Neue Meldepflicht: Arbeitsstunden gehen an Sozialversicherung
30.12.2025 - 10:12:12Ab Neujahr müssen Arbeitgeber in Österreich die vertragliche Wochenarbeitszeit bei der Sozialversicherung melden. Die Regelung zielt auf mehr Transparenz und soll Schwarzarbeit bekämpfen – mit Signalwirkung für ganz Europa.
Ab 1. Januar 2026 wird die Angabe der vereinbarten normalen Wochenarbeitszeit bei der Anmeldung neuer Mitarbeiter zur Pflicht. Bisher war dieses Datenfeld in den Standardformularen der Sozialversicherungsträger wie der ÖGK nicht verpflichtend. Jetzt müssen Arbeitgeber exakte Werte wie „40,00“ für Vollzeit oder „20,00“ für Teilzeit elektronisch über das ELDA-System übermitteln.
„Das ist keine statistische Spielerei, sondern eine harte Compliance-Anforderung“, betonen Rechtsexperten. Fehlende oder falsche Angaben können nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geahndet werden. Besonders relevant ist die Regelung für Unternehmen mit flexiblen Arbeitsmodellen: Gemeldet werden müssen die vertraglich fixierten Normalstunden, nicht die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten einer bestimmten Woche.
Transparenz für Arbeitnehmer als Kontrollinstrument
Ein Kernstück der Neuregelung ist die Stärkung der Arbeitnehmerrechte. Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten künftig eine Kopie der Sozialversicherungsanmeldung aushändigen – inklusive der dort gemeldeten Arbeitsstunden. Diese Maßnahme soll Schlupflöcher schließen, bei denen offiziell Teilzeitverträge bestehen, in der Realität aber Vollzeit gearbeitet wird.
„Die Transparenz-Doktrin für 2026 stellt Arbeitgeber klar zur Rede“, erklärt die Arbeiterkammer (AK). „Beschäftigte haben nun schwarz auf weiß Beweis für ihren gemeldeten Status ab dem ersten Tag.“ Branchen mit hohen Quoten an geringfügiger Teilzeitbeschäftigung – wie Gastronomie, Baugewerbe und Einzelhandel – dürften besonders betroffen sein.
Deutsche Unternehmen in der Pflicht
Die spezifische Meldepflicht ist zwar Bestandteil der österreichischen Rechtsreformen 2026, betrifft aber auch deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Niederlassungen in Österreich. Deren Personalabteilungen müssen sicherstellen, dass ihre Systeme zwischen deutschen und österreichischen Anforderungen unterscheiden können.
In Deutschland liegt der Fokus 2026 weiterhin auf der Arbeitszeiterfassung nach BAG-Urteilen, nicht auf der direkten Meldung dieser Stunden an die Sozialversicherung. Doch Experten sehen im österreichischen Modell einen möglichen Blaupausen für EU-weite Transparenzrichtlinien. „Deutsche HR-Manager sollten das als Weckruf verstehen“, warnt ein Compliance-Spezialist. „Unternehmen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten müssen ihre Onboarding-Prozesse für österreichisches Personal sofort anpassen.“
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Digitale Kontrollen als nächster Schritt
Die neue Meldepflicht gilt als erster Schritt hin zu automatisierten Prüfverfahren. Behörden könnten künftig die gemeldeten „Normalstunden“ automatisch mit den Einkommensdaten abgleichen. Auf diese Weise ließen sich unrealistisch niedrige Stundenlöhne abgleichen, die unter Tarifminimums fallen – und damit mögliches Lohn- und Sozialdumping.
Unternehmen sollten alle für Anfang Januar geplanten Anmeldungen überprüfen und sicherstellen, dass das Arbeitsstundenfeld korrekt ausgefüllt ist. Payroll-Softwareanbieter haben bereits Updates bereitgestellt, um die neuen Pflichtfelder zu unterstützen. Ohne diese Aktualisierungen riskieren Personalabteilungen, dass ihre Meldungen in der ersten Januarwoche abgelehnt werden.
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