NIS2-Gesetz, Letzter

NIS2-Gesetz: Letzter Tag für Compliance-Schulungen

31.12.2025 - 00:53:12

Die Frist für verpflichtende Cybersicherheits-Schulungen von Geschäftsführungen endet am 31. Dezember 2025. Ohne Nachweis drohen persönliche Bußgelder bis in den zweistelligen Millionenbereich.

Deutsche Manager müssen sich bis Jahresende gegen persönliche Haftung absichern. Mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 endet heute die Frist, um verpflichtende Cybersicherheits-Schulungen für Geschäftsführer zu dokumentieren. Wer jetzt nicht handelt, riskiert persönliche Strafen.

Die Annahme einer Schonfrist erweist sich als gefährlicher Irrtum. Das neue BSI-Gesetz gilt sofort. „Es gibt keine Übergangsfristen für die Kernpflichten im Risikomanagement“, betonen Rechtsanalysen der Kanzleien Noerr und Dentons. Zwar müssen sich betroffene Unternehmen erst bis März 2026 beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Die inhaltlichen Pflichten – insbesondere die Schulung der Geschäftsleitung – sind jedoch bereits seit Wochen gültig.

Viele Firmen gingen fälschlicherweise davon aus, bis zum Frühjahr Zeit für die Vorbereitung zu haben. Doch bei Sicherheitsvorfällen, die bereits heute passieren, würden die neuen, strengeren Maßstäbe angelegt. Eine zertifizierte Schulung bis zum 31. Dezember 2025 zu absolvieren, ist daher der einzige Weg, das Geschäftsjahr mit einem sauberen Compliance-Nachweis abzuschließen.

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Persönliche Haftung: Das ändert sich für Vorstände

Der Paradigmenwechsel steckt in Paragraf 38 des novellierten BSI-Gesetzes. Er verpflichtet die Geschäftsleitung von „wesentlichen“ und „wichtigen“ Unternehmen nicht nur dazu, Sicherheitsmaßnahmen zu genehmigen. Sie muss sich auch aktiv schulen lassen, um Cyberrisiken eigenständig bewerten zu können.

Damit ist es vorbei mit der reinen Delegation an die IT-Abteilung oder den Chief Information Security Officer (CISO). „Die Nachfrage nach zertifizierten Compliance-Kursen für die Führungsetage ist im Dezember um 400 Prozent gestiegen“, berichtet ein Anbieter. Ohne ein auf 2025 datiertes Zertifikat starten Vorstände persönlich haftbar ins neue Jahr. Die Bußgelder können bis zu zehn Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Umsatzes betragen.

Die Schulung verbindet Cybersicherheit mit Datenschutz. Ein Verstoß gegen NIS2-Standards stellt oft gleichzeitig einen Verstoß gegen Artikel 32 der DSGVO dar. Integrierte Schulungen, die beide Bereiche abdecken, sind deshalb der neue Standard.

Compliance-Tsunami: Das Jahr 2025 im Rückblick

Der Druck, die Schulungsnachweise bis heute zu erbringen, wird durch ein ganzes Bündel neuer Digitalvorschriften verstärkt. Juristen sprechen von einem „Compliance-Tsunami“:

  • Der EU Data Act ist seit September 2025 voll anwendbar und verändert Datenzugangsrechte für vernetzte Produkte grundlegend.
  • DORA, der Digital Operational Resilience Act, gilt seit Januar 2025 für den Finanzsektor. Zum Jahresende müssen erstmals umfassende Jahresüberprüfungen abgeschlossen sein.
  • Die E-Rechnung ist in Deutschland seit Jahresbeginn im B2B-Bereich verpflichtend und hat umfangreiche Schulungen in Buchhaltungsabteilungen erfordert.

Die „Datenschutzschulung“ Ende 2025 ist damit kein simpler Auffrischungskurs mehr. Sie ist ein komplexer Kompetenznachweis für Datenschutz, Sicherheit und Daten-Governance.

Was jetzt zu tun ist: Drei Schritte bis Mitternacht

Für Unternehmen, die ihre Compliance-Dokumentation noch nicht finalisiert haben, schließt sich das Zeitfenster. Rechtsberater raten zu diesen „Deadline-Day“-Maßnahmen:

  1. Zertifikate der Geschäftsführung prüfen: Sicherstellen, dass alle Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer ihre verpflichtende Paragraf-38-Schulung absolviert und quittiert haben. Andernfalls sofort einen zertifizierten On-Demand-Kurs buchen, um einen 2025er Abschlussstempel zu erhalten.
  2. Den eigenen Status klären: Durch das neue Gesetz sind nicht mehr nur 4.500, sondern fast 30.000 Unternehmen betroffen. Viele mittelständische Firmen in Bereichen wie Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion oder Fertigung sind neu im Geltungsbereich.
  3. Meldeketten dokumentieren: Das Gesetz verlangt, signifikante Vorfälle innerhalb von 24 Stunden zu melden. Bevor der Betrieb in die Feiertagspause geht, müssen die internen Abläufe hierfür klar sein und dokumentiert werden.

Ausblick 2026: Das Jahr der Kontrollen

Mit dem Jahreswechsel rückt die Durchsetzung der neuen Regeln in den Fokus. Das BSI hat seine Aufsichtsrechte massiv ausgebaut und darf nun Audits durchführen und verbindliche Anweisungen erteilen.

Die Ära der „Häkchen-Compliance“ ist vorbei. Die persönliche Haftung des Managements ist jetzt gesetzlich verankert. Die Zertifikate, die bis heute generiert werden müssen, sind mehr als bürokratischer Papierkram. Sie sind der primäre Schutzschild für Führungskräfte in einer zunehmend regulierten digitalen Welt.

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