Mietpreisbremse, Markt

Österreich: Mietpreisbremse für freien Markt beschlossen

25.09.2025 - 07:37:02

Ab 2026 gelten neue Regeln für den Wohnungsmarkt: Mieterhöhungen werden gedeckelt und die Mindestbefristung steigt auf fünf Jahre. Die Reform soll Millionen Haushalten mehr Planungssicherheit bieten.

Die Bundesregierung greift erstmals in den unregulierten Wohnungsmarkt ein. Ab 2026 gelten neue Regeln für Mieterhöhungen und längere Mindestbefristungen – eine historische Wende nach jahrzehntelang steigenden Mieten.

Die Reform reagiert auf dramatische Preisentwicklungen: Seit 2010 stiegen die Mieten um über 70 Prozent – ein Vielfaches des EU-Durchschnitts. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) spricht von einem „großen Wurf für leistbares Wohnen“. Rund 75 Prozent aller Mietverhältnisse sollen profitieren.

Inflationsdeckel bremst Mieterhöhungen

Das Herzstück: eine neue Mietpreisbremse für bisher unregulierte Neubauwohnungen. Ab 2026 sind Mietanpassungen nur noch einmal jährlich möglich – frühestens zum 1. April.

Der entscheidende Mechanismus: Bei einer Inflation über drei Prozent dürfen Vermieter nur die Hälfte des darüber liegenden Teils weitergeben. Konkret bedeutet das bei sechs Prozent Inflation maximal 4,5 Prozent Mieterhöhung.

Ausgenommen bleiben Ein- und Zweifamilienhäuser. Für bereits preisgebundene Wohnungen gelten noch strengere Übergangsregeln: 2026 maximal ein Prozent Erhöhung, 2027 höchstens zwei Prozent.

Anzeige: Während die Politik Mieterhöhungen stärker reglementiert, brauchen Vermieter in Deutschland wasserdichte Begründungen. Ein kostenloser PDF-Report zeigt, wie Sie Erhöhungen 100 % rechtssicher umsetzen – mit zulässigen Grenzen, Fristen und einer geprüften Muster-Vorlage. Jetzt den Gratis-Report „Die perfekte Mieterhöhung“ sichern

Mindestbefristung steigt auf fünf Jahre

Die zweite Säule: Längere Mietverträge für mehr Planungssicherheit. Die Mindestdauer befristeter Verträge steigt von drei auf fünf Jahre – eine direkte Antwort auf den „Befristungs-Wildwuchs“.

Derzeit sind rund 440.000 Wohnungen befristet vermietet. Die neue Regelung gilt für alle Neuvermietungen ab 2026. Private Kleinvermieter mit weniger als fünf Wohnungen können weiterhin dreijährige Befristungen anbieten.

Zwischen Jubel und scharfer Kritik

Mietervertreter begrüßen die Reform als überfälligen Schritt. Die Arbeiterkammer spricht von „mehr Sicherheit“ für Haushalte, deren Wohnkosten „aus dem Lot geraten“ seien.

Immobilieneigentümer reagieren scharf. Der Haus- und Grundbesitzerbund warnt vor einem „Angriff auf das Eigentum“ und befürchtet sinkende Investitionsanreize für den Wohnungsbau.

Die Kritiker fragen: Könnte die Regulierung das Angebot an Mietwohnungen mittelfristig verknappen? Wird der private Kapitalzufluss in den Wohnungsbau zurückgehen?

Parlamentsdebatte bis Dezember erwartet

Der Gesetzesentwurf wandert nun ins Parlament. Eine Verabschiedung im Nationalrat ist für Dezember geplant – damit die neuen Regeln pünktlich zum 1. Januar 2026 greifen.

Experten beobachten gespannt die Marktauswirkungen. Während die Regierung auf Mietpreisstabilisierung setzt, warnen Branchenvertreter vor einem Investitionsrückzug. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Reform hält, was sie verspricht – ohne den Wohnungsbau zu bremsen.

@ boerse-global.de