Neue Sicherheitsregeln: Mehr Freiheit, mehr Haftung für Firmen
07.01.2026 - 10:34:12Seit Jahresbeginn gelten verschärfte Arbeitssicherheitsvorschriften, die die Gefährdungsbeurteilung zum zentralen Haftungsdokument machen und neue Regeln für Lithium-Batterien einführen.
Ab sofort gelten in deutschen Betrieben verschärfte Vorschriften für Arbeitssicherheit und Elektrogeräte. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 und das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG4) sind seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Sie verändern die Gefährdungsbeurteilung grundlegend und erhöhen die Haftung der Geschäftsführung. Branchenportale bestätigten die Umsetzung zwischen dem 3. und 5. Januar.
DGUV Vorschrift 2: Schwelle für Alternativbetreuung verdoppelt
Die wohl spürbarste Änderung betrifft kleine und mittlere Unternehmen. Die Schwelle für das vereinfachte „Alternativmodell“ der betriebsärztlichen Betreuung wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben. Das gab die Unfallkasse Baden-Württemberg bekannt.
Tausende Firmen können sich damit von der starren Regelbetreuung befreien. Der Preis für diese Flexibilität ist jedoch hoch: Wer das Alternativmodell wählt, muss eine verbindliche Selbstauskunft vorlegen. Darin bestätigt der Unternehmer, dass eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde.
Sicherheitsexperten sehen darin einen Paradigmenwechsel. Die Gefährdungsbeurteilung ist kein bloßes Papier mehr, sondern wird zur zwingenden Voraussetzung. „Das beendet die Praxis, bei der die Beurteilung in kleinen Betrieben oft nur ein Papiertiger war“, analysiert ein Fachportal. Die Selbstauskunft schaffe eine direkte Haftungslinie zum Inhaber.
Erstmals erlaubt die Vorschrift zudem, dass bis zu ein Drittel der Basisbetreuung digital erfolgen kann – etwa per Videokonferenz.
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ElektroG4: Neue Brandschutz-Regeln für Lithium-Batterien
Parallel zur DGUV-Reform trat am 1. Januar das ElektroG4 in Kraft. Das Gesetz regelt eigentlich das Elektroschrott-Recycling, hat aber direkte Auswirkungen auf den Betrieb von Elektrogeräten. Der Fokus liegt auf der Sicherheit von Lithium-Ionen-Batterien.
Hintergrund sind die zunehmenden Brände durch beschädigte Akkus. Die Gefährdungsbeurteilung für elektrische Betriebsmittel muss nun explizit den Umgang mit diesen Energieträgern über deren gesamten Lebenszyklus abdecken.
Konkret bedeutet das:
* Verschärfte Informationspflicht: Hersteller und Händler müssen mit jeder Lieferung detaillierte Sicherheitshinweise zur Entnahme und Handhabung von Batterien liefern.
* „Gegenmodell“ wird Pflicht: Altgeräte mit Hochleistungsbatterien dürfen an Sammelstellen nur noch an geschultes Personal übergeben werden. Die anonyme Entsorgung im Container ist verboten, um mechanische Beschädigungen zu verhindern.
Für Sicherheitsverantwortliche heißt das: Jede Gefährdungsbeurteilung für batteriebetriebene Geräte muss nun konkrete Protokolle für Lagerung, Ladung und Notfallentsorgung enthalten.
Praxis-Check: Prüffristen und „befähigte Personen“
Wie wirken sich die neuen Vorgaben auf die Praxis aus? Fachmedien wie Elektrofachkraft.de stellten klar: Die bewährten Prüffristen – etwa vier Jahre für ortsfeste Anlagen – bleiben zwar Richtwerte, sind aber nicht in Stein gemeißelt.
Unter den verschärften Regeln trägt die „befähigte Person“ mehr Verantwortung. Sie muss die Intervalle basierend auf den tatsächlichen Betriebsbedingungen festlegen. Bei Maschinen in rauer Umgebung oder im Dauerbetrieb können somit kürzere Prüfzyklen als die Standardempfehlung vorgeschrieben sein.
Ein weiterer Schritt gegen den Fachkräftemangel: Die DGUV V2 öffnet den Kreis der Sicherheitsfachkräfte. Nun können auch Absolventen der Biologie, Chemie oder Physik als Sicherheitsfachkraft (Sifa) anerkannt werden.
Modernisierungsschock mit Haftungsrisiko
Die gleichzeitige Aktualisierung von DGUV V2 und ElektroG4 stellt einen „Modernisierungsschock“ für die deutsche Sicherheitslandschaft dar. Die Strategie der Politik ist klar: Sie tauscht bürokratische Kontrolle gegen mehr Eigenverantwortung.
Indem mehr Firmen ihre Sicherheitsstruktur selbst managen dürfen, setzt der Staat auf die disziplinierende Wirkung der verschärften Haftung. Die Gefährdungsbeurteilung wird zum zentralen Compliance-Dokument. Juristen warnen: Fehlt diese oder ist sie mangelhaft, drohen Geschäftsführern bei einem Unfall nun leichter Vorwürfe der groben Fahrlässigkeit.
Was kommt 2026?
Für das laufende Jahr steht die nächste technische Konsolidierung an. Eine bedeutende Überarbeitung der DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung elektrischer Anlagen) befindet sich im Entwurfsstadium. Die Einspruchsfrist endet Mitte Januar 2026. Eine konsolidierte Neuauflage wird noch in diesem Jahr erwartet und dürfte die Prüfprotokolle weiter an die neuen Vorgaben anpassen.
Unternehmen sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen umgehend überprüfen. Die Gnadenfrist der Gewöhnung ist vorbei. Die neuen Regeln sind seit dieser Woche geltendes Recht.
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