Notabschaltung, Hochleistungs-Ladepunkte

Notabschaltung für Hochleistungs-Ladepunkte wird Pflicht

29.12.2025 - 18:43:12

Ab Januar 2026 sind zentrale Notabschaltungen für gewerbliche Ladepunkte über 22 kW verpflichtend. Die Regelung dient dem Schutz von Einsatzkräften und hat Konsequenzen für Betreiber.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Elektroauto-Ladestationen mit mehr als 22 Kilowatt Leistung über eine zentrale Notabschaltung verfügen. Die neue Brandschutzvorschrift betrifft vor allem gewerbliche Ladeparks und stellt Betreiber vor eine kurzfristige Umsetzungsfrist.

Die rasante Verbreitung von Elektrofahrzeugen in deutschen Unternehmen und auf gewerblichen Flächen zwingt die Behörden zum Handeln. Um Risiken durch Hochleistungsladungen zu minimieren, verschärft der Gesetzgeber die Brandschutzstandards. Für alle Ladepunkte mit einer Leistung über 22 kW wird ab dem kommenden Jahr eine zentral ansteuerbare Notabschaltung verpflichtend. Die neue Regelung, die mit strengeren Vorschriften im DACH-Raum harmonisiert, soll Einsatzkräften ermöglichen, im Brandfall Hochvolt-Anlagen sofort stromlos zu schalten – besonders in geschlossenen Räumen wie Tiefgaragen.

Klare Vorgaben für schnelle Hilfe im Ernstfall

Der aktualisierte Regelungsrahmen konzentriert sich auf Ladepunkte jenseits der 22-kW-Marke. Diese werden nun als Hochleistungsgeräte mit erhöhten Sicherheitsanforderungen eingestuft. Sie müssen mit einem klar gekennzeichneten und leicht erreichbaren Not-Aus-Mechanismus ausgestattet sein.

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Konkret sieht die Vorschrift einen deutlich markierten Not-Halt-Taster vor, der idealerweise mit „E-Ladestation“ beschriftet ist. Dieser muss an strategischen Zugangspunkten positioniert werden, etwa am Haupteingang einer Garage oder direkt am Feuerwehrbedienfeld. Das Ziel: Feuerwehrleute sollen bei ihrer Ankunft sofort die Stromversorgung für alle Ladestationen in einem Brandabschnitt unterbrechen können – ohne Umweg zum möglicherweise unzugänglichen Hauptverteiler.

Für Gebäude mit automatischen Brandmeldeanlagen schreibt die Regelung eine Kopplung vor. Bei Auslösung des Feueralarms muss die Stromversorgung der Ladeinfrastruktur automatisch abgeschaltet werden. Diese Integration stellt sicher, dass die elektrische Gefahrenquelle bereits vor Eintreffen der Rettungskräfte neutralisiert ist.

Kurze Frist und klare Konsequenzen für Betreiber

Die Vorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Betreiber gewerblicher Ladeinfrastruktur haben damit nur noch wenige Tage Zeit, ihre Anlagen konform zu machen. Während die Regel primär Neuanlagen betrifft, können bestehende Hochleistungsladeparks in sensiblen Bereichen – wie öffentlich zugänglichen Tiefgaragen – je nach Landesbauordnung und brandschutztechnischer Bewertung nachgerüstet werden müssen.

Experten sehen in dieser Maßnahme eine Angleichung an die bereits in Österreich geltenden strengen Standards. Die Harmonisierung spiegelt einen wachsenden Konsens unter europäischen Brandschutzexperten wider: Schnelllader und große AC-Ladeparks benötigen spezielle Sicherheitsprotokolle, die über normale Leistungsschalter hinausgehen.

Für Betreiber hat die Nichtumsetzung handfeste Konsequenzen. Neben Bußgeldern droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Versicherer haben gewarnt, dass bei Verstößen gegen geltende Brandschutzvorschriften im Schadensfall die Leistung verweigert werden kann.

Technische Umsetzung im Fokus

Für Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen ist die erste Priorität klar: Sie müssen die Spezifikationen aller installierten Ladepunkte überprüfen. Stationen mit 11 kW – der Standardleistung vieler Wallboxen – sind von der zusätzlichen externen Notabschaltung grundsätzlich befreit. Voraussetzung ist, dass sie über einen integrierten Schutz verfügen und nicht in einer Konstellation installiert sind, die die Gesamtlastgrenzen des örtlichen Brandschutzkonzepts überschreitet.

Anders sieht es für Flotten mit 50-kW-, 150-kW- oder leistungsstärkeren DC-Schnellladern aus. Hier ist die externe Abschaltvorrichtung nun verpflichtend. Die technische Umsetzung erfordert:
* Eine zentrale Freiauslösung im Unterverteiler, die fernausgelöst werden kann.
* Hinweisschilder mit klarer, nachleuchtender Beschriftung, die den Standort des Not-Aus-Schalters anzeigen.
* Brandbeständige Steuerkabel, die oft spezielle Funktionserhalt-Anforderungen (z.B. E30 oder E90) erfüllen müssen.

Sachverständige von VDE oder TÜV raten Unternehmen zu einer umgehenden Überprüfung ihrer Ladeinfrastruktur. „Die Kosten für die Installation einer zentralen Notabschaltung sind im Vergleich zum Haftungsrisiko vernachlässigbar“, betont ein Sicherheitsberater. „Im Fokus steht der Schutz der Einsatzkräfte. Wenn diese nicht sicher sein können, dass das Hochvolt-System abgeschaltet ist, verzögern sie möglicherweise Löscharbeiten – und der Gesamtschaden steigt.“

Anpassung an neue Risiken, nicht pauschale Verdammung

Der Drang zu strengeren Brandschutzvorgaben für E-Auto-Infrastruktur ist kein Indiz dafür, dass Elektrofahrzeuge grundsätzlich gefährlicher sind. Vielmehr handelt es sich um eine Anpassung an die veränderte Brandlast in modernen Gebäuden. Lithium-Ionen-Batteriebrände, obwohl selten, sind schwer zu löschen und erfordern große Wassermengen. Die Beseitigung der elektrischen Zündquelle ist ein fundamentaler Sicherheitsschritt.

Die Harmonisierung mit österreichischen Standards deutet auf einen Trend zu einem einheitlichen „DACH-Brandschutzstandard“ für die Elektromobilität hin. In Österreich haben sich grüne Not-Aus-Taster für Stationen über 22 kW als effektiv erwiesen, um Einsatzkräften Klarheit zu verschaffen.

Was kommt nach 2026?

Branchenkenner rechnen im Laufe des Jahres 2026 mit weiteren Präzisierungen. Die nächste Regulierungsphase könnte „Lade-Cluster“ adressieren – also Gruppen kleinerer Ladepunkte (11 kW), die gemeinsam eine hohe Gesamtlast darstellen. Im Gespräch ist eine zentrale Notabschaltung für Garagen mit mehr als 5 bis 10 Ladepunkten – unabhängig von der Einzelleistung.

Mit dem Aufkommen von Megawatt-Ladesystemen für Elektro-Lkw werden zudem völlig neue Brandbekämpfungs- und Isolationskonzepte entwickelt. Für jetzt gilt: Sicherheitsverantwortliche müssen sicherstellen, dass sie das neue Jahr konform, sicher und bereit für die elektrifizierte Zukunft beginnen.

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