Neue Gefahrstoff-Regeln: Betriebe müssen jetzt auch Fortpflanzungsgifte dokumentieren
01.02.2026 - 17:09:11Die verschärfte Gefahrstoffverordnung stellt Unternehmen vor eine neue Herausforderung: Seit Dezember 2024 müssen sie auch die Exposition ihrer Mitarbeiter gegenüber reproduktionstoxischen Stoffen akribisch erfassen. Diese Pflicht zielt auf den Schutz von Fruchtbarkeit und ungeborenen Kindern – und soll spätere Berufskrankheiten nachweisbar machen.
Was sich konkret geändert hat
Die Novelle der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) führt eine entscheidende Neuerung ein. Betriebe müssen nun ein Expositionsverzeichnis für alle Beschäftigten führen, die mit fortpflanzungsgefährdenden Stoffen der höchsten Risikokategorien 1A oder 1B arbeiten. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung eine Gesundheitsgefährdung feststellt.
Viele Arbeitgeber unterschätzen, wie genau Gefährdungsbeurteilungen und Expositionsverzeichnisse heute dokumentiert sein müssen – das kann zu Prüfungen, Nachweisschwierigkeiten und Bußgeldern führen. Ein kostenloses Download-Paket mit rechtssicheren Vorlagen, Checklisten und Praxisanleitungen hilft Sicherheitsfachkräften und Personalverantwortlichen, Gefährdungsbeurteilungen schnell und prüfungssicher zu erstellen. Die Vorlagen sind sofort einsetzbar und wurden von Arbeitsschutz-Experten geprüft. Jetzt Gefährdungsbeurteilung-Vorlagen herunterladen
In dem Verzeichnis sind die Höhe und Dauer der jeweiligen Belastung detailliert zu dokumentieren. Ein wichtiger Unterschied zu Krebs erregenden Stoffen: Die Aufbewahrungsfrist beträgt hier nur fünf Jahre nach Ende der Exposition, nicht 40 Jahre. Diese Regelung ist eine direkte Umsetzung der EU-CMRD-Richtlinie.
Diese Stoffe sind betroffen – und so wird bewertet
Konkret geht es um Stoffe, die mit dem Gefahrenhinweis H360 („Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen“) gekennzeichnet sind. Ob ein Eintrag ins Verzeichnis nötig ist, hängt allein vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab.
Arbeitgeber müssen alle Tätigkeiten identifizieren, bei denen eine Exposition möglich ist – auch über Hautkontakt. Wird eine „mehr als geringe Gefährdung“ festgestellt, ist die Dokumentation Pflicht. Bleibt ein Mitarbeiter unerwähnt, muss dies in der Beurteilung schlüssig begründet werden.
Digitale Hilfe für den Verwaltungsaufwand
Für viele Betriebe bedeutet die neue Pflicht einen erheblichen administrativen Aufwand. Sie müssen alle verwendeten Gefahrstoffe systematisch erfassen, Sicherheitsdatenblätter prüfen und für jeden betroffenen Mitarbeiter die Expositionsbedingungen dokumentieren.
Unterstützung bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mit einer digitalen Lösung. Über die webbasierte Zentrale Expositionsdatenbank (ZED) können Unternehmen die geforderten Verzeichnisse erstellen, verwalten und sicher archivieren. Sie können sogar die langfristige Archivierung und die Aushändigung von Datenauszügen an ausscheidende Mitarbeiter an die DGUV delegieren.
Mehr Prävention für langfristige Gesundheit
Die Verschärfung ist Teil eines europäischen Trends, den Schutz vor CMR-Stoffen (krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch) zu verstärken. Die bessere Dokumentation soll helfen, Berufskrankheiten, die oft erst Jahrzehnte später auftreten, wirksamer zu verhindern und im Ernstfall den beruflichen Ursachennachweis zu erleichtern.
Die Regeln bleiben dynamisch. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) passt die konkretisierenden Technischen Regeln (TRGS) laufend an. Unternehmen sollten ihre Compliance-Prozesse daher regelmäßig überprüfen, um rechtssicher zu handeln und ihren Beschäftigten optimalen Schutz zu bieten.
PS: Für Betriebe, die jetzt Expositionsverzeichnisse und Gefährdungsbeurteilungen nach der neuen GefStoffV umsetzen müssen, gibt es ein komplettes Paket mit Muster-Dokumenten, Schritt-für-Schritt-Checklisten und einer Anleitung zur sicheren Archivierung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Dokumentation Behördenprüfungen standhält und Datenauszüge korrekt an ausscheidende Mitarbeitende übergeben werden. Jetzt kostenlose GBU-Checkliste & Muster sichern


