Neue Arbeitsvorschrift schreibt Mindestzeit für Betriebsärzte vor
01.01.2026 - 20:30:12Ab heute gilt in deutschen Betrieben eine neue Ära der Arbeitssicherheit. Die reformierte DGUV Vorschrift 2 tritt in Kraft und führt eine verbindliche 20%-Mindestanteil-Regel für die Grundbetreuung ein. Diese Änderung ist die umfassendste seit 2011 und zwingt Unternehmen, die Zusammenarbeit von Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften neu zu denken.
Der Kern der Neuerung betrifft alle Unternehmen, die bei einer Berufsgenossenschaft wie der BGN oder BG RCI versichert sind. Bisher galt für Betriebe mit geringerem Gefährdungsrisiko (Gruppe 3) eine starre Vorgabe: 0,2 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr für jede Disziplin. Diese pauschale Kopfquote wird abgeschafft.
Stattdessen gilt jetzt eine universelle Regel: Sowohl der Betriebsarzt als auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) müssen mindestens 20 Prozent der gesamten berechneten Grundbetreuungszeit eigenständig abdecken. Die verbleibenden 60 Prozent können die Partner flexibel nach betrieblichem Bedarf unter sich aufteilen.
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Diese „Topf-Stunden-Lösung“ soll endlich echte interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern. Denn zu oft dominierte bisher die Sicherheitsfachkraft die Betreuung, während der medizinische Aspekt auf ein Minimum schrumpfte. Die neue Mindestbeteiligung soll beide Professionen gleichwertig ins Boot holen.
Entlastung für den Mittelstand: Grenze auf 20 Mitarbeiter angehoben
Eine gute Nachricht für kleine und mittlere Unternehmen: Die Schwelle für das vereinfachten Betreuungsmodell (Anlage 1) wurde verdoppelt. Statt nur für Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern steht es jetzt Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten offen.
Tausende zusätzliche Betriebe können damit aus dem komplexen Stunden-Berechnungsmodell (Regelbetreuung) aussteigen. Sie wechseln zu einem flexiblen, bedarfsorientierten Ansatz, der sich an der Gefährdungsbeurteilung orientiert. Statt starrer Zeitvorgaben zählt hier das Ergebnis. Auch das „Kompetenzzentrenmodell“ von Berufsgenossenschaften wie der BGN ist für diese größere Gruppe nun zugänglich.
Digitalisierung wird offiziell erlaubt – mit klaren Grenzen
Die neue Vorschrift holt die Arbeitswelt der Gegenwart ein und erlaubt erstmals offiziell digitale Sicherheitsberatung. Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte dürfen ihre Leistungen nun auch per Video-Call oder andere digitale Technologien erbringen.
Der Regelfall: Bis zu 33 Prozent der Grundbetreuungszeit dürfen digital erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen sind sogar 50 Prozent möglich. Doch es gibt eine entscheidende Sicherheitsbremse: Die Beratung per Bildschirm ist nur zulässig, wenn die Fachkraft die konkreten Betriebsverhältnisse vor Ort bereits kennt. Eine vorherige Begehung bleibt Pflicht. So soll die Effizienz der Digitalisierung mit der Notwendigkeit praktischer Audits in Einklang gebracht werden.
Neue Wege gegen den Fachkräftemangel
Um dem chronischen Mangel an Sicherheitsfachkräften zu begegnen, werden die Zugangsvoraussetzungen zur Sifa-Ausbildung deutlich gelockert. Ab heute ist der Beruf nicht mehr Ingenieuren vorbehalten.
Absolventen der Fächer Biologie, Chemie, Physik und Psychologie (insbesondere Arbeits- und Organisationspsychologie) können sich nun zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren lassen. Diese Öffnung soll neue Perspektiven in den Beruf bringen – besonders für den Umgang mit psychischen Belastungen und biologischen Gefahrstoffen, die in modernen Arbeitsumgebungen immer relevanter werden.
Was Unternehmen jetzt tun müssen
Die großen Berufsgenossenschaften haben ihre Mitgliedsunternehmen bereits im November und Dezember 2025 auf den Wechsel vorbereitet. Jetzt ist Handeln angesagt.
Die wichtigste Aufgabe im ersten Quartal 2026: bestehende Dienstverträge überprüfen. Alle Vereinbarungen, die noch auf der alten „0,2-Stunden-pro-Kopf“-Rechnung für Gruppe 3 basieren, sind obsolet. Sie müssen an die neue 20-Prozent-Mindestanteil-Regel angepasst werden. Wer das versäumt, riskiert einen Verstoß gegen das Arbeitssicherheitsgesetz.
Experten erwarten eine Welle von Vertragsneuverhandlungen zwischen externen Dienstleistern und ihren Kunden. Die Nachfrage nach Betriebsärzten, die schon jetzt knapp sind, dürfte steigen – und mit ihr möglicherweise auch die Stundensätze für medizinische Sicherheitsdienstleistungen.
Langfristig könnte die Integration von Psychologen in das Sicherheitswesen die betriebliche Praxis verändern. Die psychische Gefährdungsbeurteilung rückt damit vom Nischenthema bis 2027 vielleicht in den Mittelpunkt standardisierter Sicherheitsprotokolle.
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