NIS-2-Gesetz erweitert Whistleblower-Schutz auf Cybersicherheit
30.12.2025 - 01:51:12Ab Januar 2026 werden Meldungen über IT-Sicherheitslücken in Behörden und Unternehmen ausdrücklich durch das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt. Die jüngste Gesetzesänderung verschärft die Compliance-Anforderungen erheblich und macht Mitarbeiter zu „Cybersicherheits-Wächtern“.
Der entscheidende Schritt ist die Integration der NIS-2-Richtlinie in den Schutzbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Durch Artikel 14 des Gesetzes vom 2. Dezember 2025 gelten Verstöße gegen IT-Sicherheitsvorschriften nun ausdrücklich als geschützte Meldungen. Diese Klarstellung beseitigt eine bisherige Grauzone.
„Damit werden Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung faktisch zu Cybersicherheits-Wächtern ernannt“, analysieren Rechtsexperten. Wer kritische Sicherheitslücken oder Nichteinhaltung der neuen IT-Standards meldet, genießt umfassenden Schutz vor Repressalien. Das gilt von kommunalen IT-Abteilungen bis zu Bundesministerien.
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Kommunen unter doppeltem Anpassungsdruck
Für viele Städte und Gemeinden kommt die Erweiterung zur Unzeit. Sie kämpfen oft noch mit der Grundimplementierung des Hinweisgeberschutzes, dessen Frist für Kommunen über 10.000 Einwohner bereits Mitte 2023 ablief. Audits in diesem Jahr zeigten durchwachsene Ergebnisse.
Jetzt müssen die internen Meldestellen zusätzlich für hochtechnische IT-Berichte gerüstet sein. Das erfordert nicht nur juristisches Know-how, sondern auch technische Kompetenz zur Bewertung der Meldungen. Kleinere Kommunen, die sich Meldestellen über Gemeindeverbände teilen, stehen vor besonderen Herausforderungen.
Deren Dienstleistungsverträge müssen sicherstellen, dass externe Ombudsleute auch Cybersicherheitsvorwürfe sachkundig prüfen können. Andernfalls droht ein doppelter Verstoß: gegen das Hinweisgeberschutzgesetz und gegen die NIS-2-Anforderungen.
Evaluation soll Schwachstellen aufdecken
Parallel zur Gesetzesverschärfung läuft die obligatorische Evaluation des Hinweisgeberschutzgesetzes durch das Bundesjustizministerium. Eine bundesweite Befragung von Unternehmen und Behörden mit mehr als 50 Mitarbeitern endete am 31. Oktober 2025.
Der abschließende Bericht zur „Praxisrelevanz und Erfüllungskosten“ wird nun für 2026 erwartet. Besonders im Fokus steht die Wirksamkeit interner Meldekanäle im öffentlichen Sektor. Kritiker monieren seit Langem, dass die fehlende Pflicht zur Annahme anonymer Meldungen eine Schwachstelle sei.
Die NIS-2-Erweiterung deutet auf ein Umdenken hin. Bei Cybersicherheitsbedrohungen sind oft schnelle – manchmal anonyme – Meldungen nötig, um systemischen Schaden zu verhindern.
2026: Die Ära der digitalen Durchsetzung beginnt
Im neuen Jahr endet die Schonfrist für die öffentliche Verwaltung. Der Fokus verschiebt sich von der „Umsetzung“ zur „Durchsetzung“. Mit der harmonisierten Gesetzeslage zwischen Hinweisgeberschutz und Cybersicherheit ist der Rahmen gesteckt.
Das Bundesamt für Justiz als externe Meldestelle rechnet mit steigenden Fallzahlen. Die Botschaft an Behördenleitungen ist klar: Interne Meldesysteme dürfen kein reiner Briefkasten sein. Sie müssen aktiver Teil der Sicherheits- und Compliance-Architektur werden.
Behörden sollten ihre Hinweisgeber-Richtlinien umgehend aktualisieren und Mitarbeiter zu den neuen Schutz-Kategorien schulen. Die Schnittstelle aus Datenschutz, Cybersicherheit und Hinweisgeberrechten bildet die neue Compliance-Basis für 2026.
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