Doppelbesteuerungsabkommen, Niederlanden

Neues Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden tritt in Kraft

31.12.2025 - 21:01:12

Ein reformiertes Doppelbesteuerungsabkommen tritt in Kraft und schafft mit einer 34-Tage-Regel für Heimarbeit Klarheit für Grenzpendler. Zudem modernisiert es die Besteuerung für Unternehmen und Fonds.

Während beide Länder sich auf die Silvesterfeiern vorbereiten, tritt heute ein neues Steuerabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden in Kraft. Das reformierte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bringt endlich Klarheit für Grenzpendler und modernisiert die Regeln für Unternehmen. Ab morgen gelten die praktischen Neuerungen.

Klare Regeln für Homeoffice von Grenzpendlern

Die mit Spannung erwartete Änderung betrifft Zehntausende Grenzpendler. Ab dem 1. Januar 2026 gilt eine neue 34-Tage-Regelung für das Arbeiten im Homeoffice. Pendler, die in einem Land wohnen und im anderen arbeiten, dürfen bis zu 34 Tage pro Jahr von zu Hause aus tätig sein, ohne dass sich ihr Besteuerungsrecht ändert.

Bisher konnte theoretisch schon ein einziger Homeoffice-Tag im Wohnland dazu führen, dass das Besteuerungsrecht für dieses Tageseinkommen dorthin wechselte. Das bedeutete erheblichen bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die neue Bagatellregelung sorgt nun für Planungssicherheit: Für gelegentliche Heimarbeit bleibt das Besteuerungsrecht komplett beim Staat, in dem der Arbeitgeber sitzt.

Ein “Tag” zählt bereits ab 30 Minuten Tätigkeit im Wohnland. Die Regel gilt gleichermaßen für Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Steuerexperten von KPMG und EY begrüßen diese pragmatische Lösung als längst überfällige Anpassung an moderne Arbeitswelten.

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Modernisierung für Unternehmen und Fonds

Neben den Arbeitsmarktregelungen bringt das Protokoll wichtige Anpassungen für Unternehmen.

Anerkennung der Körperschaftssteuer-Option

Das Abkommen erkennt nun ausdrücklich die deutsche Option zur Körperschaftsbesteuerung an. Personengesellschaften, die in Deutschland wie Kapitalgesellschaften besteuert werden, erhalten damit klaren Zugang zu den Vorteilen des DBA, etwa reduzierte Quellensteuersätze auf Dividenden.

Klarheit für Investmentfonds und REITs

Für Investmentvehikel wie UCITS-Fonds und Immobilien-REITs schafft das Protokoll Rechtssicherheit. Die Neuregelung berücksichtigt die deutsche Investmentsteuerreform und legt fest, unter welchen Bedingungen diese Fonds Abkommensvorteile beanspruchen können. REITs unterliegen in der Regel weiterhin einem Quellensteuersatz von 15 Prozent.

Strengere Regeln für Dividenden

Um Steuergestaltung zu erschweren, führt das Protokoll eine Haltedauer für den ermäßigten Quellensteuersatz von 5 Prozent auf Dividenden ein. Unternehmen müssen eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent nun 365 Tage ununterbrochen halten, um den reduzierten Satz zu erhalten. Diese Regel orientiert sich an internationalen Standards gegen Steuervermeidung (BEPS).

Schnelle Ratifizierung im Jahr 2025

Der Weg zum heutigen Inkrafttreten war kurz: Das Zusatzprotokoll wurde am 14. April 2025 in Den Haag unterzeichnet. Nach der raschen Ratifizierung in beiden Parlamenten wurden die Ratifikationsurkunden am 28. November 2025 ausgetauscht. Die offizielle Bekanntmachung erfolgte am 19. Dezember im Bundesgesetzblatt.

Entlastung für die Wirtschaft

Wirtschaftsverbände und Steuerexperten begrüßen die Neuregelungen als wichtigen Schritt für die deutsch-niederländische Wirtschaftsintegration. Die 34-Tage-Regel biete zwar keinen Freibrief für vollständige Hybridmodelle – zwei Homeoffice-Tage pro Woche würden etwa 90 bis 100 Tage bedeuten – schaffe aber entscheidende Rechtssicherheit für gelegentliche Heimarbeit.

Arbeitgeber müssen ab morgen ihre Lohnabrechnungssysteme anpassen, um Arbeitstage im Homeoffice präzise zu erfassen. Die 30-Minuten-Grenze erfordert genaue Zeiterfassung, um unbeabsichtigte Überschreitungen des 34-Tage-Limits zu vermeiden.

Mit dem heutigen Tag erhält eine der wichtigsten bilateralen Wirtschaftsbeziehungen Europas einen modernisierten rechtlichen Rahmen – pünktlich zum Start ins neue Jahr.

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