Mogelpackungen, Euro

Österreich bestraft Mogelpackungen mit bis zu 15.000 Euro

18.11.2025 - 16:50:12

Die österreichische Regierung zieht die Schrauben an: Händler müssen künftig deutlich kennzeichnen, wenn Produkte schrumpfen, aber teurer werden. Wer sich nicht daran hält, zahlt – und zwar kräftig.

Nach monatelangem politischem Tauziehen hat die Koalition heute ein umfassendes Anti-Shrinkflation-Gesetz beschlossen. Die Botschaft ist klar: Schluss mit versteckten Preiserhöhungen durch kleinere Packungen. Was bedeutet das konkret für Konsumenten und Supermärkte?

Das Kernstück der neuen Regelung trifft den Handel direkt: Schrumpft die Füllmenge eines Produkts bei gleichem oder höherem Preis, muss der Händler 60 Tage lang darauf hinweisen. Die Kennzeichnung erscheint direkt am Produkt, am Regal oder in unmittelbarer Nähe.

Zusätzlich kommt eine Plakat-Pflicht: Supermärkte müssen im Eingangsbereich auf A1-Format über betroffene Mogelpackungen informieren. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) spricht vom “Anti-Mogelpackungs-Gesetz” – ein Name, der Programm ist.

Anzeige

Passend zum Thema Mietpreisbremse und steigenden Preisen: Vermieter sollten jetzt wissen, welche Mietpreise 2025 zulässig sind – sonst drohen teure Fehler. Der kostenlose Mietspiegel-Report 2025 liefert Vergleichsmieten, Begründungshilfen für Mieterhöhungen und Praxis-Tipps, damit Sie rechtssicher handeln. Ideal für Vermieter, die ihre Strategie angesichts neuer Gesetzespakete prüfen wollen. Download per E‑Mail, gratis. Jetzt Mietspiegel-Report 2025 herunterladen

Grundpreis wird zur Pflicht-Information

Neben der Shrinkflation-Warnung verschärft die Regierung die Grundpreis-Auszeichnung massiv. Der Preis pro Kilogramm oder Liter muss künftig mindestens halb so groß wie der Verkaufspreis auf dem Schild stehen.

Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) begründet die Maßnahme mit “Rabattmogeleien” großer Konzerne. Ziel: Konsumenten sollen Preise endlich vergleichen können, ohne Taschenrechner zücken zu müssen.

So hart trifft das Bußgeld die Händler

Die Regierung setzt auf ein gestaffeltes Strafensystem:

  • Erster Verstoß: Beratung statt Strafe
  • Zweiter Verstoß: Bis zu 2.500 Euro pro Produkt (maximal 10.000 Euro gesamt)
  • Dritter Verstoß: Bis zu 15.000 Euro Gesamtstrafe

Kleine Kaufleute mit maximal fünf Filialen bleiben verschont. Doch für die großen Ketten wird es ernst.

Handel schlägt zurück: “Falsche Adresse!”

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) läuft Sturm gegen das Gesetz. Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands, wirft der Politik vor, die Verantwortung falsch zu verteilen: “Die Entscheidungen treffen internationale Hersteller, nicht wir.”

Die 140.000 Beschäftigten im Lebensmitteleinzelhandel würden massiv zusätzlich belastet. Der Handel fordert stattdessen eine EU-weite Kennzeichnungspflicht – direkt auf der Verpackung, durch die Hersteller selbst. Ob diese Kritik die Politik noch zum Umdenken bewegt? Eher unwahrscheinlich.

Von Eskimo Magnum bis Iglo: Die Skandale häufen sich

Der Vorstoß kommt nicht aus heiterem Himmel. Verbraucherschützer wie der VKI und Foodwatch prangern seit Jahren dreiste Fälle an. Erst kürzlich wurde Eskimo Magnum Mandel zur “KONSUM-Ente des Jahres 2025” gekürt – weniger Inhalt, höherer Preis.

Auch Iglo kassierte vor Gericht eine Niederlage wegen heimlicher Mengenreduktion bei Lachsprodukten. Die Beispiele zeigen: Shrinkflation ist kein Einzelfall, sondern System.

Deutschland und Frankreich als Vorbilder

Österreich orientiert sich an europäischen Nachbarn. In Frankreich gilt bereits eine ähnliche Kennzeichnungspflicht. Deutschland geht bei den Strafen noch weiter: Dort drohen Mogelpackungen bis zu 25.000 Euro Bußgeld.

Die Regierung will mit dem Gesetz die Inflation von aktuell vier Prozent Richtung Zwei-Prozent-Ziel drücken. Gleichzeitig ist eine Mietpreisbremse Teil des Pakets – ein Rundumschlag gegen die Teuerung.

Inkrafttreten im ersten Quartal 2026

Der Entwurf wandert jetzt ins Parlament. Noch in diesem Jahr soll er beschlossen werden, damit die Regeln Anfang 2026 greifen können. Direkt senken wird das Gesetz die Preise nicht – aber es verschiebt die Machtverhältnisse.

Konsumenten können versteckte Preiserhöhungen künftig erkennen und gezielt zu Alternativen greifen. Der öffentliche Druck auf Hersteller dürfte durch die sichtbare Kennzeichnung massiv steigen. Ob die Lebensmittelindustrie ihre Praktiken ändert oder neue Tricks findet – die nächsten Monate werden es zeigen.

Anzeige

PS: Viele Vermieter übersehen wichtige Umlageregeln bei Betriebskosten – und bekommen später Ärger durch Nachforderungen. Der kostenlose PDF-Report “Betriebskosten 2025” zeigt kompakt, welche Kosten umlagefähig sind, welche Fallstricke häufig auftreten und wie Sie Ihre Abrechnung rechtssicher gestalten. Ideal für private und professionelle Vermieter, die Kostenfallen vermeiden wollen. Jetzt kostenlosen Betriebskosten-Report sichern

@ boerse-global.de