Neue Brandschutzzeichen: 2026 bringt verschärfte Pflichten für Unternehmen
05.01.2026 - 05:31:12Ab sofort gelten in deutschen Betrieben verschärfte Vorgaben für Sicherheitskennzeichnungen. Grund sind aktualisierte Normen, die den Umgang mit modernen Gefahren wie Lithium‑Bränden regeln.
Mit dem Jahresstart 2026 ist die Ära des tolerierten Bestandsschutzes für alte Sicherheitszeichen praktisch beendet. Die jüngsten Änderungen der internationalen Norm DIN EN ISO 7010 sind nun verbindlich in die deutschen Arbeitsstättenregeln eingeflossen. Für Sicherheitsbeauftragte und Facility Manager bedeutet das: Alte Schilder nach DIN 4844-2 bieten kaum noch Rechtssicherheit. Bei Verstößen drohen im Ernstfall Haftungsrisiken.
Strenges Verbot für gemischte Systeme
Eine der kritischsten Neuerungen ist das absolute Mischverbot. Es ist untersagt, alte nationale Symbole und neue ISO-Piktogramme im selben Gebäude zu kombinieren. Ein einziges neues Schild in einem Bereich mit alter Kennzeichnung kann bereits das gesamte Sicherheitsleitungssystem als nicht konform einstufen.
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„Visuelle Inkonsistenz ist ein Sicherheitsrisiko“, warnt ein Compliance-Experte. „Im Notfall führt verwirrende Beschilderung zu Verzögerungen.“ Die Empfehlung lautet daher: Wer auf den neuen Standard umstellt, sollte idealerweise einen kompletten Austausch anstreben. Nur bei räumlich klar getrennten Bereichen – etwa verschiedenen Gebäudeflügeln – ist ein gestaffelter Übergang vertretbar.
Neue Symbole für neue Gefahren
Die Aktualisierung der Normen ist keine Kosmetik. Sie reagiert auf veränderte Risiken in modernen Arbeitsumgebungen. Im Fokus stehen insbesondere Gefahren durch Lithium-Ionen-Batterien und die wachsende Elektromobilitäts-Infrastruktur.
Die neuesten Piktogramme, eingeführt mit Amendment 9:2025, umfassen spezifische Warnhinweise für Batterielagerbereiche. Für Einsatzkräfte ist das entscheidend: Brände von Energiespeichern erfordern andere Löschprotokolle als Standardbrände. Die klaren visuellen Hinweise sollen hier lebenswichtige Sekunden sparen. Parallel dazu deuten Änderungen im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) auf strengere Kennzeichnungspflichten für Batteriesammelstellen ab Mitte 2026 hin.
Der trügerische Glaube an den Bestandsschutz
Viele Unternehmen wiegen sich noch in falscher Sicherheit. Der vermeintliche Bestandsschutz für Altanlagen ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft. Er gilt nur, wenn der Arbeitgeber in einer detaillierten Gefährdungsbeurteilung nachweist, dass die alten Schilder ein gleichwertiges Sicherheitsniveau bieten.
Angesichts signifikanter Design-Unterschiede – wie dem nun verpflichtenden Flammensymbol auf allen Brandschutzzeichen – wird dieser Nachweis immer schwieriger. „Die Beweislast hat sich verschoben“, stellt ein Jurist für Arbeitssicherheit klar. „Alte Schilder aus den 1990er Jahren gegen die klaren, global verständlichen ISO-Piktogramme zu verteidigen, ist 2026 ein Hochrisikospiel.“
Dringender Handlungsbedarf für Betriebe
Sicherheitsverantwortliche sollten umgehend aktiv werden:
- Bestandsaufnahme: Überprüfen, ob „gemischte Beschilderung“ existiert und wo noch alte DIN-4844-Schilder hängen.
- Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Bei Beibehaltung alter Zeichen muss die Dokumentation explizit begründen, warum diese den aktuellen Standards (ASR A1.3, ISO 7010) gleichwertig sind.
- Planung für Mitte 2026: Die anstehenden Fristen für Batteriesicherheits-Kennzeichnungen im Blick behalten.
- Beschaffung prüfen: Sicherstellen, dass ab sofort bestellte Schilder der DIN EN ISO 7010:2020 inklusive aller Nachträge entsprechen.
Das Fazit ist eindeutig: 2026 wird das Jahr, in dem die visuelle Sicherheitskommunikation in deutschen Unternehmen endgültig internationalen Standards folgen muss. Für veraltete Praxis bleibt kaum noch Raum.
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