Steuergesetz, Importregeln

Neues Steuergesetz verschärft Importregeln für EU-Händler

29.12.2025 - 00:39:12

Ab Neujahr 2026 müssen sich internationale Unternehmen auf neue Mehrwertsteuer-Pflichten beim Warenimport nach Deutschland einstellen. Grund ist eine Gesetzesänderung, die am 23. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Kern der Neuregelung ist der neue § 21b des Umsatzsteuergesetzes (UStG), der am 1. Januar in Kraft tritt. Er setzt EU-Vorgaben für das “Zentrale Zollverfahren” (CCI) in deutsches Recht um. Das Verfahren erlaubt Unternehmen, ihre Zollerklärung in einem EU-Land abzugeben, während die Ware physisch in Deutschland ankommt.

Doch dieser administrative Vorteil hat steuerliche Konsequenzen: Entsteht durch die CCI-Prozedur eine Steuerschuld, fällt deutsche Einfuhrumsatzsteuer am Ort der Warenpräsentation an – also in Deutschland. Das gilt auch, wenn das Unternehmen hier keinen physischen Geschäftssitz unterhält.

“Die Entkopplung von Papierweg und Warenfluss sichert Deutschlands Besteuerungsrecht”, erklärt ein Steuerexperte. Für ausländische Firmen bedeutet das: Sie müssen für Waren, die über deutsche Häfen oder Flughäfen in die EU gelangen, möglicherweise hierzulande steuerlich registriert sein.

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Was internationale Händler jetzt prüfen müssen

Für Logistikmanager und Steuerabteilungen beginnt mit dem neuen Jahr eine Phase erhöhter Aufmerksamkeit. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Umsatzsteuer-Identifikation: Ausländische Unternehmen benötigen möglicherweise eine deutsche USt-IdNr., selbst wenn sie nur über CCI importieren.
  • Aufschubkonten: Die Nutzung eines Aufschubkontos für Einfuhrumsatzsteuer wird oft Voraussetzung für effizientes Arbeiten mit CCI. Bestehende Garantien sollten auf die neuen Verpflichtungen überprüft werden.
  • Datenkonsistenz: Der elektronische Datenaustausch zwischen den Zollsystemen verschiedener EU-Länder muss reibungslos funktionieren. Fehler können zu festgehaltenen Sendungen oder späteren Steuernachforderungen führen.

Teil eines umfassenden Steuerpakets

Die Zollneuregelung ist nur ein Teil des umfangreichen Steueränderungsgesetzes 2025, das der Bundesrat am 19. Dezember gebilligt hat. Weitere Maßnahmen ab Januar 2026 sind:

  • Gastronomie-Mehrwertsteuer: Der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent für Speisen in Restaurants wird dauerhaft festgeschrieben.
  • Pendlerpauschale: Die Entfernungspauschale steigt auf 38 Cent pro Kilometer, bereits ab dem ersten Kilometer.
  • Gemeinnützigkeit: Höhere Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche und erhöhte Einnahmegrenzen für steuerbegünstigte Zweckbetriebe.

Während diese nationalen Maßnahmen mediale Aufmerksamkeit erhielten, bergen die Zolländerungen laut Experten das größte Compliance-Risiko für den grenzüberschreitenden Handel.

Digitale Zukunft mit Übergangshürden

Die Einführung von § 21b UStG ist ein Schritt auf dem Weg zum vollständig digitalen EU-Zollraum. Die technische Umsetzung bleibt jedoch eine Herausforderung. Das deutsche Zollsystem ATLAS soll erst Anfang 2026 mit einem Update (Release 10.2) die neuen CCI-Funktionen vollständig unterstützen.

Bis alle EU-Systeme reibungslos zusammenarbeiten, rechnen Branchenkenner mit einer Übergangsphase und manuellen Lösungen. Unternehmen sollten die letzten Tage des Jahres nutzen, um ihre Lieferketten und Zollvollmachten zu überprüfen. Der scheinbar “grenzenlose” Binnenmarkt wird digitaler – vorausgesetzt, die Mehrwertsteuer wird am richtigen Ort entrichtet.

@ boerse-global.de