NIS2-Gesetz: Chefsache Cybersicherheit wird für Manager zur persönlichen Haftungsfalle
30.12.2025 - 15:30:12Die Uhr tickt für Deutschlands Vorstände und Geschäftsführer. Mit dem Jahreswechsel endet die Schonfrist für das neue IT-Sicherheitsgesetz NIS2 – und macht Cybersicherheit zur unausweichlichen persönlichen Verantwortung der Unternehmenslenker. Ab der kommenden Woche beginnt der Countdown für die verpflichtende Registrierung beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Ab Montag, dem 6. Januar 2026, geht das zentrale Registrierungsportal des BSI online. Damit beginnt der operative Teil der NIS2-Umsetzung in Deutschland. Für schätzungsweise 30.000 betroffene Unternehmen heißt es jetzt: handeln. Zwar läuft die gesetzliche Frist für die vollständige Registrierung erst im März 2026 ab, doch der technische Rat der Experten ist eindeutig.
Unternehmen sollten ihr „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) noch vor Jahresende einrichten, um Engpässe beim Portalstart zu umgehen. Die erste Hürde ist die korrekte Einordnung als „wichtiges“ oder „essentielles“ Unternehmen. Eine Fehlklassifizierung oder das Verpassen der März-Frist könnte die erste Welle behördlicher Prüfungen auslösen. Der administrative Sprint in den letzten Dezembertagen ist also mehr als nur Formsache.
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Persönliche Haftung: Das Risiko sitzt im Vorstand
Das wirklich Neue an NIS2 ist die verschärfte persönliche Haftung für Führungskräfte. Die Zeit, in der IT-Sicherheit allein an die Fachabteilung delegiert werden konnte, ist vorbei. Die Geschäftsführung haftet jetzt persönlich für die Umsetzung und Überwachung von Cybersicherheitsmaßnahmen – eine Verantwortung, die nicht abgewälzt werden kann.
Kommt es zu einem Cyber-Vorfall und stellt sich heraus, dass die Führungsebene angemessene Sicherheitsvorkehrungen weder genehmigt noch überwacht hat, drohen den Verantwortlichen finanzielle Konsequenzen. Versicherer passen bereits ihre Risikomodelle für D&O-Policen an und rechnen mit mehr Klagen gegen Manager, die keine „aktive Überwachung“ ihrer Cyber-Resilienz nachweisen können. Zudem ist regelmäßige Schulung der Top-Führungskräfte jetzt gesetzlich vorgeschrieben. Die Teilnahme ist Chefsache – wer fehlt, verstößt direkt gegen seine Sorgfaltspflicht.
Breite Industrie im Umsetzungsstress
Die Reaktion in der deutschen Wirtschaft schwankt zwischen Dringlichkeit und Überforderung. Viele Unternehmen nutzten die Zeit vor Weihnachten für erste Bestandsaufnahmen. Jetzt, in den letzten Tagen des Jahres, geht es um Dokumentation und Verfahrensbereitschaft.
Besonders mittelständische Unternehmen in neu erfassten Branchen wie Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion oder digitale Dienstleistungen zeigt sich verunsichert. NIS2 wirft ein viel weiteres Netz als die alten KRITIS-Regelungen. Für viele bedeutet die größte Herausforderung nicht die technische Absicherung, sondern den Aufbau von Meldestrukturen, die die strengen 24-Stunden-Frist für die Vorfallmeldung einhalten können.
Der Druck zum Jahresende speist sich auch aus den neuen Befugnissen des BSI. Die Behörde darf jetzt Audits durchführen und im Extremfall sogar Manager vorübergehend von ihren Aufgaben entbinden – eine Sanktion, die in Rechtsabteilungen für erhebliche Unruhe sorgt.
Paradigmenwechsel: Von freiwillig zu verbindlich
Die NIS2-Umsetzung markiert einen grundlegenden Wandel. Aus „freiwilliger Best Practice“ wird „verbindliche Rechenschaftspflicht“. Indem der Gesetzgeber Cyber-Resilienz explizit mit persönlicher Management-Haftung verknüpft, stellt er das Thema auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung.
Experten sehen darin einen erzwungenen Kulturwandel in den Unternehmen. IT-Sicherheit darf nicht länger als Kostenstelle betrachtet werden, sondern muss als strategische Risikomanagement-Funktion verstanden werden. Die Entwicklung in Deutschland spiegelt sich im gesamten DACH-Raum wider, etwa mit dem österreichischen NISG 2026.
Die aktuelle Eile erinnert an die DSGVO-Einführung, doch die Einsätze für einzelne Entscheider sind höher. Während DSGVO-Bußgelder das Unternehmen trafen, zielen die Haftungsregeln von NIS2 direkt auf die Verantwortlichen. Das verändert die Risikokalkulation für jede Vorstandssitzung im Jahr 2026.
Was 2026 auf die Unternehmen zukommt
Nach dem Portalstart am 6. Januar rechnen Beobachter mit einem Ansturm auf die Registrierung im Januar und Februar. Danach verlagert sich der Fokus auf die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen. Für den Nachweis der vollständigen Compliance haben die Unternehmen zwar noch bis Dezember 2027 Zeit, doch die Meldepflicht für Vorfälle gilt sofort.
Marktbeobachter erwarten die ersten „Testfälle“ des neuen Meldewesens bereits im Frühjahr 2026. Sie werden Präzedenzfälle dafür schaffen, wie das BSI die 24-Stunden-Regel durchsetzt. Für das Management ist die To-Do-Liste für Januar klar: BSI-Registrierung abschließen, verpflichtende Cyber-Schulungen planen und sicherstellen, dass der Incident-Response-Plan nicht nur auf dem Papier steht, sondern vom Vorstand verstanden und genehmigt wurde.
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