Neues Sanktionsrecht: Vierfache Bußgelder für Unternehmen
21.01.2026 - 00:23:12Deutsche Firmen müssen sich auf drastisch verschärfte Sanktionen und neue Straftatbestände einstellen. Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Außenwirtschaftsgesetzes beschlossen, die das finanzielle und strafrechtliche Risiko bei Verstößen massiv erhöht. Hintergrund ist der Druck aus Brüssel, die EU-Sanktionspolitik endlich wirksam durchzusetzen.
Bußgelder steigen auf bis zu 40 Millionen Euro
Das finanzielle Damoklesschwert für Unternehmen wird deutlich schwerer. Bislang betrug die Obergrenze für Unternehmensgeldbußen bei Sanktionsverstößen zehn Millionen Euro. Künftig können bis zu 40 Millionen Euro fällig werden, wenn Leitungspersonen eine Straftat begehen. Damit vervierfacht sich das maximale Risiko auf einen Schlag. Die Bundesregierung verzichtet zwar vorerst auf die EU-Option, bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes zu fordern. Doch die Botschaft ist klar: Sanktionsverstöße sollen sich wirtschaftlich nicht mehr lohnen.
Vom Kavaliersdelikt zur Straftat
Eine der gravierendsten Änderungen betrifft die Einordnung von Verstößen. Was bisher oft nur als Ordnungswidrigkeit mit moderaten Geldstrafen geahndet wurde, wird nun hart bestraft. Bei vorsätzlichem Handeln werden Zuwiderhandlungen gegen Transaktions- oder Investitionsverbote zwingend zu Straftaten. Das hat weitreichende Konsequenzen: Es drohen strafrechtliche Ermittlungen nicht nur gegen das Unternehmen, sondern auch gegen verantwortliche Manager und Mitarbeiter. Aus einem Compliance-Problem wird schnell eine persönliche Haftungsfrage.
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Compliance unter Hochdruck: Neue Pflichten im Detail
Die tägliche Arbeit in den Compliance-Abteilungen wird deutlich anspruchsvoller. Zwei zentrale Neuerungen stellen Unternehmen vor enorme operative Herausforderungen:
- Echtzeit-Umsetzung: Die bisherige Karenz von zwei Tagen zur Umsetzung neuer Sanktionslisten entfällt. Änderungen müssen quasi über Nacht in den internen Systemen und Prozessen umgesetzt werden.
- Verschärfte Meldepflicht: Die sogenannte Jedermannspflicht wird gesetzlich verankert und unter Strafe gestellt. Nicht nur Banken, sondern alle Unternehmen und sogar Berater müssen den Behörden proaktiv Informationen melden – etwa über eingefrorene Vermögenswerte.
Hinzu kommt, dass nun auch grob fahrlässige Verstöße, besonders im sensiblen Bereich der Dual-Use-Güter, strafbar sind. Leichtfertigkeit ist kein Argument mehr.
Strategische Konsequenz: Compliance wird zur Chefsache
Die Reform markiert einen Wendepunkt. Sanktionen sind kein kalkulierbares Geschäftsrisiko mehr, sondern eine existenzielle Bedrohung. Die Kombination aus explodierenden Geldbußen und strafrechtlicher Verfolgung zwingt jedes Unternehmen zum Handeln. Die bloße Existenz einer Compliance-Abteilung reicht nicht mehr aus.
Gefordert sind nun proaktive, lückenlose Risikomanagement-Systeme. Die Geschäftsführung muss klare Signale setzen (“Tone from the Top”) und ausreichend Ressourcen für eine schlagkräftige Compliance-Organisation bereitstellen. Andernfalls riskiert sie nicht nur das Unternehmen, sondern auch die persönliche Freiheit verantwortlicher Personen.
Was jetzt zu tun ist
Obwohl die Zustimmung des Bundesrates noch aussteht, ist Handlungsdruck angesagt. Die zugrundeliegenden EU-Vorschriften gelten bereits. Unternehmen sollten ihre Prozesse umgehend überprüfen und anpassen. Dazu gehören:
- Die Aktualisierung von Risikobewertungen und Compliance-Richtlinien.
- Intensivierte Mitarbeiterschulungen zu den neuen Pflichten und Strafen.
- Die technische Aufrüstung der IT-Systeme für Echtzeit-Sanktionsprüfungen.
- Die Einrichtung klarer interner Meldewege für die Jedermannspflicht.
Der Gesetzgeber macht unmissverständlich klar: Die Verantwortung für die Einhaltung von Sanktionen liegt bei den Unternehmen. Wer jetzt nicht investiert, zahlt später womöglich ein Vielfaches.
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