NIS, Cyber-Vorfälle

NIS 2: Ab sofort müssen Unternehmen Cyber-Vorfälle binnen 24 Stunden melden

06.01.2026 - 02:15:12

Das BSI hat sein zentrales Meldeportal für die NIS-2-Richtlinie aktiviert. Tausende Firmen müssen nun Vorfälle binnen 24 Stunden melden, wobei Geschäftsführer persönlich haften und hohe Bußgelder drohen.

Ab heute gilt in Deutschland und der EU eine neue Ära der digitalen Compliance. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat sein zentrales Meldeportal für die NIS-2-Richtlinie aktiviert. Damit beginnt die operative Umsetzung der strengen Cybersicherheitsvorschriften, die bereits seit Dezember 2025 in Kraft sind. Tausende Unternehmen sind nun verpflichtet, ihre Überwachungssysteme so auszurichten, dass sie die knappe 24-Stunden-Meldepflicht einhalten können.

Das BSI-Portal ist live: Die Schonfrist ist vorbei

Mit dem Start des Portals endet die Übergangsphase für die NIS-2-Compliance. Seit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes am 6. Dezember 2025 konnten Unternehmen Vorfälle noch über vorläufige Formulare melden. Ab sofort müssen alle betroffenen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen die neue digitale Infrastruktur nutzen. Sie dient als primäre Schnittstelle für schätzungsweise 30.000 deutsche Unternehmen.

Dieser digitale Schritt ist mehr als eine Formalie. Er stellt viele Firmen vor eine technische Integrationsherausforderung. Der Zugang zum Portal erfolgt verpflichtend über das „Mein Unternehmenskonto“ (MUK), das auf der ELSTER-Technologie basiert. Diese Hürde hat in den vergangenen Wochen für einen Ansturm auf Beratungsleistungen gesorgt.

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Automatisierung wird zum Muss

Das Herzstück der neuen Regelung ist die strikte „Frühwarn“-Pflicht. Betroffene Unternehmen müssen einen ersten Bericht binnen 24 Stunden nach Kenntnis eines signifikanten Vorfalls und eine detaillierte Analyse innerhalb von 72 Stunden einreichen. Cybersicherheitsexperten sind sich einig: Manuelle Prozesse reichen für diese Geschwindigkeit nicht mehr aus.

Marktberichte zeigen, dass Unternehmen seit Jahresbeginn verstärkt auf automatisierte Lösungen setzen. Besonders gefragt sind SOAR-Plattformen (Security Orchestration, Automation, and Response), die Anomalien erkennen und Meldungen automatisch vorbereiten können. Eine am 5. Januar veröffentlichte Rechtsauslegung verschärft den Druck: Der Beginn der 24-Stunden-Frist wird oft auf den Zeitpunkt datiert, an dem ein automatisiertes System einen Vorfall protokolliert – unabhängig davon, wann ein Mensch ihn bemerkt.

Anmeldefrist und persönliche Haftung der Geschäftsführung

Neben der Meldepflicht läuft auch die Uhr für die grundlegende Registrierung. Als „besonders wichtig“ eingestufte Einrichtungen haben bis zum 6. März 2026 Zeit, sich beim BSI anzumelden. Die Konsequenzen von Verstößen sind gravierend und treffen nun auch die Unternehmensspitze persönlich.

Rechtsexperten betonen, dass der „Compliance-Schirm“ für Vorstände und Geschäftsführer weggefallen ist. Das neue deutsche Gesetz sieht die persönliche Haftung der Führungsebene bei grob fahrlässiger Vernachlässigung der Cybersicherheitspflichten vor. Die Beschaffung von Überwachungstools ist damit vom IT-Thema zur Chefsache geworden. Die „Unwissenheits-Verteidigung“ gilt nicht mehr; Führungskräfte müssen nachweisen können, dass sie angemessene Risikomanagement-Maßnahmen ergriffen haben.

Der deutsche Mittelstand steht vor großen Herausforderungen

Die Ausweitung von NIS 2 auf Branchen wie Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion und verarbeitendes Gewerbe hat viele mittelständische Unternehmen überrascht. Im Gegensatz zu Betreibern Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), die seit Jahren Erfahrung mit BSI-Meldungen haben, fehlt diesen neu regulierten Firmen oft die Infrastruktur für die geforderte forensische Überwachung.

Marktbeobachter sehen eine deutliche Spaltung: Während große Konzerne aus Finanz- und Energiewirtschaft ihre Security Operations Centers (SOCs) bereits an die neuen Anforderungen angepasst haben, kämpft der Mittelstand mit den technischen Hürden. Beratungsunternehmen melden Engpässe bei Managed Security Service Providern (MSSPs), da Tausende Betriebe gleichzeitig externe Unterstützung suchen.

Was kommt als Nächstes?

In den kommenden Wochen wird sich der Fokus von der reinen Anbindung an das Portal auf die Qualität der Meldungen verlagern. Das BSI will die eingehenden Daten nutzen, um ein nahezu Echtzeit-Bild der nationalen Cyber-Bedrohungslage zu erstellen. Für die Unternehmen steht mit der Abgabe der ersten „Abschlussberichte“ – fällig einen Monat nach einem Vorfall – der nächste Praxistest bevor.

Experten rechnen im zweiten Quartal 2026 mit den ersten Durchsetzungsmaßnahmen. Das BSI wird dann die Einhaltung der Registrierungs- und Meldepflichten überprüfen. Unternehmen, die bis zur März-Frist keine angemessene Infrastruktur aufgebaut haben, riskieren hohe Bußgelder. Diese können bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Die Botschaft aus Berlin ist eindeutig: Die Schonzeit ist vorbei, digitale Transparenz ist jetzt eine unverhandelbare Geschäftsbedingung in Europa.

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