NIS-2, Cybersicherheitspflicht

NIS-2: Ab heute gilt die verschärfte Cybersicherheitspflicht für 30.000 Unternehmen

01.01.2026 - 06:52:12

Ab Januar 2026 müssen fast 30.000 deutsche Unternehmen umfassende IT-Risikoanalysen durchführen und sich beim BSI registrieren. Die Haftung der Geschäftsführung ist ein zentraler Punkt des neuen Cybersicherheitsgesetzes.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen in Deutschland fast 30.000 Unternehmen ihre IT-Sicherheit auf ein neues Niveau heben. Das neue NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) tritt mit dem Jahreswechsel in seine entscheidende operative Phase. Die Schonfrist ist vorbei, und für die betroffenen Firmen beginnt der Countdown zur ersten großen Hürde: der Registrierung im neuen Portal des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab dem 6. Januar.

Vom Gesetz zur gelebten Praxis

Das Gesetz war zwar bereits am 5. Dezember 2025 verkündet worden, doch die praktischen Auswirkungen entfalten sich erst jetzt mit dem neuen Jahr. Der Kreis der regulierten Unternehmen hat sich damit von rund 4.500 auf fast 30.000 Organisationen erweitert. Neu ist die klare Unterscheidung zwischen „wichtigen Einrichtungen“ und „besonders wichtigen Einrichtungen“. Beide Gruppen sind nun gesetzlich verpflichtet, umfassende IT-Risikoanalysen durchzuführen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen.

Für viele der neu betroffenen „wichtigen Einrichtungen“ – ein Begriff, der große Teile der verarbeitenden Industrie, der Lebensmittelbranche und der Abfallwirtschaft umfasst – bedeutet das einen Paradigmenwechsel. Anders als Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind sie erstmals mit einem verpflichtenden, staatlich überwachten Cybersicherheits-Risikomanagement konfrontiert.

Kern der neuen Pflicht ist die Risikoanalyse- und Management-Verpflichtung. Unternehmen müssen laut BSI-Leitfaden einen kontinuierlichen und dokumentierten Prozess etablieren, der über die Installation von Firewalls oder Virenscannern weit hinausgeht.

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Rechtsexperten betonen: Die Zeit der einfachen Checklisten ist vorbei. Das Gesetz verlangt:
* Systematische Risikoidentifikation, einschließlich der Gefahren aus der Lieferkette.
* Aktive Abwehrmaßnahmen wie Kryptographie und Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
* Haftung der Geschäftsführung. Cybersicherheit ist nun eine Aufgabe der obersten Führungsebene. Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie diese Maßnahmen nicht umsetzen – eine Klausel, die in den Vorstandsetagen bereits für erhebliche Unruhe gesorgt hat.

Das BSI stellt klar: Unwissenheit schützt nicht. Unternehmen, die unter den Geltungsbereich fallen – in der Regel Firmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder 10 Millionen Euro Jahresumsatz in bestimmten Sektoren – müssen ihren Status selbst prüfen und die Vorgaben erfüllen.

Countdown zum 6. Januar: Das BSI-Portal startet

Starttermin: Dienstag, 6. Januar 2026.

Das Portal wird zur zentralen Anlaufstelle für alle NIS-2-Verpflichtungen.
* Registrierungspflicht: Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren. Experten raten zu einer frühen Anmeldung, um Engpässe zu vermeiden.
* Störungsmeldung: Das Portal ersetzt bisherige Meldewege. Bis zum Start am Dienstag müssen Unternehmen bei schwerwiegenden Cybervorfällen jedoch noch die Übergangsformulare des BSI nutzen.

Die Meldefristen sind strikt: Eine „Frühwarnung“ muss innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis erfolgen, eine detaillierte Meldung innerhalb von 72 Stunden. Diese „24/72-Stunden-Regel“ gilt ab sofort.

Paradigmenwechsel für die deutsche Wirtschaft

Die NIS-2-Umsetzung ist die umfassendste Novelle des nationalen Cybersicherheitsrechts seit einem Jahrzehnt. Die Verspätung bei der Verabschiedung – ursprünglich für Oktober 2024 geplant, aber erst im November 2025 vom Bundestag beschlossen – hat zu einem extrem engen Zeitplan geführt.

Reaktion der Wirtschaft:
Verbände des deutschen Mittelstands äußerten sich besorgt über den bürokratischen Aufwand. Viele kleinere „wichtige Einrichtungen“ hätten nicht das Personal, um sofort die geforderten detaillierten Risikoanalysen durchzuführen.

Vergleich mit der DSGVO:
Rechtsexperten ziehen Parallelen zur Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018. Damals wurde Datenschutz zur Vorstandsaufgabe, heute ist es die IT-Sicherheit. Ein entscheidender Unterschied: Bei anhaltender Nichteinhaltung drohen „besonders wichtigen Einrichtungen“ nun sogar vorübergehende Zertifikats- oder Geschäftsführersperren.

Auswirkungen auf den Markt:
Der Markt für Cybersicherheitsberatung verzeichnete im letzten Quartal 2025 einen deutlichen Nachfrageschub. Anbieter von „NIS-2-Readiness-Checks“ und automatisierten Risikoanalyse-Tools sind ausgebucht, da Unternehmen versuchen, die Anforderungen vor den ersten möglichen Audits zu erfüllen.

Was kommt als Nächstes?

Im ersten Quartal 2026 wird der Fokus auf der Stabilität des neuen BSI-Portals und der ersten Registrierungswelle liegen.

  • Ungewissheit bei Audits: Es bleibt abzuwarten, wie streng das BSI die neuen Regeln in den ersten Monaten durchsetzen wird. Während „wichtige Einrichtungen“ einer nachträglichen Kontrolle unterliegen, müssen „besonders wichtige Einrichtungen“ mit regelmäßigen, proaktiven Prüfungen rechnen.
  • Lieferketten-Effekt: Große Unternehmen werden voraussichtlich Nachweise für die NIS-2-Compliance von ihren Zulieferern verlangen. So dürften die Standards auch in nicht regulierte kleinere Betriebe weitergetragen werden.

Für deutsche Unternehmen steht jetzt der 6. Januar im Kalender. Die Dokumentation ihrer IT-Risikoanalyse sollte bereit für eine Überprüfung sein. Das Ziel, Deutschland zu einer „resilienten Cyber-Nation“ zu machen, wie es der BSI-Präsident formulierte, beginnt jetzt mit der Umsetzung.

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