Mietpreisbremse, Höchsterhöhung

Österreich führt Mietpreisbremse für alle ein

24.09.2025 - 12:09:02

Österreich führt ab 2026 eine umfassende Mietpreisbremse ein mit jährlicher Höchsterhöhung, verlängerten Mindestmietdauern und Ausnahmen für gemeinnützigen Wohnbau als Teil eines Milliarden-Wohnpakets.

Die österreichische Bundesregierung dreht die Mietspirale zurück: Ab 2026 gilt eine umfassende Mietpreisbremse, die erstmals auch bisher ungeregelte Verträge erfasst. Das am 17. September beschlossene Paket soll das Wohnen wieder leistbarer machen – eine Antwort auf die dramatische Preisentwicklung der letzten Jahre.

Seit 2010 explodierten die Mieten um über 70 Prozent. Viele Haushalte stehen vor dem finanziellen Kollaps. Doch damit soll bald Schluss sein.

Inflationsdeckel mit Dämpfung

Das Herzstück der Reform: Mieten dürfen nur noch einmal jährlich steigen. Dabei greift ein cleverer Mechanismus: Bei einer Inflation über drei Prozent wird nur die Hälfte des Überschusses an Mieter weitergegeben.

Ein Beispiel: Bei sechs Prozent Inflation steigt die Miete maximal um 4,5 Prozent statt um die vollen sechs Prozent.

Für bereits geregelte Mieten gilt eine noch strengere Regelung:
* 2025: Kompletter Mietenstopp
* 2026: Maximal ein Prozent Erhöhung
* 2027: Maximal zwei Prozent Erhöhung
* Ab 2028: Einheitliche Inflationsregel für alle

Neubauten bleiben vorerst ausgenommen – aber nicht für lange. Die Regierung arbeitet bereits an entsprechenden Regeln.

Anzeige: Während Österreich die Mietpreise bremst, brauchen Vermieter in Deutschland klare Orientierung: Was ist 2025 rechtlich zulässig – und wie begründet man Anpassungen korrekt? Ein kostenloser Mietspiegel-Report liefert Vergleichsmieten für deutsche Städte und rechtssichere Formulierungen für Anschreiben. Jetzt den Mietspiegel-Report 2025 gratis sichern

Fünf statt drei Jahre Mindestbefristung

Schluss mit der Unsicherheit alle drei Jahre: Befristete Mietverträge müssen künftig mindestens fünf Jahre laufen. Die Regel gilt ab November 2025 für gewerbliche Vermieter mit fünf oder mehr Wohnungen.

Private Kleinvermieter können weiterhin dreijährige Verträge anbieten. Kurzzeitvermietungen bleiben unberührt.

Der Grund: Drei von vier Neuverträgen im privaten Sektor sind befristet. Mieter leben in ständiger Angst vor Kündigungen oder drastischen Erhöhungen.

Gemeinnütziger Wohnbau bleibt handlungsfähig

Die gemeinnützigen Bauvereinigungen atmeten auf: Wesentliche Teile des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes bleiben von der Mietpreisbremse ausgenommen. Besonders der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag kann weiterhin flexibel angepasst werden.

Warum das wichtig ist: Ohne diese Ausnahme hätten notwendige Sanierungen und Neubauprojekte auf der Kippe gestanden. Die gemeinnützigen Träger argumentierten erfolgreich, dass ihre gesetzlichen Vorgaben bereits für faire Mieten sorgen.

Teil eines größeren Wohnpakets

Die Mietrechtsreform ist nur ein Baustein. Das gesamte „Wohn- und Baupaket“ umfasst:
* Eine Milliarde Euro für den gemeinnützigen Sektor
* 25.000 neue oder sanierte Wohneinheiten
* Wegfall von Nebengebühren beim Immobilienkauf (befristet)

Der Zeitplan: Die ersten Maßnahmen greifen bereits im November 2025. Die große Mietpreisbremse startet im Januar 2026. Für 2026 plant die Regierung zusätzlich ein Paket zur ökologischen Sanierung.

Ob die Reform den erhofften Erfolg bringt? Das wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Experten erwarten jedenfalls eine Stabilisierung der Mietpreise – und endlich mehr Planungssicherheit für Millionen von Mietern.

@ boerse-global.de