Neue TRGS: Schärfere Regeln für Krebsmetalle und Diisocyanate
11.01.2026 - 12:13:13Die Bundesregierung verschärft die Regeln für den Umgang mit hochgefährlichen Stoffen am Arbeitsplatz. Eine umfassende Aktualisierung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bringt strengere Kontrollen für krebserregende Metalle und Diisocyanate. Für die deutsche Industrie bedeutet das höhere Compliance-Aufwände und die Notwendigkeit, ihre Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Dortmund/Berlin – Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat in dieser Woche ein umfangreiches Paket von Aktualisierungen der TRGS finalisiert. Die am 9. Januar bekanntgegebenen Änderungen betreffen den Umgang mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden (KMR-)Stoffen. Die Neufassungen von TRGS 900, TRGS 905 und TRGS 561 ziehen nationale Sicherheitsstandards an EU-Vorgaben nach und verschärfen die Dokumentationspflichten für Hochrisiko-Materialien. Die Ankündigung fällt in eine Zeit, in der Unternehmen sich noch an das neue „Risikokonzept“ der überarbeiteten Gefahrstoffverordnung gewöhnen.
TRGS 900: Diisocyanate fallen unter strengeres Sonderregime
Eine der unmittelbarsten operativen Auswirkungen hat die Änderung der TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte). Die aktualisierte Regel streicht spezifische Einträge für mehrere Diisocyanate – darunter Hexamethylen-1,6-diisocyanat (HDI) und Methylendiphenyldiisocyanat (MDI) – aus der allgemeinen Tabelle. Sicherheitsverantwortliche werden stattdessen auf die TRGS 430 verwiesen, die spezielle Anleitungen zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen für Isocyanate bietet.
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Diese strukturelle Änderung geht einher mit der Übernahme verschärfter Grenzwerte aus der EU-Richtlinie 2024/869. Die neuen, deutlich niedrigeren Expositionsgrenzwerte für Diisocyanate und Blei müssen bis zum 1. Januar 2029 vollständig umgesetzt sein. Der AGS betont jedoch, dass Unternehmen diese Werte „so bald wie möglich“ erreichen sollten. Bis zur Frist 2029 gelten Übergangswerte, doch die Richtung ist klar: Die Toleranz für Exposition schwindet. Branchenbeobachter sehen in der Verlagerung hin zu TRGS 430 eine Betonung des hohen Sensibilisierungspotenzials dieser Stoffe.
Strengere Kontrollen bei krebserregenden Metallen
Das Update-Paket legt einen besonderen Schwerpunkt auf KMR-Stoffe, vor allem durch Überarbeitungen der TRGS 561 („Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“) und der TRGS 905 („Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe“).
Die Neufassung der TRGS 561 führt verstärkte Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Metallen der Kategorie 1A oder 1B ein. Dazu gehören strengere Hygienevorschriften, die Trennung von Arbeitsbereichen und rigorosere Verbote der Luftrückführung. Für Betriebe in der Metallverarbeitung, Batterieherstellung und im Recycling erfordern diese Änderungen eine sofortige Überprüfung der Lüftungssysteme und der Konzepte für persönliche Schutzausrüstung (PSA).
Gleichzeitig erweitert die Aktualisierung der TRGS 905 die Liste der eingestuften Stoffe. Damit könnten neue Materialien unter den Geltungsbereich der strengsten Schutzvorschriften fallen. Unternehmen sollten ihre Chemikalienverzeichnisse mit der aktualisierten Liste abgleichen.
Verschlankte, aber präzisere Dokumentation
Eine wichtige administrative Änderung betrifft die TRGS 410 („Expositionsverzeichnis bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen“). Die geänderte Regel präzisiert die Anforderungen an die zentrale Expositionsdatenbank (ZED) und interne Unternehmensaufzeichnungen.
Arbeitgeber müssen künftig mit höherer Genauigkeit die Dauer und Intensität der Exposition einzelner Mitarbeiter erfassen. Ziel ist es, die langfristige Gesundheitsüberwachung zu verbessern und Berufskrankheiten genauer auf Expositionen am Arbeitsplatz zurückführen zu können. Diese Änderung verstärkt die Nachweispflicht der Arbeitgeber, dass die Expositionswerte während der gesamten Beschäftigungsdauer innerhalb akzeptabler Grenzen blieben.
Hintergrund: Teil der EU-„Zero Pollution“-Strategie
Die Updates sind Teil der breiteren „Zero Pollution“-Strategie der EU, die in deutsches Recht umgesetzt wird. Die Synchronisierung der TRGS 900 mit der Richtlinie 2024/869 zu Blei und Diisocyanaten stellt insbesondere die Bau- und Chemiebranche vor Herausforderungen.
Sicherheitsexperten deuten den Zeitpunkt der Finalisierung Ende 2025 und der Bekanntgabe im Januar 2026 als Signal für eine rasche Umsetzung. „Die Streichung statischer Grenzwerte für Diisocyanate zugunsten des dynamischen Verweises auf TRGS 430 zwingt Unternehmen, von einer reinen ‚Checkbox‘-Compliance zu einem umfassenden Risikomanagement überzugehen“, so ein Compliance-Spezialist.
Zudem spiegeln Aktualisierungen der TRGS 505 (Blei) und TRGS 521 (Alte Mineralwolle) ein sich schließendes Netz um historische Gefahrstoffe wider, die bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten vorkommen. Für die Bauwirtschaft, die bereits unter den neuen Asbest-Regelungen steht, dürften die verschärften Vorgaben zu Blei und Mineralwolle die Projektkosten und Zeitpläne weiter belasten.
Ausblick: Der Weg bis 2029
Die rechtlichen Änderungen treten mit der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) in Kraft. Die Übergangsfristen bieten jedoch ein begrenztes Zeitfenster zur Anpassung.
* Sofort: Gefahrstoffverzeichnisse und Gefährdungsbeurteilungen müssen an die Änderungen in TRGS 900, 905 und 561 angepasst werden.
* Mittelfristig (2026-2028): Investitionen in technische Schutzmaßnahmen wie Lüftung und Abschottung sind nötig, um die niedrigeren Grenzwerte für Blei und Diisocyanate deutlich vor der verbindlichen Frist 2029 zu erreichen.
* Langfristig: Weitere Absenkungen von Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen (TRGS 910) sind zu erwarten, wenn sich das „Risikokonzept“ etabliert.
Unternehmen wird geraten, den vollständigen Text der Änderungen auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu konsultieren, sobald die offizielle GMBl-Veröffentlichung in den kommenden Tagen erfolgt.
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