht von einer „guten Balance zwischen Leistbarkeit und Verfügbarkeit“.
Eigentümer warnen vor Marktverknappung
Die Immobilienwirtschaft reagiert mit scharfer Kritik. ÖHGB-Präsident Martin Prunbauer bezeichnet das Paket als „wirtschaftsfeindlichen Eingriff in Eigentumsrechte“.
Die Argumente der Vermieter:
* Befristungen erfolgen oft aus legitimen Gründen (Eigennutzung durch Kinder, Rückkehr nach Auslandsaufenthalt)
* Ohne flexible Befristungen kommen weniger Wohnungen auf den Markt
* Das könnte Mietangebot verknappen und Preise weiter treiben
* Befristungen sind notwendiges Korrektiv zu strengen Kündigungsregeln
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Mieterschützer jubeln über „mehr Sicherheit“
Ganz anders sehen es die Mieterschutzorganisationen. Die Arbeiterkammer, die ein generelles Ende von Befristungen fordert, wertet die Reform als wichtigen ersten Schritt.
AK-Experte Thomas Ritt kritisiert: Befristungen machen Wohnen „unsicher, teuer und treiben die Preise extrem an“. Mieter scheuen oft davor zurück, ihre Rechte geltend zu machen – aus Angst, der Vertrag wird nicht verlängert.
Die Mietervereinigung betont: Das Paket bietet „hunderttausenden Haushalten erstmals mehr Sicherheit“. Die längere Mindestdauer schützt vor außerordentlichen Mieterhöhungen bei Vertragsverlängerungen.
Reform ist Teil größerer Mietpreisbremse
Die Befristungsregeln sind nur ein Baustein einer umfassenderen Mietrechtsreform. Ab 2026 kommt eine universelle Mietpreisbremse: Bei hoher Inflation darf nur die Hälfte der über drei Prozent liegenden Teuerung auf die Miete aufgeschlagen werden.
Der Kontext: Seit 2010 sind die Mieten in Österreich um über 70 Prozent gestiegen. Die differenzierte Regelung gilt als politischer Kompromiss zwischen Mieterschutz und Eigentümerinteressen.
Was passiert als nächstes?
Das Gesetzespaket durchläuft jetzt die Begutachtungsphase. Grundlegende Änderungen sind nicht mehr zu erwarten, Details könnten aber noch angepasst werden.
Die Zeitschiene:
* November 2025: Neue Befristungsregeln treten in Kraft
* 2026: Mietpreisbremse wird wirksam
Die entscheidende Frage bleibt: Wie reagiert der Markt? Führt die Reform zu mehr Stabilität für Mieter – oder schreckt sie Vermieter ab und verknappt das Angebot weiter? Die Marktentwicklung im nächsten Jahr wird es zeigen.