Neue HR-Pflichten: Transparenzregeln und Gehaltsgrenzen für 2026
08.01.2026 - 02:03:12Ab sofort müssen deutsche Unternehmen bei der Einstellung ausländischer Fachkräfte und Azubis strengere Transparenzregeln beachten. Gleichzeitig steigen die Gehaltsgrenzen für die Blaue Karte deutlich an – eine doppelte Herausforderung für Personalabteilungen.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt eine neue gesetzliche Mitteilungspflicht nach § 45c Aufenthaltsgesetz. Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter aus Drittstaaten schriftlich über die kostenlosen Beratungsangebote des Netzwerks „Faire Integration“ informieren. Diese Pflicht betrifft ausdrücklich auch Auszubildende, wie der DEHOGA Nordrhein-Westfalen diese Woche klarstellte.
Die Information muss spätestens am ersten Arbeitstag in Textform – etwa per E-Mail oder als Vertragsbeilage – übermittelt werden. Sie muss auf die Möglichkeit kostenloser Rechtsberatung in Arbeits- und Sozialfragen hinweisen und Kontaktdaten der nächsten Beratungsstelle enthalten.
Obwohl ein Verstoß derzeit nicht als Ordnungswidrigkeit gilt, raten Experten dringend zur lückenlosen Dokumentation. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt, ein standardisiertes Informationsblatt direkt in die Vertragsunterlagen aufzunehmen. So geht bei keinem neuen Mitarbeiter etwas vergessen.
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Höhere Gehaltshürden für internationale Fachkräfte
Parallel zu den bürokratischen Pflichten verschärfen sich die finanziellen Rahmenbedingungen. Wie der Bauindustrieverband Niedersachsen (BVN) am 5. Januar bestätigte, gelten für 2026 neue Mindestgehälter für die Blaue Karte EU:
- Standard-Blaue Karte: Das Bruttojahresgehalt steigt auf 50.700 Euro (rund 4.225 Euro monatlich).
- Mangelberufe & Berufseinsteiger: Für gesuchte Fachkräfte aus IT, Ingenieurwesen oder Gesundheitsbereich sowie für Hochschulabsolventen in den ersten drei Berufsjahren gilt nun eine Grenze von 45.934,20 Euro (rund 3.828 Euro monatlich).
Diese Anpassung orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Personalverantwortliche müssen jetzt prüfen, ob bereits Ende 2025 versandte Vertragsangebote für 2026 diese neuen Werte erfüllen. Andernfalls drohen Visa-Ablehnungen.
Was Personalabteilungen jetzt tun müssen
Die klaren Vorgaben von ZDH und Verbänden in der ersten Januarwoche schaffen zwar Rechtssicherheit, bedeuten aber auch konkreten Handlungsbedarf. Die Prioritäten für das erste Quartal 2026 liegen auf drei Säulen:
- Onboarding aktualisieren: Das Informationsblatt zu „Faire Integration“ muss sofort für alle neuen Mitarbeiter aus Nicht-EU-Staaten bereitliegen.
- Gehaltsangebote prüfen: Ausstehende Verträge müssen an die neuen Grenzen von 50.700 bzw. 45.934 Euro angepasst werden.
- Compliance dokumentieren: Der Nachweis der Mitteilung – etwa eine unterschriebene Empfangsbestätigung – gehört in die digitale Personalakte.
Hinter der neuen Transparenzpflicht steht die nächste Phase der Fachkräfteeinwanderungsreform. Nach Jahren, in denen die Hürden für die Zuwanderung gesenkt wurden, will die Politik nun den rechtlichen Rahmen für eine nachhaltige Integration verschärfen. Der Fokus liegt zunehmend auf der Qualität der Integration, nicht nur auf der Anzahl der Neuankömmlinge.
Für den Rest des Jahres 2026 erwarten Branchenkenner weitere Digitalisierungsschritte im Visumverfahren. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat bereits ein neues Interessensbekundungsverfahren für Integrationsprojekte gestartet. Die erfolgreiche Gewinnung internationaler Talente hängt 2026 also nicht mehr nur vom Finden geeigneter Kandidaten ab, sondern auch vom souveränen Umgang mit diesen neuen „Welcome“-Pflichten.
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