Neuer risikoorientierter Prüfungsansatz der deutschen Bankenaufsicht.Prüfungsangst bei Instituten steigt.
18.10.2024 - 09:00:09zeb consulting / Neuer risikoorientierter Prüfungsansatz der deutschen ...
Konsequenzen ausPrüfungsergebnissen können massiv sein (FOTO)Münster (ots) - Die deutsche Bankenaufsicht, bestehend aus der Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank, hat indiesem Jahr eine neue, risikoorientierte Prüfungsstrategie eingeführt. Ziel istes, Institute mit höherem Risikoprofil stärker zu überwachen, während Banken mitgeringem Risiko weniger intensiv kontrolliert werden.
Im Rahmen des sogenannten "Risikotoleranz-Rahmenwerks" werden Banken in vierRisikokategorien eingestuft. Für Institute in den höheren Risikokategorienbedeutet dies häufigere und umfassendere Sonderprüfungen. Diese Prüfungen werdenzunehmend auch durch externe Wirtschaftsprüfer durchgeführt. In den Jahren 2024und 2025 sollen sie etwa die Hälfte der insgesamt 150 jährlichen Sonderprüfungenübernehmen.
Die neue Aufsichtsstrategie beinhaltet auch die Einrichtung spezialisierterKompetenzzentren für bestimmte Geschäftsmodelle, wie beispielsweise Autobanken,Bausparkassen und Kryptowährungen. Diese Zentren sollen die Effizienz undEffektivität der Prüfungen steigern.
Zudem wird das Prüfungsformat "Aufsichtsbesuch" eingeführt. Es zielt aufkleinere, weniger risikobehaftete Institute ab und ermöglicht eine schnellereund gezieltere Überprüfung, ohne den Aufwand einer vollständigen Sonderprüfung.
Mit diesen Maßnahmen wollen BaFin und Bundesbank eine noch präzisere und an denRisiken orientierte Aufsicht gewährleisten.
Wir haben in den letzten Monaten festgestellt, dass die Prüfer insgesamtkritischer geworden sind und sich die Anzahl und die Schwere der Feststellungenin den geprüften Bereichen zum Teil deutlich verschärft haben.
Daher steigt die Prüfungsangst bei den Instituten, denn die Konsequenzen ausPrüfungsergebnissen können massiv sein.
Neben Eigenkapitalschlägen und einer starken Ressourcenbindung durch dieAbstellung der Findings können letztlich sogar Reputationsschäden durchentsprechende Veröffentlichungen der BaFin bis hin zu persönlichen Konsequenzenfür Geschäftsleiter die Folge sein.
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