UStG-Paragraf, Klarheit

Neuer UStG-Paragraf schafft Klarheit für EU-Importe

15.01.2026 - 23:33:12

Eine wichtige Gesetzeslücke im deutschen Steuerrecht ist seit Jahresbeginn geschlossen. Der neue § 21b UStG regelt erstmals eindeutig, wo die Einfuhrumsatzsteuer bei zentraler EU-Zollabwicklung fällig wird. Für internationale Unternehmen bedeutet das mehr Planungssicherheit.

Der digitale Binnenmarkt braucht moderne Regeln. Seit der Einführung der Zentralen Zollabwicklung (CCI) konnten Unternehmen ihre Zollanmeldungen für EU-Importe zentral in einem Mitgliedstaat einreichen – unabhängig vom physischen Ankunftsort der Ware. Doch während Zölle eine EU-weite Abgabe sind, handelt es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine nationale Steuer. Bisher fehlte im deutschen Umsatzsteuergesetz eine klare Regelung, welches Land bei diesem Verfahren das Steueraufkommen erhält. Diese Unsicherheit ist nun beseitigt.

Das regelt der neue § 21b UStG

Die Neuregelung, die mit dem Steueränderungsgesetz 2025 eingeführt wurde, setzt auf klare Prinzipien:

  • Steuerschuld entsteht in Deutschland: Entscheidend ist der physische Ort, an dem die Ware der deutschen Zollstelle vorgeführt wird. Wo die zentrale Zollanmeldung elektronisch eingereicht wird, ist für die deutsche Steuer irrelevant.
  • Deutsche Zollämter sind zuständig: Festsetzung und Verwaltung der Einfuhrumsatzsteuer obliegen ausschließlich den deutschen Hauptzollämtern.
  • Zollanmeldung als Steuererklärung: Unter bestimmten Bedingungen kann die im Ausland abgegebene Zollanmeldung auch als deutsche Steuererklärung gelten. Voraussetzung ist die Übermittlung aller Daten an deutsche Behörden und ein bestehendes deutsches Aufschubkonto für die Einfuhrumsatzsteuer.

Mehr Sicherheit für Importeure und Logistiker

Für Unternehmen bedeutet die Klarstellung vor allem eines: weniger Risiko. Die gefürchteten steuerlichen Nacherhebungen wegen unklarer Zuständigkeiten gehören der Vergangenheit an. Die Nutzung des vereinfachten CCI-Verfahrens wird attraktiver, setzt aber zwingend ein Aufschubkonto in Deutschland voraus. Logistikdienstleister müssen ihre Prozesse entsprechend anpassen, um die reibungslose Datenübermittlung an deutsche Behörden zu gewährleisten. Die Regelung stärkt Deutschlands Position als Logistikdrehscheibe, indem sie moderne Verfahren fördert und gleichzeitig das Steueraufkommen sichert.

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Eine längst überfällige Anpassung

Die Gesetzesänderung ist eine direkte Antwort auf die digitale Transformation im europäischen Zollwesen. Sie überführt die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der den Ort des Warenverbrauchs für steuerlich maßgeblich hält, endlich in nationales Recht. Wirtschaftsverbände und Steuerberater hatten diese Klarstellung seit Jahren gefordert. Für exportstarke deutsche Unternehmen und internationale Konzerne mit komplexen Lieferketten ist es ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsfähigkeit.

Das müssen Unternehmen jetzt prüfen

Betroffene Importeure sollten ihre Prozesse umgehend überprüfen. Der Fokus liegt auf zwei Punkten: der Einrichtung eines deutschen Aufschubkontos für die Einfuhrumsatzsteuer und der Sicherstellung, dass alle steuerrelevanten Daten im Zollverfahren korrekt an deutsche Behörden fließen. Ein ausstehendes Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums wird weitere Details zur Umsetzung klären. Bis dahin gilt: Wer die Vorteile der zentralen Abwicklung voll nutzen will, sollte frühzeitig steuerliche Beratung hinzuziehen.

@ boerse-global.de