NRW schafft Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen ab
14.01.2026 - 04:16:12Nordrhein-Westfalen startet eine „Vergaberevolution“: Seit Jahresbeginn gelten für Kommunen keine staatlichen Wertgrenzen mehr für öffentliche Aufträge. Diese radikale Deregulierung soll Bürokratie abbauen und vor allem Start-ups sowie Mittelständlern neue Chancen eröffnen.
Die neue Gesetzeslage markiert einen Systemwechsel. Bisher unterlagen Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte einem komplexen Geflecht aus landeseigenen Vorgaben und starren Verfahren. Seit Januar 2026 gilt ein vereinfachter Rahmen, der die öffentliche Beschaffung beschleunigen und für innovative Unternehmen zugänglicher machen soll. Das betrifft einen erheblichen Teil der Landesausgaben.
Kern der Reform: Fünf Prinzipien statt starrer Vorgaben
Herzstück der Neuerung ist ein neuer Paragraf 75a in der Gemeindeordnung NRW. Er schafft die verbindlichen Landesvorgaben für formale Verfahren wie die UVgO oder VOB/A bei kleineren Aufträgen ab. An ihre Stelle treten fünf übergreifende Grundsätze: Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Leistungsfähigkeit, Transparenz und Gleichbehandlung.
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Diese Systemüberholung zielt auf den enormen Verwaltungsaufwand bei kleineren Verträgen. Offizielle Daten von 2023 zeigen: Von fast 23.600 Vergabeverfahren in NRW lagen über 21.400 unter den EU-Schwellen. Diese vielen kleinen Ausschreibungen verursachten einen riesigen bürokratischen Aufwand, machten aber weniger als die Hälfte des gesamten Auftragsvolumens aus. Durch den Wegfall starrer Verfahrenspflichten will die Landesregierung kommunale Ressourcen freisetzen und die Auftragsvergabe beschleunigen.
Neue Freiheit – und neue Verantwortung für die Kommunen
Die Kommunen erhalten damit erhebliche Gestaltungsfreiheit. Sie können ihre Vergabeprozesse nun selbst entwerfen und an lokale Bedürfnisse anpassen. Um kein rechtliches Vakuum entstehen zu lassen, haben sie zwei Optionen: Sie handeln direkt nach den Prinzipien des neuen Paragrafen oder sie erlassen eine eigene detaillierte Vergabeordnung per Satzung.
Zur Orientierung haben die kommunalen Spitzenverbände eine Mustersatzung entwickelt. Diese Vorlage bietet einen Rahmen, der an frühere Regelungen anknüpft, aber mehr Flexibilität etwa bei der Wahl des Vergabeverfahrens lässt. Diese neue Freiheit birgt jedoch auch eine Herausforderung: Bieter könnten künftig mit einem fragmentierteren Landschaft konfrontiert sein, in dem von Kommune zu Kommune unterschiedliche Regeln gelten – zumindest in der Übergangsphase.
Start-ups und KMU als Gewinner der Deregulierung
Als Hauptprofiteure der Reform gilt die lebendige Start-up-Szene des Landes. Bislang stellten komplexe Ausschreibungsverfahren, umfangreiche Dokumentationspflichten und der Nachweis von Referenzen oft unüberwindbare Hürden für junge, innovative Unternehmen dar. Die Vereinfachung der Unterschwellenvergabe zielt genau auf diese Probleme ab.
Die größere Flexibilität erlaubt es den kommunalen Einkäufern, bei kleineren Projekten von starren formalen Ausschreibungen abzurücken. Stattdessen können sie direkter mit dem Markt in Kontakt treten, etwa durch einfache Angebotsanfragen oder Verhandlungen. Das kommt Start-ups entgegen, die oft keine eigene Vergabeabteilung haben. Weniger Bürokratie ermöglicht es den Kommunen zudem, die lokale Wirtschaftsförderung und Innovation stärker in den Fokus zu rücken.
Ein deutschlandweit einzigartiger Schritt
NRWs Entscheidung, landeseinheitliche Wertgrenzen komplett abzuschaffen, ist ein bundesweit einzigartiger und mutiger Schritt. Während andere Bundesländer ihre Grenzen lediglich anheben, betreibt NRW eine grundlegendere Deregulierung. Das Gesetz ist ein klares Signal für den Abbau von Bürokratie und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist auch ein zentraler Baustein der Landesstrategie, sich als eine der Top-Ten-Start-up-Regionen Europas zu etablieren.
Die ersten Monate des Jahres 2026 werden eine kritische Übergangsphase. Die Kommunen müssen nun entscheiden, wie sie mit ihrer neuen Gestaltungsmacht umgehen. Diese Phase könnte von einer gewissen Rechtsunsicherheit begleitet sein, während sich Behörden und Unternehmen an die neuen Spielregeln gewöhnen. Der langfristige Erfolg dieser „Vergaberevolution“ wird davon abhängen, wie die Kommunen ihre neue Freiheit nutzen. Wenn sie damit Prozesse wirklich vereinfachen und die Zusammenarbeit mit innovativeren Anbietern fördern, könnte die Reform zum Vorbild für eine Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in ganz Deutschland werden.
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