NGG, Kontrollen

NGG fordert schärfere Kontrollen zum neuen Mindestlohn

05.02.2026 - 04:42:12

Die Gewerkschaft NGG drängt auf verstärkte Prüfungen durch den Zoll, um die Einhaltung des neuen Mindestlohns von 13,90 Euro sicherzustellen, besonders in der Gastronomie.

Die Gewerkschaft NGG drängt auf strengere Prüfungen, damit die Erhöhung auf 13,90 Euro nicht nur auf dem Papier steht. Mit den ersten Gehaltsabrechnungen des Jahres beginnt die entscheidende Phase für Millionen Beschäftigte.

Berlin – Die erste Gehaltsrunde 2026 ist da, und mit ihr wächst die Sorge vor Lohnbetrug. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert schärfere Kontrollen der Zollbehörden, um die Einhaltung des neuen gesetzlichen Mindestlohns durchzusetzen. Seit dem 1. Januar gilt ein Stundenlohn von 13,90 Euro – eine Erhöhung um 1,08 Euro. Doch verbesserte Rechte nützen wenig, wenn sie nicht überwacht werden, warnt die Gewerkschaft.

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Genau jetzt, in der ersten Februarwoche, erhalten Beschäftigte bundesweit ihre Januar-Abrechnungen. Die NGG sieht in diesem Zeitfenster einen kritischen Moment. Vor allem in der Gastronomie und Lebensmittelverarbeitung könnten „schwarze Schafe“ unter den Arbeitgebern versuchen, die höheren Lohnkosten zu umgehen. Der gängigste Trick: Die manipulative Erfassung von Arbeitszeiten, sodass trotz vertraglich korrekten Stundensatzes der effektive Lohn unter die gesetzliche Grenze fällt.

Die „Lohnabrechnungs-Prüfung“: So wird Betrug aufgedeckt

Im Zentrum der NGG-Kampagne steht der prüfende Blick auf die Januar-Lohnabrechnung. Gewerkschafter betonen, dass der korrekte Stundensatz im Vertrag noch keine Garantie für faire Bezahlung ist. Unbezahlte Überstunden oder falsch erfasste Arbeitszeiten verwässern den tatsächlichen Stundenlohn.

„Die Januar-Abrechnung ist die Stunde der Wahrheit für Millionen Arbeitnehmer“, sagt Adnan Kandemir, Geschäftsführer der NGG Nordrhein. Einige Arbeitgeber könnten versuchen, die Kostensteigerung auszugleichen, indem sie weniger Stunden dokumentieren, als tatsächlich gearbeitet wurden. Ein Verstoß, der ohne gründliche Prüfung oft unentdeckt bleibt.

Besonders betroffen sind Minijobber. Mit dem Mindestlohnanstieg stieg auch die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung auf 603 Euro monatlich an. In Regionen wie Schwaben und Oberfranken weist die NGG darauf hin, dass Minijobber ihre Rechte oft weniger genau kennen und anfälliger für Druck sind, Stunden „schwarz“ zu leisten.

Zoll im Fokus: Druck für mehr Personal und Kontrollen

Die Forderungen der Gewerkschaft richten sich direkt an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll. Diese Behörde ist für die Durchsetzung des Mindestlohngesetzes zuständig. Die Gewerkschaft hält die derzeitige Kontrolldichte für völlig unzureichend, um abschreckend zu wirken.

„Ohne ein spürbar höheres Entdeckungsrisiko haben unlautere Arbeitgeber wenig Anreiz, sich an die Regeln zu halten“, erklärt Marcel Adelhardt von der NGG Oberfranken. Die NGG fordert einen deutlichen Personalaufwuchs bei der FKS. Nur so seien häufigere und unangemeldete Betriebsprüfungen möglich.

Diese Forderung trifft auf einen gesetzlichen Modernisierungsschub. Ende 2025 verabschiedete der Bundestag das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Es soll die FKS stärken und die Kontrollen digitalisieren. Der Ansatz: weg von Stichproben, hin zu datengestützten Risikoanalysen. Gewerkschafter bestehen jedoch darauf, dass digitale Tools mehr Personal vor Ort nicht ersetzen können – gerade in Küchen, Bäckereien oder Logistikzentren.

Wirtschaft unter Druck: Hohes Risiko in der Gastronomie

Der Sprung auf 13,90 Euro stellt besonders arbeitsintensive Branchen vor große Herausforderungen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sind bundesweit rund 4,8 Millionen Jobs direkt von der Erhöhung betroffen. Die Gastronomie gehört zu den am stärksten betroffenen Sektoren, da hier ein hoher Anteil der Beschäftigten zuvor unter der neuen Schwelle verdiente.

Ökonomen warnen: Der Anstieg vom alten Niveau (12,82 Euro in 2025) übt erheblichen Druck auf die Margen aus. Bei wirtschaftlich angeschlagenen Betrieben könnte dies den Anreiz für Verstöße erhöhen. Die präventive Kampagne der NGG zielt genau darauf ab, zu verhindern, dass dieser wirtschaftliche Druck in Form von Lohnbetrug auf die Beschäftigten abgewälzt wird.

Die Konsequenzen für Arbeitgeber sind gravierend. Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können mit Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Schwerwiegende Vergehen können sogar zum Ausschluss von öffentlichen Aufträgen führen.

Der Blick nach vorn: Nächster Schritt auf 14,60 Euro

Die aktuelle Debatte ist nur der Auftakt. Die Mindestlohnkommission hat den weiteren Weg bereits vorgezeichnet: Ab dem 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut, dann auf 14,60 Euro.

Rechtsexperten sehen in dieser planbaren Entwicklung einen Vorteil. Unternehmen hätten Zeit, ihre Preis- und Kostenstrukturen anzupassen, was den „Schockfaktor“ und damit die Neigung zu Verstößen mindern könnte. Die Gewerkschaften bleiben skeptisch. Freiwillige Compliance reiche ohne staatliche Aufsicht nicht aus.

Für die unmittelbare Zukunft rät die NGG allen Beschäftigten – besonders in Gastronomie und Lebensmittelhandwerk – ihre Arbeitszeiten akribisch zu dokumentieren und mit der Februar-Abrechnung abzugleichen. Bei Unstimmigkeiten sollte man sich sofort an die Gewerkschaft oder eine Rechtsberatung wenden. Nur so wird aus dem Versprechen von 13,90 Euro auch gelebte Realität.

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