Österreich beendet unbegrenzten Zuverdienst zum Arbeitslosengeld
01.01.2026 - 02:32:12Eine neue Arbeitsmarktreform beendet den unbegrenzten Minijob-Zuverdienst für Arbeitslose. Betroffene müssen sich zwischen staatlicher Leistung und Nebenjob entscheiden.
Ab heute gilt in Österreich ein neues Arbeitsmarktrecht. Die Regierung schafft den unbegrenzten geringfügigen Zuverdienst zum Arbeitslosengeld weitgehend ab. Tausende Arbeitslose müssen sich nun entscheiden: Entweder die staatliche Leistung oder den Nebenjob.
Bisher konnten Arbeitslose bis zu 551,10 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Abzüge fürchten zu müssen. Diese Möglichkeit ist für die meisten AMS-Gemeldeten nun Geschichte. Die Bundesregierung will mit der Reform Fehlanreize beseitigen und die volle Konzentration auf die Jobsuche lenken. Kritiker warnen dagegen vor steigender Armutsgefahr.
Entweder Leistung oder Job – das neue Prinzip
Der Paradigmenwechsel ist radikal: Statt „Arbeitslosengeld plus Zuverdienst“ gilt jetzt ein striktes „Entweder-oder-Prinzip“. Wer eine neue geringfügige Beschäftigung aufnimmt, verliert in der Regel den Anspruch auf seine AMS-Leistung.
Arbeitgeber und Minijobber stehen nun unter erheblichem Anpassungsdruck: Viele Arbeitsverträge für geringfügige Beschäftigungen müssen an die neuen Ausnahmeregeln und Fristen angepasst werden. Eine kostenlose Mustervorlage erklärt konkret, wie Sie Vertragsklauseln zur Bestandsschutz-Regelung, zur 26‑Wochen-Ausnahme und zu Alters-/Behinderungs-Ausnahmen rechtssicher formulieren. Praxisnah und sofort einsetzbar – ideal für Personalverantwortliche und Kleinbetriebe. Jetzt Minijob-Vertragsvorlage herunterladen
Die Regelung betrifft auch bestehende Jobs. Viele Betroffene standen in den letzten Wochen vor der schwierigen Wahl: Soll ich meinen Nebenjob behalten und auf die Unterstützung verzichten? Oder kündige ich, um weiter Arbeitslosengeld zu beziehen?
Diese vier Gruppen sind ausgenommen
Nicht alle sind von der strengen Regel betroffen. Der Gesetzgeber hat vier Ausnahmegruppen definiert, um Härten zu vermeiden:
- Bestandsschutz für Nebenjobs: Wer seinen geringfügigen Job bereits vor der Arbeitslosigkeit mindestens 26 Wochen lang parallel zu einer Vollzeitstelle hatte, darf ihn behalten.
- Chance für Langzeitarbeitslose: Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, darf für maximal 26 Wochen einen Minijob annehmen – als mögliches Sprungbrett in den regulären Arbeitsmarkt.
- Dauerausnahme für Ältere und Menschen mit Behinderung: Langzeitarbeitslose über 50 und Personen mit einem Behinderungsgrad ab 50 Prozent dürfen zeitlich unbegrenzt dazuverdienen.
- Wiedereinstieg nach Krankheit: Nach einem langen Krankenstand (mindestens 52 Wochen) gilt ebenfalls eine 26-wöchige Ausnahmeregelung.
Strenge Kontrollen und knappe Fristen
Für Arbeitslose mit einem bestehenden Minijob, die unter keine Ausnahme fallen, tickt die Uhr. Sie müssen diese Beschäftigung spätestens bis zum 31. Januar 2026 beenden. Ansonsten riskieren sie rückwirkende Kürzungen ihres Arbeitslosengeldes ab Jahresbeginn.
Das AMS kündigte strenge Kontrollen an. Ein automatischer Datenabgleich mit der Sozialversicherung soll Überschneidungen schnell aufdecken. Arbeitsrechtler warnen: Unwissenheit schützt nicht vor Rückforderungen.
Gastronomie und Kultur besonders betroffen
Die Reform trifft einige Branchen ins Mark. Vor allem in der Gastronomie und im Kunst- und Kulturbereich war die Kombination aus Arbeitslosengeld und saisonalen Minijobs lange üblich. Interessenvertretungen wie der Kulturrat Österreich hatten heftig protestiert und vor einer „sozialen Verschlechterung“ gewarnt.
Aus wirtschaftspolitischer Sicht ist die Maßnahme dagegen längst überfällig. Befürworter argumentieren, der bisherige Zuverdienst habe viele davon abgehalten, eine Vollzeitstelle anzunehmen. Jede Arbeitsstunde werde im regulären Arbeitsmarkt dringend benötigt.
Wird der Arbeitsmarkt jetzt aktiviert?
Die kommenden Wochen werden zur Bewährungsprobe. Beobachter erwarten kurzfristig einen Anstieg der Abmeldungen vom Arbeitslosengeld, weil sich manche für ihren Nebenjob entscheiden. Die zentrale Frage bleibt: Führt der Wegfall der bequemen Zuverdienst-Möglichkeit tatsächlich zu mehr Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt?
Unternehmen, die stark auf geringfügige Beschäftigte setzten, müssen umdenken. Das Arbeitsministerium plant eine erste Evaluierung der Reform für die zweite Jahreshälfte. Sollte sich die soziale Lage vieler Betroffener unerwartet verschärfen, könnte bei den Ausnahmeregelungen nachjustiert werden.
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