NRW will Tariflöhne bei öffentlichen Bauaufträgen sichern
28.01.2026 - 16:32:12Die nordrhein-westfälische Landesregierung schreibt Tariflöhne für Milliarden-Aufträge vor. Ihr Gesetzentwurf durchläuft derzeit die Anhörung der Verbände und soll im Herbst 2026 in Kraft treten. Ziel ist ein fairer Wettbewerb und die Unterbindung von Lohndumping.
Das geplante Tarifentgeltsicherungsgesetz (TESG) verpflichtet Unternehmen, die um öffentliche Aufträge des Landes buhlen, zur Zahlung der gültigen Tarifentgelte. Diese Regelung gilt für die gesamte Auftragskette, also auch für Sub- und Leiharbeitsfirmen. Die Regierung reagiert damit auf die Sorge, dass tarifgebundene Betriebe systematisch unterboten werden.
So sollen die neuen Regeln funktionieren
Der Entwurf konzentriert sich auf die Vergaben des Landes und seiner Körperschaften. Kommunen sind vorerst ausgenommen. Die Vorgaben greifen bei:
* Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro.
* Dienstleistungen ab 50.000 Euro.
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Das betroffene jährliche Auftragsvolumen wird auf rund fünf Milliarden Euro geschätzt. Die Regelung zielt auf 15 Branchen, in denen besonders häufig öffentliche Aufträge vergeben werden und das Risiko für untertarifliche Bezahlung hoch ist. Ein digitales Portal soll die bürokratiearme Umsetzung der Verpflichtungserklärungen ermöglichen.
Kritik: Zu löchrig oder zu viel Bürokratie?
Die Reaktionen auf den Vorstoß fallen gespalten aus. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in NRW begrüßt den Schritt, kritisiert aber die Ausnahme der Kommunen scharf. Da dort rund 75 Prozent aller öffentlichen Aufträge vergeben werden, bleibe ein riesiges Feld ungenutzt. Auch die SPD-Fraktion im Landtag hält den Entwurf für „löchrig“ – zu hohe Schwellenwerte und Branchenbeschränkungen schafften zu viele Schlupflöcher.
Wirtschaftsverbände und das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) laufen dagegen Sturm. Sie warnen vor einem Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie. Ihre Befürchtung: Höhere Kosten und ein erheblicher bürokratischer Aufwand könnten vor allem kleine und mittlere Unternehmen von Ausschreibungen abschrecken. Das IW bemängelt zudem, die Landesregierung lege keine empirischen Belege für eine systematische Benachteiligung tarifgebundener Firmen vor.
Teil eines bundesweiten Trends
Das NRW-Vorhaben ist kein Einzelfall. Auch auf Bundesebene wird ein Tariftreuegesetz diskutiert. Für die Bauwirtschaft in Nordrhein-Westfalen bedeutet der Entwurf eine deutliche Veränderung. Bewerber müssen künftig ihre Lohnstrukturen offenlegen und die Tariftreue in der gesamten Subunternehmer-Kette nachweisen.
Befürworter versprechen sich davon nicht nur fairere Löhne, sondern auch bessere Qualität und Sicherheit auf den Baustellen. Kritiker aus der Industrie fragen sich hingegen: Führt der administrative Aufwand am Ende zu Verzögerungen bei dringend benötigten Infrastrukturprojekten?
Was kommt als nächstes?
Nach der laufenden Verbändeanhörung geht der Entwurf zurück ins Kabinett und dann in den Landtag. In den parlamentarischen Beratungen sind noch Änderungen möglich – die Kritik von Opposition und Wirtschaft ist laut. Hält der Zeitplan, treten die neuen Regeln im Herbst 2026 in Kraft. Dann wird sich zeigen: Stärkt das Gesetz die Tarifbindung und sorgt für faire Löhne? Oder führt es vor allem zu höheren Kosten und mehr Bürokratie?
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