NRW, Solarpflicht

NRW führt Solarpflicht bei Dachsanierungen ein

28.01.2026 - 23:30:12

Ab sofort müssen in Nordrhein-Westfalen bei einer kompletten Dacherneuerung Solaranlagen installiert werden. Die neue Pflicht gilt für private und gewerbliche Gebäude gleichermaßen. Sie ist der vorläufige Höhepunkt der landesweiten Strategie zum Ausbau erneuerbarer Energien.

Die Landesregierung will so das enorme Potenzial ungenutzter Dachflächen aktivieren. Ziel ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor nachhaltig zu senken. Für Immobilieneigentümer bedeutet das: Eine anstehende Dacherneuerung ist jetzt untrennbar mit dem Thema Photovoltaik verbunden.

Die gesetzliche Verpflichtung ist in der Landesbauordnung verankert. Sie gilt für alle Bauvorhaben, bei denen die vollständige Erneuerung der Dachhaut nach dem 1. Januar 2026 begonnen wird. Entscheidend ist der tatsächliche Baubeginn, nicht das Datum der Auftragsvergabe.

Kleinere Reparaturarbeiten sind von der Pflicht ausgenommen. Das Gesetz sieht auch Ausnahmen vor, um unbillige Härten zu vermeiden.

  • Befreit sind Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche sowie untergeordnete Bauten wie Garagen.
  • Technische Unmöglichkeit liegt vor, wenn das Dach aus Reet oder Glas besteht oder die Statik nicht ausreicht.
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit gilt, wenn sich eine fachgerecht geplante Anlage erst nach mehr als 25 Jahren amortisieren würde.

Auch öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz können eine Befreiung begründen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.

So können Eigentümer die Vorgabe erfüllen

Um der Pflicht nachzukommen, haben Eigentümer mehrere Optionen. Die Standardvorgabe ist eine Photovoltaikanlage, die mindestens 30 Prozent der geeigneten Nettodachfläche abdeckt.

Alternativ kann die Anforderung bei Wohngebäuden auch über eine definierte Mindestleistung erfüllt werden. Für ein typisches Einfamilienhaus sind beispielsweise mindestens 3 Kilowattpeak (kWp) vorgesehen.

Als gleichwertige Erfüllungsoptionen anerkannt sind:
* Die Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserbereitung.
* Die Anmietung einer Photovoltaikanlage anstelle des Kaufs.

Was die Pflicht für Hausbesitzer und Handwerk bedeutet

Branchenbeobachter gehen davon aus, dass die neue Regelung den Immobilienmarkt in NRW nachhaltig beeinflussen wird. Die initialen Kosten für eine Dachsanierung steigen zwar durch die zusätzliche Investition. Gleichzeitig erhöht eine Solaranlage aber den Wert und die Energieeffizienz der Immobilie.

Die Folge: niedrigere laufende Energiekosten und größere Unabhängigkeit von Strompreisschwankungen. Die schrittweise Einführung der Solarpflicht hat im Handwerk bereits zu einer spürbar gestiegenen Nachfrage geführt.

Dachdecker- und Elektrobetriebe stehen nun vor der Herausforderung, genügend Fachkräfte für die wachsende Zahl an Installationen bereitzustellen. Die Politik flankiert die Einführung mit Informationsangeboten. Förderprogramme wie „progres.nrw“ unterstützen vorbereitende Maßnahmen finanziell.

NRW im Bundesvergleich

Mit der Ausweitung der Solarpflicht auf den Gebäudebestand positioniert sich Nordrhein-Westfalen neben Ländern wie Baden-Württemberg und Berlin. Diese haben ähnliche Regelungen bereits umgesetzt.

Die konkrete Ausgestaltung variiert jedoch von Land zu Land, etwa bei der geforderten Mindestgröße der Anlagen. Die Maßnahme ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie des Landes.

Die solare Nutzung von Dachflächen wird in NRW vom Kür- zum Pflichtprogramm der Gebäudemodernisierung. Für Immobilieneigentümer, die eine Dachsanierung planen, ist eine frühzeitige und umfassende Planung nun unerlässlich.

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