OECD-Regeln für Homeoffice setzen Deutschland unter Druck
26.01.2026 - 21:14:12Die OECD verschärft ihre Leitlinien für Homeoffice-Betriebsstätten – und stellt damit die liberale deutsche Praxis infrage. Unternehmen warten gespannt auf eine Reaktion aus Berlin.
Die internationale Steuerwelt ist in Bewegung. Grund ist ein Update der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur steuerlichen Behandlung von Homeoffice-Arbeitsplätzen. Die neuen Regeln könnten die bisherige deutsche Linie grundlegend verändern und erhöhen den Druck auf das Bundesfinanzministerium, endlich Stellung zu beziehen. Besonders deutsche Unternehmen mit international tätigen Mitarbeitern blicken nun besorgt nach Berlin.
Neue internationale Leitplanken: Der 50-Prozent-Test
Bereits im November 2025 legte die OECD nach. In einer Aktualisierung ihres maßgeblichen Musterkommentars definierte sie klare Kriterien, wann ein Heimarbeitsplatz zur steuerpflichtigen Betriebsstätte für den ausländischen Arbeitgeber wird. Im Kern geht es um einen zweistufigen Test.
Erstens: Ein zeitlicher Schwellenwert von 50 Prozent. Verbringt ein Mitarbeiter mehr als die Hälfte seiner Arbeitszeit im heimischen Büro, wird die Lage kritisch. Zweitens muss ein wirtschaftlicher Grund des Unternehmens vorliegen. Die Nutzung des Homeoffice darf nicht nur dem Wunsch des Angestellten entspringen, sondern muss geschäftlichen Interessen dienen – etwa der Kundenbetreuung vor Ort.
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Diese Standards gelten nicht nur für das klassische Homeoffice, sondern auch für Arbeiten aus Ferienhäusern oder Zweitwohnungen. Ein globaler Rahmen für die mobile Arbeitswelt.
Deutschlands liberaler Sonderweg: Das Prinzip der “Verfügungsmacht”
Bislang fährt Deutschland einen vergleichsweise entspannten Kurs. Maßgeblich ist ein BMF-Schreiben vom Februar 2024. Demnach entsteht eine Betriebsstätte im Homeoffice nur, wenn der Arbeitgeber tatsächliche Verfügungsmacht über die privaten Räume hat.
Diese wird bei normalen Angestellten fast immer verneint. Selbst wenn die Firma die Miete zahlt oder keinen anderen Arbeitsplatz bereitstellt, reicht das nach deutscher Lesart nicht aus. Die Finanzverwaltung fokussiert sich auf Eigentum und Kontrolle – ein klarer Gegensatz zum tätigkeitsorientierten OECD-Ansatz.
Österreich als Vorreiter: Wien schafft Fakten
Während Berlin noch schweigt, hat der Nachbar bereits gehandelt. Das österreichische Finanzministerium bezog im Januar 2026 klar Stellung. Es übernimmt die OECD-Kriterien und verlangt das kumulative Erfüllen beider Tests für eine Betriebsstätte.
Ab sofort gilt diese Auslegung für alle österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen. Eine proaktive Maßnahme, die Rechtssicherheit schafft – und den Druck auf Deutschland weiter erhöht. Warum zögert Berlin, wenn Wien bereits handelt?
Konflikte und Risiken für deutsche Unternehmen
Die wachsende Diskrepanz wird zum Problem. Für deutsche Firmen mit Mitarbeitern im Ausland (sogenannte Outbound-Fälle) entsteht eine gefährliche Grauzone.
Nach deutschem Recht liegt möglicherweise keine Betriebsstätte vor. Der ausländische Staat könnte jedoch – gestützt auf die OECD-Leitlinien – genau das Gegenteil annehmen. Die Folge: Doppelbesteuerung, erhöhter Verwaltungsaufwand und steuerliche Risiken. Steuerberater raten Unternehmen bereits jetzt zur genauen Dokumentation aller Homeoffice-Aktivitäten.
Warten auf das Wort aus Berlin
Alle Augen richten sich nun auf das Bundesfinanzministerium. Ein neue s BMF-Schreiben wird dringend erwartet. Die zentrale Frage: Wird Deutschland von seiner Verfügungsmacht-Doktrin abrücken?
Unternehmen brauchen Klarheit. Wird der 50-Prozent-Indikator übernommen? Wie interpretiert Berlin den “wirtschaftlichen Grund”? Bis diese Fragen beantwortet sind, herrscht Planungsunsicherheit. In einer globalisierten Arbeitswelt kann sich Deutschland seinen Sonderweg kaum noch leisten. Die Zeit für eine Entscheidung drängt.
PS: Die jüngsten OECD-Kriterien erhöhen das Risiko, dass ausländische Finanzbehörden Homeoffice als steuerpflichtige Betriebsstätte einstufen – und Prüfungen auslösen. Unser kostenloser Report zeigt konkret, wie Sie Homeoffice-Aktivitäten dokumentieren, welche Nachweise finanzielle Prüfer erwarten und wie Sie potenzielle Doppelbesteuerungsschäden abwenden. Praxisnahe Checklisten und Vorlagen helfen Steuerverantwortlichen schnell, handlungsfähig zu werden, bevor es zu Auseinandersetzungen kommt. Jetzt kostenlosen Betriebsprüfungs-Report sichern


