TRGS, Strengere

Neue TRGS 524: Strengere Regeln für Arbeiten auf Altlasten

29.12.2025 - 02:44:12

Die aktualisierte Technische Regel verschärft Pflichten für Bauherren, fordert detailliertere Gefährdungsbeurteilungen und setzt auf digitale Dokumentation. Sie gilt ab sofort mit einer Übergangsfrist.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe 524 veröffentlicht. Sie verschärft die Sicherheitsvorgaben für Sanierungsarbeiten in kontaminierten Bereichen erheblich.

Die finale Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt Ende Dezember 2025 setzt den Schlusspunkt unter einen umfassenden Revisionsprozess. Ziel war die Anpassung der Sanierungsstandards an die novellierte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die seit Dezember 2024 vollständig in Kraft ist. Die Aktualisierung gilt als notwendige Modernisierung für den Umgang mit der wachsenden Komplexität bei der Altlastensanierung und Gebäuderenovierung.

Klarere Pflichten für Bauherren und Auftraggeber

Ein Kernpunkt der Neufassung ist die präzisierte Erkundungspflicht. Die Verantwortung verschiebt sich deutlich: Nicht mehr allein der ausführende Sanierungsbetrieb muss Gefahren identifizieren. Stattdessen ist nun der Initiator der Arbeiten – in der Regel der Gebäudeeigentümer oder Bauherr – klar in der Pflicht. Er muss vor Beginn umfassende Daten zu möglichen Kontaminationen bereitstellen.

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Dies soll ein häufiges Szenario verhindern: dass Bauarbeiter unwissentlich auf gesundheitsgefährdende Stoffe wie PCB, PAK oder Schwermetalle stoßen, weil Vorinformationen fehlten. Juristen erwarten, dass diese Klarstellung zu gründlicheren Voruntersuchungen bei Immobilientransaktionen führen wird. Bauherren können sich nicht länger auf Unwissenheit berufen, ohne Haftungsrisiken und Baustopps zu riskieren.

Verschärfte Gefährdungsbeurteilung und Qualifikation

Die Methodik der Gefährdungsbeurteilung wird detaillierter. Sie verlangt jetzt eine granularere Analyse möglicher Expositionswege, besonders für das Einatmen von Stäuben und Dämpfen bei bestimmten Arbeitsverfahren. Das Schutzniveau-Konzept wurde verfeinert, um sicherzustellen, dass Schutzmaßnahmen wie Atemschutz streng dem tatsächlichen Risiko entsprechen.

Zugleich wurden die Anforderungen an die Fachkunde des Personals verschärft. Die aktualisierten Anhänge der TRGS 524 legen Lehrplan und Dauer der erforderlichen Schulungen für Koordinatoren und Bauleiter fest. Betont wird, dass Fachkunde kein einmaliger Erwerb ist: Regelmäßige Fortbildungen sind obligatorisch, um mit neuen Analyseverfahren und Sicherheitstechnologien Schritt zu halten.

Sicherheitsingenieure weisen darauf hin, dass die Regel nun stärker den Stand der Technik betont. Ältere, staubintensive Sanierungsmethoden könnten damit unzulässig werden, wenn emissionsarme Alternativen verfügbar sind. Dies dürfte die Branche zu modernerer Maschinentechnik und besseren Abschottungsstrategien drängen.

Digitalisierung und Gesundheitsvorsorge im Fokus

In Einklang mit der Digitalisierung im Arbeitsschutz betont die neue Fassung die Bedeutung digitaler Dokumentation. Da die novellierte GefStoffV strengere Aufzeichnungspflichten für Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen vorschreibt, präzisiert TRGS 524 deren Anwendung auf temporäre Sanierungsbaustellen.

Arbeitgeber müssen detailliertere Aufzeichnungen über die Exposition ihrer Beschäftigten führen, oft unter Nutzung der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED). So werden Langzeitgesundheitsrisiken besser nachvollziehbar – ein entscheidender Fortschritt für Arbeiter, die häufig zwischen verschiedenen kontaminierten Standorten wechseln.

Die Regel stärkt zudem die Verbindung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Die Hinzuziehung eines Betriebsarztes wird nun explizit bereits in der Planungsphase komplexer Sanierungen empfohlen. Dieser proaktive Ansatz soll die persönliche Schutzausrüstung besser auf den Gesundheitszustand des Einzelnen und die spezifische Stoffzusammensetzung vor Ort zuschneiden.

Branche vor Herausforderung und Chance

Für spezialisierte Sanierungsunternehmen bedeutet die aktualisierte TRGS 524 beides: Herausforderung und Chance. Zwar dürften die strengeren Schulungs- und Ausrüstungsvorgaben die Betriebskosten erhöhen. Gleichzeitig heben sie aber die Markteintrittshürden und könnten unlauteren Wettbewerb durch unseriöse Anbieter reduzieren. Branchenverbände begrüßen die Klarheit. Ein einheitlich hoher Standard schütze sowohl die Arbeiter als auch seriöse Unternehmen.

Für kleinere Baufirmen könnte die Lernkurve jedoch steil sein. Der Bedarf an aktualisierten Fachkundenachweisen und gründlicheren Risikobewertungen erfordert umgehende Investitionen in Schulungen und Beratung.

Mit der Veröffentlichung läuft eine Übergangsfrist. Die Regel ist zwar sofort gültig, doch die Aufsichtsbehörden gewähren in der Regel eine kurze Frist, um interne Prozesse anzupassen. Experten erwarten, dass die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Anfang 2026 weitere Leitfäden veröffentlicht, um die praktische Umsetzung zu erleichtern. Der Fokus wird dabei voraussichtlich auf der praktischen Ausgestaltung der Kooperationspflicht zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern liegen – einem historisch konfliktträchtigen Feld im Baurecht.

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