NRW-Justiz schafft vollständige Umstellung auf E-Akte
05.01.2026 - 21:40:12Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die flächendeckende Einführung der E-Akte abgeschlossen und setzt damit einen Maßstab für die Justizdigitalisierung in Deutschland.
Die nordrhein-westfälische Justiz hat als erstes Bundesland alle Gerichte und Staatsanwaltschaften vollständig auf elektronische Akten umgestellt. Die flächendeckende Einführung zum Jahresbeginn 2026 gilt als Meilenstein der Digitalisierung.
Damit setzt das bevölkerungsreichste Bundesland einen Kontrapunkt zum bundesweiten Trend. Während andere Länder Übergangsfristen bis 2027 nutzen, hat NRW die ursprüngliche Vorgabe des E-Justiz-Gesetzes termingerecht erfüllt. Das Justizministerium in Düsseldorf bestätigte den erfolgreichen Abschluss des zehnjährigen Digitalisierungsprojekts.
Historischer Schritt für Deutschlands größte Justiz
Seit dem 1. Januar werden in NRW alle neuen Verfahren ausschließlich elektronisch geführt. Das betrifft die gesamte Bandbreite der ordentlichen, Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit. Papierakten gehören damit der Vergangenheit an.
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Die Dimensionen sind gewaltig: Seit Beginn der Pilotphase entstanden rund 10,7 Millionen elektronische Akten mit etwa 800 Millionen Dokumenten. Täglich werden jetzt etwa 235.000 elektronische Nachrichten zwischen Gerichten, Anwälten und anderen Beteiligten ausgetauscht.
Justizminister Benjamin Limbach sprach von einem “historischen Wendepunkt”. Die Digitalisierung beschleunige Verfahren und steigere die Effizienz – zum Nutzen aller Bürger. Doch was bedeutet dieser Systemwechsel konkret für die Justizpraxis?
Zehn Jahre Vorbereitung für den digitalen Alltag
Der Weg zur papierlosen Justiz begann bereits im Oktober 2016 mit einem Pilotprojekt am Landgericht Bochum in Zivilsachen. In den folgenden Jahren wurde das System schrittweise auf weitere Gerichtszweige ausgeweitet.
Die Umstellung erforderte mehr als technische Infrastruktur. Tausende Richter, Staatsanwälte und Justizmitarbeiter mussten sich auf neue Arbeitsweisen einstellen. Limbach würdigte diesen Einsatz: “Der Erfolg ist dem Engagement der Beschäftigten zu verdanken, die den Wandel aktiv mitgestaltet haben.”
Die E-Akte ermöglicht nun mobile Arbeitsmodelle und mehr Flexibilität. Für das Ministerium ist dies entscheidend, um die Justiz als modernen und attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Doch wie reagieren die Praktiker auf die Veränderungen?
NRW setzt Maßstäbe im föderalen Vergleich
Während NRW die Frist einhielt, kämpfen andere Bundesländer mit Verzögerungen. Die Bundesregierung hatte deshalb Ende 2025 eine Opt-out-Klausel eingeführt. Sie erlaubt eine Verlängerung der Übergangsfrist bis Januar 2027.
Mehrere Länder wollen diese Möglichkeit nutzen, um Betriebsstörungen zu vermeiden. NRW hingegen kommt ohne Verlängerung aus – und geht sogar einen Schritt weiter: Auch die Polizei ist in das digitale Ökosystem integriert. Über eine Million Ermittlungsakten wurden bereits elektronisch von der Polizei an die Justiz übermitteln.
Diese nahtlose digitale Kette von der Ermittlung bis zum Urteil könnte zum Vorbild für andere Bundesländer werden. Doch welche Herausforderungen bringt der digitale Alltag mit sich?
Die Zukunft: Von der Umstellung zur Optimierung
Mit der technischen Implementierung ist die Digitalisierung nicht abgeschlossen. Der Fokus verschiebt sich nun auf die Optimierung der Abläufe und den Einsatz moderner Rechtstechnologien.
Experten sehen großes Potenzial in der Auswertung der nun digital verfügbaren Datenmengen. Die strukturierten Daten der E-Akten könnten KI-gestützte Textanalyse und schnellere Informationsrecherchen für Richter und Staatsanwälte ermöglichen.
Zunächst steht jedoch die Systemstabilität im Vordergrund. In der ersten Woche des rein digitalen Betriebs funktionierten die Systeme nach Ministeriumsangaben wie vorgesehen. Für die noch im Umstellungsprozess befindlichen Bundesländer setzt NRW damit einen beachtlichen Maßstab.
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