NRW hebt Mietobergrenzen für Sozialwohnungen an
27.01.2026 - 23:33:12Die nordrhein-westfälische Landesregierung passt die Mietobergrenzen im geförderten Wohnungsbau an. Die neuen Regeln gelten ab sofort und sind Teil einer milliardenschweren Wohnraum-Offensive. Ein aufgestocktes Förderprogramm soll bis 2027 insgesamt 12 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum bereitstellen.
So staffeln sich die neuen Mieten
Das Fördersystem in NRW ist komplex: Die erlaubte Miete hängt vom lokalen Mietniveau und vom Einkommen der Mieter ab. Bisher lagen die Kaltmieten für Haushalte mit niedrigem Einkommen (Gruppe A) zwischen 6,50 und 7,85 Euro pro Quadratmeter. In den teuren Städten Bonn, Düsseldorf, Köln und Münster galt die höchste Grenze.
Für die Einkommensgruppe B waren bis zu 9,00 Euro zulässig. Die nun beschlossene Anpassung erhöht dieseBasiswerte. Hintergrund sind die massiv gestiegenen Bau- und Instandhaltungskosten. Die Landesregierung will so verhindern, dass Neubauprojekte für Investoren unwirtschaftlich werden.
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12 Milliarden Euro für die Wohnraum-Offensive
Die höheren Mieten sind nur ein Teil der Strategie. Das Fundament bildet ein gewaltiges Förderpaket. Bis 2027 stehen insgesamt 12 Milliarden Euro bereit. Allein 2024 flossen bereits 2,3 Milliarden Euro und finanzierten fast 13.000 Wohneinheiten.
Für 2025 sind ähnliche Summen geplant. Das Geld fließt in:
* Den Neubau und Erwerb mietpreisgebundener Wohnungen
* Die Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum
Empfänger sind Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren – sofern sie sich zu dauerhaft bezahlbaren Mieten verpflichten.
Warum der Druck so groß ist
Die Maßnahmen sind eine Reaktion auf einen dramatisch angespannten Markt. Der Bestand an Sozialwohnungen schrumpft seit Jahrzehnten. Von 1,3 Millionen im Jahr 1990 sind heute nur noch rund 422.000 übrig.
Die Prognose ist alarmierend: Bis 2030 werden voraussichtlich 40 Prozent der verbliebenen Wohnungen aus der Preisbindung fallen. Gleichzeitig stiegen die Mieten in vielen NRW-Großstädten seit 2021 um über 20 Prozent. Für Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen wird die Wohnungssuche zum Kraftakt.
Der Spagat zwischen Anreiz und Belastung
Die Politik steht vor einem Dilemma. Höhere Mietobergrenzen sollen Investoren locken, belasten aber genau die Haushalte, die auf geförderten Wohnraum angewiesen sind. Die Landesregierung versucht, diesen Konflikt auszubalancieren.
Parallel stärkte sie den Mieterschutz für den Bestand. Seit März 2025 gilt die Mietpreisbremse in 57 statt bisher 18 Kommunen. Dieser Schritt soll verhindern, dass die Mieten auf dem freien Markt ungebremst explodieren.
Kommt jetzt der ersehnte Bauboom?
Die Weichen sind gestellt. Ob die Offensive den gewünschten Effekt hat, wird sich an den Bauzahlen messen lassen. Können die neuen Konditionen genügend Bauträger motivieren? Der Wettlauf gegen die Zeit hat begonnen: Der Neubau muss den stetigen Verlust an Sozialwohnungen nicht nur ausgleichen, sondern übertreffen. Nur dann kehrt sich der Trend wirklich um.
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