NRW schafft starre Vergaberegeln für Kommunen ab
02.02.2026 - 01:51:12Seit Januar gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Spiel im öffentlichen Hochbau. Die bisher verbindlichen Regelwerke UVgO und VOB/A für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte sind Geschichte. Stattdessen erhalten Städte und Gemeinden weitreichende Gestaltungsspielräume – und mehr Verantwortung.
Mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung
Der neue Paragraf 75a der Gemeindeordnung NRW ersetzt starre Vorschriften durch grundlegende Prinzipien. Kommunen müssen ihre Vergaben nun an Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Transparenz ausrichten. Viele formale Hürden wie strikte Fristen oder die Pflicht zur öffentlichen Bekanntmachung entfallen.
Die Kommunen können ihre Verfahren jetzt passgenau auf Projekte zuschneiden. Sie sind sogar befugt, eigene Vergabesatzungen zu erlassen. Zur Orientierung haben die kommunalen Spitzenverbände eine Mustersatzung entwickelt. Diese dient als Leitfaden, um strukturierte Prozesse beizubehalten.
Kommunen verlangen zunehmend lückenlose Dokumentation – und damit steigen die Haftungsrisiken für Auftragnehmer, die mit Fremdfirmen arbeiten. Eine praxisfertige Vorlage zur rechtssicheren Unterweisung und Dokumentation von Fremdfirmen spart Zeit, reduziert Prüfungsrisiken und schützt vor teuren Nachforderungen. Jetzt kostenlos downloaden und sofort einsetzen. Kostenloses Unterweisungs-Template für Fremdfirmen herunterladen
Doch die neue Freiheit hat einen Preis: Jede Entscheidung muss lückenlos dokumentiert. Nur so lässt sich die Einhaltung der übergeordneten Prinzipien wie Gleichbehandlung nachweisen.
Bauwirtschaft vor Chancen und Risiken
Für Bauunternehmen in Westfalen birgt die Reform beides: Chancen und Herausforderungen.
* Chancen: Der Wegfall starrer Formalien könnte Verfahren beschleunigen. Direktaufträge und Verhandlungen werden einfacher. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen könnten leichter an Aufträge kommen.
* Herausforderungen: Es droht ein Flickenteppich an Regeln. Unternehmen, die in mehreren Kommunen tätig sind, müssen sich auf unterschiedliche lokale Vorschriften einstellen.
Der betroffene Markt ist riesig: 2023 fielen in NRW über 90 Prozent aller Vergabeverfahren in den nun deregulierten Unterschwellenbereich.
Ein bundesweit einzigartiger Systemwechsel
Die Neuregelung ist eine direkte Reaktion auf den hohen Verwaltungsaufwand bei vielen kleinen Aufträgen. Ziel ist es, die Verwaltungen zu entlasten und öffentliche Investitionen schneller umzusetzen.
Experten sehen darin einen radikalen Schritt. Er könnte die Effizienz steigern, verlangt den Vergabestellen aber auch mehr Kompetenz ab. Langfristig soll die Reform es ermöglichen, flexibler auf Marktlagen zu reagieren und Kriterien wie Nachhaltigkeit stärker zu gewichten.
Die Bauwirtschaft steht nun vor einer Phase der Neuorientierung. Der Dialog mit den lokalen Vergabestellen wird entscheidend sein, um die neuen Spielregeln zu verstehen. Ob die Reform zu einer effizienteren Partnerschaft führt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.


