Neue Brandschutzregeln: Sammelstellen brauchen ab sofort Notbeleuchtung
31.12.2025 - 12:01:12Verschärfte Technische Regeln für Arbeitsstätten fordern ab sofort eine garantierte Sichtbarkeit von Sammelstellen bei Stromausfall. Unternehmen müssen ihre Beleuchtungslösungen prüfen und dokumentieren.
Ab heute müssen deutsche Unternehmen ihre Sammelstellen im Notfall 30 Minuten lang sichtbar machen. Die verschärften Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) setzen Facility-Manager unter Druck.
Die aktualisierten ASR A2.2 und A2.3 treten mit dem Jahreswechsel in Kraft. Sie schreiben vor, dass die Kennzeichnung von Sammelstellen (Sicherheitszeichen E007) bei Stromausfall mindestens eine halbe Stunde erkennbar bleiben muss. Bislang reichte oft eine passive Beschilderung. Jetzt sind entweder eine aktive Notbeleuchtung mit Batterie-Backup oder hochwertige, langnachleuchtende Phosphoreszenz-Materialien Pflicht.
„Die ‚Aufstellen-und-Vergessen‘-Mentalität ist rechtlich nicht mehr haltbar“, warnt eine aktuelle Branchenmitteilung. Viele bestehende Schilder erfüllen die neuen Anforderungen an die Leuchtdauer nicht.
Die „30-Minuten-Regel“ stellt alte Gebäude vor Probleme
Der Kern der Verschärfung ist die garantierte Sichtbarkeit. Für ältere Betriebsstätten birgt diese Vorgabe die größte Hürde. Die Sicherheitskennzeichnung muss während der gesamten Evakuierungszeit, mindestens aber 30 Minuten lang, funktionieren.
Sicherheitsberater weisen darauf hin, dass Standard-Phosphoreszenzzeichen oft nicht die geforderten Abklingzeiten erreichen. Die Einhaltung muss dokumentiert werden. Ab dem 1. Januar 2026 werden Aufsichtsbehörden dies bei Kontrollen gezielt prüfen.
Die verschärften Regeln resultieren aus einer Abstimmung zwischen den ASR A2.2 („Maßnahmen gegen Brände“) und A2.3 („Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“). Durch die Verknüpfung werden Grauzonen geschlossen. Es reicht nicht mehr aus, sich auf öffentliche Straßenlaternen oder allgemeines Umgebungslicht zu verlassen. Jeder Sammelpunkt benötigt eine dedizierte, netzunabhängige Lichtquelle.
Die wichtigsten technischen Vorgaben:
* Beleuchtungsstärke: Mindestens 1 Lux auf der Mittellinie des Fluchtwegs zur Sammelstelle.
* Zeitdauer: Garantierte Sichtbarkeit für mindestens 30 Minuten.
* Kennzeichnung: Verwendung des genormten Sicherheitszeichens E007.
Viele Betriebe unterschätzen, wie strikt Aufsichtsbehörden künftig die Gefährdungsbeurteilung prüfen: Nicht dokumentierte Leuchtdauern oder pauschale Verweise auf Straßenbeleuchtung reichen oft nicht aus. Mit praxiserprobten Vorlagen und Checklisten erstellen Sie eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung, dokumentieren die gewählte Beleuchtungslösung (inkl. 1‑Lux‑Messung) und bereiten sich gezielt auf Kontrollen vor. Kostenlose GBU‑Vorlagen & Checklisten herunterladen
Gefährdungsbeurteilung wird anspruchsvoller
Für Facility-Manager hat die „Compliance-Check 2026“ höchste Priorität. In den letzten Tagen schnellte die Nachfrage nach zertifizierten Langnachleuchtzeichen und solarbetriebenen LED-Sicherheitsleuchten in die Höhe.
Die größere Herausforderung liegt jedoch in der aktualisierten Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber müssen nun detailliert begründen, warum ihre gewählte Beleuchtungslösung für den konkreten Standort ausreicht. Setzt man auf öffentliche Straßenbeleuchtung, muss deren Ausfallsicherheit und die Einhaltung der 1-Lux-Norm nachgewiesen werden – eine Hürde, die normale Kommunalbeleuchtung bei einem flächendeckenden Blackout selten nimmt.
Rechtsexperten betonen die hohe Bedeutung der ASR. Zwar sind es keine Gesetze, doch entfalten sie eine Vermutungswirkung. Wer sie einhält, gilt als konform mit der Arbeitsstättenverordnung. Weicht ein Unternehmen ab, trägt es im Schadensfall die volle Beweislast – ein Risiko, das 2026 kaum ein Betrieb eingehen will.
Digitale Fluchtpläne und schärfere Kontrollen ab 2026
Für das erste Quartal 2026 rechnen Branchenkenner mit verstärkten behördlichen Kontrollen der Brandschutzdokumentation. Die novellierten Regeln sehen auch strengere Anforderungen an Brandschutzhelfer und die Integration digitaler Sicherheitsmanagementsysteme vor.
Der Trend zur Digitalisierung von Flucht- und Rettungsplänen gewinnt an Fahrt. Die ASR fördern dynamische, digital aktualisierbare Pläne, die bei komplexen Liegenschaften schon bald Standard sein könnten. Bis Mitte 2026 werden statische Papierpläne wohl zunehmend durch digitale Systeme ergänzt. Das physisch, gut beleuchtete Sammelstellenschild bleibt dabei der unverzichtbare Anker jeder Evakuierungsstrategie.
Unternehmen, die ihre Sammelstellen-Beleuchtung noch nicht überprüft haben, wird geraten, bis zur technischen Nachrüstung organisatorische Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört etwa die Ausstattung von Brandschutzhelfern mit Handscheinwerfern.
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