Österreich führt Teilpension ein, Deutschland beobachtet
04.02.2026 - 11:12:12Ab 2026 ersetzt die neue Teilpension in Österreich das klassische Altersteilzeit-Modell. Die Reform zielt darauf ab, ältere Arbeitnehmer länger im Berufsleben zu halten und hat direkte Auswirkungen auf grenzüberschreitendes Personalmanagement im DACH-Raum.
Vom Frühausstieg zur „aktiven Langlebigkeit“
Seit dem 1. Januar 2026 ist in Österreich ein grundlegender Systemwechsel in Kraft: Die staatlich geförderte Teilpension löst die traditionelle Altersteilzeit als zentrales Instrument für den Übergang in den Ruhestand ab. Während Altersteilzeit oft die Brücke zum vollständigen Frühruhestand war, soll das neue Modell den Verbleib im Job bis über das gesetzliche Rentenalter hinaus attraktiv machen. Diese österreichische Reform fällt zeitlich mit der neu belebten Debatte um die deutsche Aktivrente zusammen, die erst am 3. Februar 2026 wieder prominent auf die Agenda kam. Beide Entwicklungen signalisieren einen gesamteuropäischen Trend: Die Arbeitskraft Älterer soll länger genutzt werden, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.
So funktioniert das neue Modell
Die Teilpension kombiniert reduzierte Arbeitszeit mit einem teilweisen Rentenbezug. Sie basiert nicht mehr auf einem vom Arbeitsmarktservice (AMS) geförderten Lohnausgleich, sondern auf dem Prinzip „Arbeit plus Rente“.
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- Voraussetzung: Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, die die Kriterien für eine Korridorpension, Schwerarbeitspension oder eine Pension nach langer Versicherungsdauer erfüllen.
- Arbeitszeit: Die Arbeitsleistung muss um mindestens 25 Prozent und maximal 75 Prozent reduziert werden.
- Finanzierung: Der Arbeitgeber zahlt nur noch das Gehalt für die geleisteten Arbeitsstunden. Die teilweise Rente wird direkt von der Pensionsversicherung ausgezahlt – und zwar im gleichen Umfang wie die Arbeitszeitreduzierung. Bei einer Halbierung der Arbeitszeit erhält der Mitarbeiter also 50 Prozent seiner angesparten Rente.
Für Personalabteilungen bedeutet das eine Vereinfachung: Der administrative Aufwand für die Abrechnung von Lohnausgleich und Sozialversicherungsrückerstattungen entfällt. Gehalt und Rente werden getrennt voneinander gezahlt.
Altersteilzeit wird stark eingeschränkt
Parallel zur Einführung der Teilpension wird die klassische Altersteilzeit massiv zurückgefahren. Unternehmen müssen ihre Personalplanung anpassen.
- Maximaldauer: Die staatlich geförderte Höchstdauer wurde von fünf auf nur noch drei Jahre gekürzt.
- Blockmodell: Das beliebte Blockmodell – volle Arbeit in die erste Hälfte, voller Ruhestand in der zweiten – erhält kaum noch neue Förderungen.
- Kosten: Die Erstattungssätze für Arbeitgeber wurden gesenkt. Damit ist die neue Teilpension für viele Betriebe die kostengünstigere Option, um erfahrene Mitarbeiter zu halten.
Was bedeutet das für Deutschland?
Die österreichische Teilpension ist kein direktes Pendant zur deutschen Flexirente oder der diskutierten Aktivrente, zeigt aber mögliche Entwicklungsrichtungen auf.
- Österreichs Teilpension: Ermöglicht den Bezug einer Teilrente vor Erreichen des Regelalters bei reduzierter Arbeitszeit.
- Deutschlands Flexirente: Erlaubt bereits heute eine Teilrente mit Hinzuverdienstmöglichkeiten. Die Aktivrente-Debatte zielt darauf ab, Arbeit im Rentenalter steuerfrei oder steuerbegünstigt zu stellen.
Experten sehen in der österreichischen Lösung einen möglichen Blaupause für künftige deutsche Reformen. Die nahtlose Integration von Teilrentenbezug in bestehende Arbeitsverhältnisse könnte auch hierzulande Schule machen, um den „harten“ Austritt aus dem Berufsleben zu verhindern. Die Deutsche Rentenversicherung wirbt bereits intensiv für die Flexirente.
Strategische Konsequenzen für das Personalmanagement
Personalverantwortliche, insbesondere in Unternehmen mit Standorten in beiden Ländern, müssen jetzt handeln.
- Vertragsanpassungen: Neue Altersteilzeit-Vereinbarungen unterliegen der Dreijahresgrenze. Für die Teilpension müssen Arbeitsverträge die reduzierte Stundenzahl explizit festhalten, um den Rentenanspruch auszulösen.
- Lohnabrechnung: Gehaltssysteme müssen angepasst werden. Der Mechanismus des Lohnausgleichs entfällt; stattdessen muss der Status von Mitarbeitern mit direkten Rentenzahlungen erfasst werden.
- Personalbindung: Die Teilpension kann zum strategischen Instrument werden. Ein 50-Prozent-Modell hilft, wertvolles Erfahrungswissen mehrere Jahre länger im Unternehmen zu halten.
Die ersten Wochen der Teilpension zeigen eine hohe Akzeptanz, besonders bei Anspruchsberechtigten für die Korridorpension. In Berlin wird der Erfolg des Modells aufmerksam verfolgt. Ein System, das gleichzeitig die Pensionsausgaben senkt und durch fortgesetzte Beschäftigung Steuereinnahmen sichert, könnte auch die deutsche Renten- und Arbeitsmarktpolitik 2026 noch beeinflussen.
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