Pflicht, Arbeitgeber

Neue Pflicht: Arbeitgeber müssen Ausländer über Beratung informieren

30.01.2026 - 15:01:12

Seit Jahresbeginn müssen deutsche Arbeitgeber ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten über kostenlose Rechtsberatung aufklären. Die Regelung ist Teil der Fachkräfteeinwanderungsreform und soll Ausbeutung verhindern.

Seit Jahresbeginn müssen deutsche Unternehmen ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten über kostenlose Rechtsberatung aufklären. Die Regelung nach § 45c Aufenthaltsgesetz ist der letzte Baustein der Fachkräfteeinwanderungsreform und soll Ausbeutung verhindern. Für Personalabteilungen bedeutet dies eine weitere Pflicht im Onboarding.

Was der neue Paragraf vorschreibt

Der Kern der Vorschrift ist eindeutig: Schließt ein in Deutschland ansässiger Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag mit einer Person, die zum Zeitpunkt der Unterschrift noch in einem Drittstaat lebt, muss er sie aktiv informieren. Die Pflicht betrifft die Möglichkeit einer unentgeltlichen Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen wie Vertrag, Gehalt, Arbeitszeiten und Kündigungsschutz.

Die Beratung wird vom bundesweiten Programm „Faire Integration“ angeboten. Unternehmen müssen nicht nur allgemein darauf hinweisen, sondern die nächstgelegene Beratungsstelle mit konkreten Kontaktdaten nennen. Die Information muss spätestens am ersten Arbeitstag in Textform vorliegen – per E-Mail, als separates Blatt oder direkt im Arbeitsvertrag.

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Für wen die Informationspflicht gilt

Die Pflicht betrifft alle in Deutschland ansässigen Arbeitgeber, unabhängig von Größe oder Branche. Sie greift bei der Direktanwerbung von Fachkräften oder Auszubildenden aus Ländern außerhalb der EU. Der Personenkreis ist breit, die Regelung unterscheidet nicht zwischen sozialversicherungspflichtiger und versicherungsfreier Beschäftigung.

Eine wichtige Ausnahme gibt es: Die Pflicht entfällt, wenn die Vermittlung über die Bundesagentur für Arbeit oder spezialisierte Agenturen nach § 299 SGB III erfolgt. In diesen Fällen übernehmen die Vermittler die Aufklärung. Für alle anderen Direkteinstellungen bleibt die Pflicht bestehen.

So setzen Unternehmen die Vorgabe um

Um rechtssicher zu handeln, sollten Firmen ihre Onboarding-Prozesse für internationale Mitarbeiter anpassen. Der einfachste Weg ist die Integration eines entsprechenden Hinweises direkt in den Arbeitsvertrag. Alternativ kann eine standardisierte Anlage beigefügt oder die Information am ersten Tag per E-Mail versendet werden.

Zur Unterstützung stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammen mit „Faire Integration“ offizielle Vorlagen bereit. Diese mehrsprachigen Merk- und Informationsblätter können von der Programm-Website heruntergeladen werden. Wirtschaftsverbände empfehlen die Nutzung, um die Nachweispflicht zu erfüllen und Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Analyse: Mehr Fairness im Wettbewerb um Talente

Die neue Regelung ist kein isolierter Schritt. Sie komplettiert das Gesetzespaket zur Fachkräfteeinwanderung, mit dem Deutschland im globalen Wettbewerb um Talente attraktiver werden soll. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber auf eine bekannte Schwachstelle: Ausländische Beschäftigte sind aufgrund von Sprachbarrieren und Rechtsunkenntnis besonders anfällig für unfaire Verträge oder Ausbeutung.

Die verpflichtende Aufklärung soll hier gegensteuern. Sie gibt Neuzugängen vom ersten Tag an ein Werkzeug, um ihre Rechte zu verstehen und bei Bedarf unabhängige Hilfe zu suchen. Ein Verstoß zieht zwar keine Bußgelder nach sich, wird aber als Teil der sozialen Verantwortung von Unternehmen gesehen. Kritiker monieren zwar zusätzliche Bürokratie, Experten betonen jedoch den präventiven Nutzen zur Vermeidung von Rechtsstreiten und für ein besseres Arbeitsklima.

Ausblick auf die Integration

Mit der vollständigen Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes sind die Rahmenbedingungen vorerst gesetzt. Die neue Informationspflicht wird sich in den kommenden Monaten in den Personalabteilungen etablieren müssen. Langfristig könnte sie das Vertrauen ausländischer Fachkräfte in den deutschen Arbeitsmarkt stärken und die Integration verbessern. Die Frage bleibt, wie intensiv die Beratungsangebote genutzt werden und welche Effekte sich für die Arbeitskultur in internationalen Teams ergeben.

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