Österreich führt Mietpreisbremse ein
16.10.2025 - 18:45:02Ab Januar 2026 gilt in Österreich eine umfassende Mietrechtsreform mit strenger Mietpreisbremse und verlängerten Mindestbefristungen, die heftige Kontroversen auslöst.
Die österreichische Regierung macht ernst mit dem Mieterschutz: Ab Januar 2026 greift eine umfassende Mietrechtsreform, die explodierenden Wohnkosten den Kampf ansagt. Das neue Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) sorgt bereits für heftige Diskussionen zwischen Mieterschützern und Immobilienwirtschaft.
Harte Deckel für Mieterhöhungen
Das Herzstück der Reform: eine gesetzliche Mietpreisbremse für alle Verträge. Künftig dürfen Vermieter nur noch einmal jährlich die Miete erhöhen. Steigt die Inflation über drei Prozent, können Vermieter den darüberliegenden Betrag nur zur Hälfte weitergeben.
Ein Rechenbeispiel: Bei fünf Prozent Inflation würde die Miete nur um vier Prozent steigen – nicht um die vollen fünf Prozent. Für Altbau-, Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen gelten noch strengere Regeln: 2026 maximal ein Prozent, 2027 höchstens zwei Prozent Erhöhung.
Zusätzlich verlängert sich die Mindestbefristung neuer Mietverträge von drei auf fünf Jahre. Ausgenommen bleiben Kleinvermieter mit weniger als fünf Wohnungen.
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Wirtschaft warnt vor Kollaps
Die Kritik lässt nicht auf sich warten. Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung sehen die Reform als gefährliche Symptombekämpfung. Ihre Befürchtung: Gedeckelte Mieten machen Neubau und Sanierungen unrentabel, was mittelfristig zu noch weniger bezahlbarem Wohnraum führt.
Sogar der Oberste Gerichtshof äußerte Bedenken und warnte vor zusätzlicher Komplexität im ohnehin komplizierten Mietrecht. Vorarlbergs Landesregierung fürchtet, die Reform könne “das Gegenteil des Gewollten” erreichen.
Mieterschützer fordern mehr
Auf der anderen Seite gehen Gewerkschaftsbund und Mietervereinigung die Maßnahmen nicht weit genug. Ihr Hauptkritikpunkt: Die längeren Befristungen ändern nichts an der Praxis endloser Kettenbefristungen.
Wohnbauminister Andreas Babler (SPÖ) kontert die Kritik: “Wohnraum ist kein Spekulationsobjekt, sondern ein Grundbedürfnis.”
Was jetzt passiert
Nach Ende der Begutachtungsfrist diese Woche prüft die Regierung die eingegangenen Stellungnahmen. Trotz heftiger Kritik sollen die Kernpunkte der Reform beibehalten werden.
Das Gesetz tritt planmäßig am 1. Januar 2026 in Kraft – mitten in einer der heftigsten Wohnkostenkrisen der österreichischen Nachkriegszeit.