NRW, Teilzeit-Lehrer

NRW kippt Überstunden-Schutz für Teilzeit-Lehrer

30.01.2026 - 04:15:12

Nordrhein-Westfalen führt für Teilzeit-Lehrkräfte eine unbezahlte Mehrarbeitsgrenze ein, während die Bundesregierung steuerfreie Überstundenzuschläge plant. Die widersprüchliche Politik zeigt bundesweite Uneinheitlichkeit.

Das bevölkerungsreichste Bundesland verschlechtert die Regeln für Mehrarbeit bei Teilzeitkräften – just zu dem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung Überstunden attraktiver machen will. Ein Widerspruch?

Düsseldorf. Während die Ampelkoalition in Berlin steuerliche Anreize für Mehrarbeit plant, schafft Nordrhein-Westfalen Fakten in die entgegengesetzte Richtung. Eine kurzfristige Neuregelung des Schulministeriums stellt teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte deutlich schlechter. Sie müssen künftig mehr unbezahlte Überstunden leisten. Diese lokale Kehrtwende wirft ein Schlaglicht auf den bundesweit uneinheitlichen Umgang mit einem zentralen arbeitsmarktpolitischen Thema.

Neue „Bagatellgrenze“ sorgt für Unmut

Bisher profitierten Teilzeit-Lehrkräfte in NRW von einer vorteilhaften Regel: Jede geleistete Mehrarbeitsstunde war vergütungspflichtig. Bei Vollzeitkräften galt dagegen eine Bagatellgrenze von drei unbezahlten Stunden per Monat. Mit einer am 27. Januar bekannt gewordenen Anweisung hat das Schulministerium diese Sonderregelung gekippt.

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Nun gilt auch für Teilzeitkräfte: Erst Stunden, die über einer bestimmten Grenze liegen, werden bezahlt. Gewerkschaften wie die GEW reagierten mit scharfer Kritik. Sie sehen darin einen systematischen Abbau von Schutzmechanismen und eine finanzielle Schlechterstellung einer ohnehin oft belasteten Berufsgruppe.

Bundesregierung plant Steuerbonus für Mehrarbeit

Im krassen Kontrast dazu steht ein Vorhaben der Bundesregierung. Als Teil eines geplanten Arbeitsmarktstärkungsgesetzes sollen Zuschläge für Überstunden künftig von der Lohnsteuer befreit werden. Konkret ist vorgesehen, einen Bonus von bis zu 25 Prozent des Grundlohns steuerfrei zu stellen.

Doch Vorsicht: Nur der Zuschlag wäre begünstigt. Der Grundlohn für die Überstunde selbst bliebe voll steuer- und abgabenpflichtig. Das Gesetzesvorhaben steckt Anfang 2026 noch im parlamentarischen Verfahren. Ein finaler Beschluss und konkrete Umsetzungsdetails stehen aus.

Was gilt aktuell? Die Grundregeln

Unabhängig von den Plänen gelten weiterhin die etablierten steuerlichen Prinzipien. Die Vergütung für Überstunden ist regulärer Arbeitslohn und unterliegt voll der Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Eine wichtige Ausnahme gibt es seit Langem: Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit sind nach Paragraf 3b des Einkommensteuergesetzes bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei. Diese Regelung bleibt von der aktuellen Debatte unberührt. Für Arbeitgeber bedeutet die korrekte Abrechnung einen hohen Dokumentationsaufwand.

Wirtschaftliche Ziele vs. bürokratische Hürden

Hinter der Berliner Initiative steht eine klare wirtschaftspolitische Logik. Angesichts des demografischen Wandels und des akuten Fachkräftemangels will die Koalition finanzielle Anreize für mehr Arbeit setzen. Höhere Nettoeinkommen sollen die Bereitschaft zu Überstunden steigern.

Doch der Teufel steckt im Detail. Wirtschaftsverbände warnen vor einem enormen bürokratischen Aufwand, besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Die genaue Abgrenzung und Dokumentation der steuerfreien Zuschlaganteile könnte die Lohnbuchhaltung vor neue, komplexe Herausforderungen stellen.

Was 2026 auf Arbeitnehmer zukommt

Das Jahr wird zur Weichenstellung in der Überstundenpolitik. Millionen Beschäftigte warten auf den Bundestagsbeschluss, der eine spürbare Netto-Entlastung bringen könnte. Der Fall NRW zeigt jedoch, dass auf Länderebene gegenläufige Trends möglich sind.

Parallel profitieren Steuerzahler 2026 von einer Anhebung des Grundfreibetrags auf 12.348 Euro und angepassten Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung. Die Frage bleibt: Heben sich die Effekte von Entlastung und neuen Belastungen am Ende auf? Die Entwicklung in Nordrhein-Westfalen gibt dazu vorerst keine optimistische Antwort.

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