Neue Asbest-Regeln: Handwerk steht vor Umbruch
01.01.2026 - 22:15:12Seit Jahresbeginn benötigen Elektriker und Installateure für viele Arbeiten in Altbauten einen speziellen Asbest-Nachweis. Die verschärfte Gefahrstoffverordnung erfasst erstmals die funktionale Instandhaltung.
Ab sofort brauchen Elektriker, Installateure und andere Handwerker für viele Alltagsarbeiten einen speziellen Asbest-Nachweis. Die verschärfte Gefahrstoffverordnung gilt seit Jahresbeginn 2026 und erfasst erstmals die „funktionale Instandhaltung“ in Altbauten. Millionen Wohnungen aus der Zeit vor 1993 sind betroffen.
Paradigmenwechsel im Handwerk
Bislang galten strenge Asbest-Regeln vor allem für den Rückbau. Jetzt müssen auch Handwerker qualifiziert sein, die nur ein Loch für ein Kabel bohren oder Fliesen austauschen. Die neue Sachkundepflicht soll eine lange bestehende Sicherheitslücke schließen. Denn in vielen versteckten Materialien wie Fliesenklebern oder Spachtelmassen kann Asbest lauern.
Die aktualisierte Verordnung trat bereits am 19. Dezember 2025 in Kraft. Ihre praktischen Auswirkungen spürt das Handwerk jedoch erst jetzt, nach der Winterpause. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht mehr – diese Botschaft ist seit dem 1. Januar 2026 Gesetz.
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Ampel-Modell entscheidet über Qualifikation
Herzstück der neuen Regelung ist ein dreistufiges Ampel-Modell. Es legt fest, welche Schutzmaßnahmen und Qualifikationen nötig sind.
- Grün (geringes Risiko): Bei einer Faserfreisetzung unter 10.000 Fasern/m³ genügt der sogenannte kleine Asbest-Schein (Modul 1E).
- Gelb (mittleres Risiko): Für Werte zwischen 10.000 und 100.000 Fasern/m³ sind deutlich strengere Schutzmaßnahmen vorgeschrieben.
- Rot (hohes Risiko): Arbeiten mit sehr hoher Faserfreisetzung bleiben zertifizierten Spezialfirmen vorbehalten.
Für die alltägliche Instandhaltung sind vor allem die Stufen Grün und Gelb relevant. Die Verordnung legalisiert damit bestimmte Arbeiten, die bisher in einer Grauzone lagen – aber nur mit der richtigen Qualifikation der Arbeiter.
Doch es gibt einen Haken: Die überarbeiteten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519), die das genaue Vorgehen beschreiben, werden erst im Sommer 2026 erwartet. Bis dahin müssen Betriebe die neuen Pflichten ohne detaillierte Handlungsanleitung umsetzen.
Eigentümer in der Pflicht
Eine der größten Neuerungen betrifft die Auftraggeber. Die Veranlasserpflicht verlangt von Eigentümern, vor Arbeitsbeginn aktiv nach Asbest zu forschen und die Informationen bereitzustellen.
Bei Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, gilt ein pauschaler Asbest-Verdacht. Wer als Eigentümer keine Auskunft gibt, riskiert hohe Zusatzkosten. Denn dann muss der Handwerker vom schlimmsten Fall ausgehen und alle Schutzmaßnahmen auf den Kunden umlegen. Wohnungsbaugesellschaften überarbeiten derzeit ihre Verträge und Datenbanken, um dieser Pflicht nachzukommen.
Gemischte Reaktionen und steigender Schulungsbedarf
Die Branche reagiert gespalten. Zwar begrüßen Verbände die neue Rechtssicherheit. Doch die praktische Umsetzung stellt kleine Betriebe vor logistische Probleme. Hunderttausende Handwerker müssen geschult werden.
Ausbildungszentren rechnen im ersten Halbjahr 2026 mit einem Ansturm auf Kurse für den kleinen Asbest-Schein. Innungen raten ihren Mitgliedern, Plätze frühzeitig zu buchen, um keine Aufträge zu verzögern.
Bis die endgültigen technischen Regeln vorliegen, bleibt die Lage angespannt. Unternehmen sollten sich streng an die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung halten und auf bewährte Verfahren mit geringer Staubentwicklung setzen. Die ersten Monate des Jahres werden eine Phase der Einarbeitung – auch für die Aufsichtsbehörden.
Die Botschaft für das deutsche Baugewerbe ist eindeutig: Asbest ist 2026 kein Nischenthema für Abrissfirmen mehr, sondern eine tägliche Herausforderung für jedes Gewerk im Altbau.
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