Neue Mindestlöhne für Dachdecker, Elektriker und Gebäudereiniger
03.01.2026 - 18:32:12Ab sofort gelten in mehreren Handwerksbranchen deutlich höhere Mindestlöhne. Die Tarifverträge für Dachdecker, Elektriker, Gerüstbauer und Gebäudereiniger treten mit dem neuen Jahr in Kraft und setzen neue Gehaltsstandards. Sie liegen deutlich über dem ebenfalls gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro.
Für Personalabteilungen und Unternehmer bedeutet das eine sofortige Anpassung der Lohnabrechnung. Die Branchen reagieren damit auf den akuten Fachkräftemangel und die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die neuen Sätze gelten für hunderttausende Beschäftigte.
Die stärksten Anpassungen betreffen das Dachdecker-, Elektro- und Gebäudereiniger-Handwerk. Die Erhöhungen sind seit dem 1. Januar 2026 verbindlich.
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Dachdeckerhandwerk: Zwei Stufen für Qualifikation
Im Dachdeckerhandwerk gelten jetzt zwei unterschiedliche Mindestlöhne, vereinbart zwischen ZVDH und IG BAU:
* Ungelernte Hilfskräfte: 14,96 Euro pro Stunde
* Fachkräfte (Gesellen): 16,60 Euro pro Stunde
Die Differenzierung soll die Attraktivität der Berufsausbildung betonen. Die Vereinbarung gilt bis 2028 und bietet Planungssicherheit.
Elektrohandwerk: Einheitlicher Satz
Für alle elektrotechnischen Tätigkeiten gilt nun ein einheitlicher Mindestlohn von 14,93 Euro. Dieser branchenspezifische Tariflohn ist allgemeinverbindlich – er gilt also für alle Betriebe, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind. Die Vereinbarung zwischen ZVEH und IG Metall soll den Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn wahren.
Gebäudereiniger: Bis zu 18,40 Euro
In der personalintensivsten Handwerksbranche mit rund 700.000 Beschäftigten steigen zwei Lohngruppen:
* Innenreinigung: 15,00 Euro pro Stunde
* Glas- und Fassadenreinigung: 18,40 Euro pro Stunde
Viele Reinigungsfirmen haben bereits begonnen, ihre Kundenverträge an die höheren Personalkosten anzupassen.
Gerüstbau und Malerhandwerk
Im Gerüstbau gilt ab sofort ein Mindestlohn von 14,35 Euro. Die Branche gilt als Indikator für Lohnentwicklungen im Baugewerbe.
Anders im Maler- und Lackiererhandwerk: Hier bleibt der Fachkräfte-Mindestlohn vorerst bei 15,55 Euro. Die nächste Erhöhung auf 16,13 Euro ist erst für 1. Juli 2026 vorgesehen.
Minijob-Grenze steigt auf 603 Euro
Mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro steigt automatisch auch die Monatsgrenze für Minijobs auf 603 Euro. Doch Vorsicht: Wer branchenspezifische Mindestlöhne zahlt, muss die Arbeitszeit strenger kontrollieren.
- Beispiel Gebäudereinigung: Bei 15,00 Euro Stundenlohn darf ein Minijobber nur etwa 40,2 Stunden monatlich arbeiten, um unter 603 Euro zu bleiben.
- Gesetzlicher Mindestlohn: Hier sind rund 43,3 Stunden möglich.
Eine Überschreitung führt sofort zur Sozialversicherungspflicht. Unternehmen müssen ihre Minijob-Beschäftigten genau überwachen.
Lohnwettbewerb verschärft sich
Die parallelen Erhöhungen zeigen einen verschärften Lohnwettbewerb im Handwerk. Die Differenz zwischen gesetzlichem Mindestlohn (13,90 Euro) und branchenspezifischen Sätzen schrumpft teilweise bedenklich.
Im Gerüstbau beträgt der Abstand nur noch 45 Cent. Dachdecker-Gesellen erhalten dagegen einen deutlichen Aufschlag von über 2,50 Euro. Arbeitgeberverbände warnen vor einer Aushöhlung der Tarifautonomie, wenn der gesetzliche Mindestlohn zu stark steigt.
Gewerkschaften wie IG BAU und IG Metall halten die Branchenlöhne dagegen für überlebenswichtig. Nur so ließen sich Fachkräfte halten und die Inflation ausgleichen.
Ausblick: Weitere Erhöhungen bis 2028
Die Lohnspirale dreht sich weiter. Viele Tarifverträge sehen bereits weitere Stufen vor:
- 1. Januar 2027: Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 14,60 Euro
- Dachdecker: Fachkräfte erhalten dann 17,10 Euro
- Gerüstbau: Erhöhung auf 14,90 Euro
- Gebäudereiniger: Neue Verhandlungen beginnen Ende 2026
Für Gebäudereiniger laufen die aktuellen Verträge bis Ende 2026. Die nächste Verhandlungsrunde steht damit bereits bevor.
Das müssen Arbeitgeber jetzt prüfen
Unternehmer sollten drei Punkte sofort umsetzen:
- Lohnabrechnung aktualisieren: Die neuen Stundensätze gelten seit 1. Januar. Die Software muss entsprechend eingestellt sein.
- Verträge prüfen: Enthalten Arbeitsverträge dynamische Verweise auf Mindestlöhne? Diese könnten jetzt höhere Zahlungen auslösen.
- Subunternehmer kontrollieren: Die Auftraggeberhaftung macht Generalunternehmer haftbar, wenn Subunternehmer zu niedrige Löhne zahlen. Aktuelle Lohnnachweise der Dienstleister sind essenziell.
Die neuen Mindestlöhne verändern die Personalkosten im Handwerk nachhaltig. Die Einhaltung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern Grundvoraussetzung, um im Wettbewerb um Fachkräfte zu bestehen.
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