Neue Arbeitsschutz-Regeln für Blei und alte Mineralwolle
29.12.2025 - 23:13:12Ab 2026 gelten verschärfte Schutzvorschriften für Hunderttausende Beschäftigte. Die aktualisierten TRGS-Regeln fordern strengere Grenzwerte, bessere Dokumentation und höhere Standards bei Staubminimierung.
Ab 2026 gelten verschärfte Schutzvorschriften für Hunderttausende Beschäftigte im Bau- und Sanierungsgewerbe. Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu Blei und alter Mineralwolle grundlegend überarbeitet. Die neuen Vorgaben treffen vor allem kleine und mittlere Betriebe.
TRGS 505: Strengere Grenzwerte bei Blei
Die überarbeitete TRGS 505 “Blei” setzt den verschärften Kurs der Gefahrstoffverordnung fort. Im Zentrum steht das sogenannte Ampel-Modell, das seit Ende 2024 gilt. Es stuft Gefahren nach einem risikobasierten Konzept ein.
Die größte Neuerung betrifft die Überwachung der Beschäftigten. Da Grenzwerte für Blei in der Luft oft nicht verlässlich die tatsächliche Belastung des Körpers widerspiegeln, wird das biologische Monitoring aufgewertet. Arbeitgeber müssen nun in der Gefährdungsbeurteilung detailliert darlegen, wie sie die Aufnahme von Blei verhindern – durch technische Maßnahmen wie Absauganlagen und organisatorische Vorkehrungen wie Hygienezonen.
Schon ein ansteigender Trend des Bleigehalts im Blut erfordert jetzt Maßnahmen, auch wenn der Grenzwert formal noch nicht überschritten ist. Damit reagieren die Behörden auf die anhaltenden Gesundheitsrisiken, besonders bei Sanierungen und in der Batterieproduktion.
TRGS 521: Mehr Schutz vor krebserzeugenden Fasern
Parallel dazu verschärft die TRGS 521 die Regeln für den Umgang mit alter Mineralwolle. Diese Dämmmaterialien, die bis etwa 1996/2000 verbaut wurden, gelten als krebserzeugend. Die Aktualisierung zielt vor allem auf eine drastische Reduzierung von Stäuben bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten.
Konkret bedeutet das:
* Staubminimierung: Industriestaubsauger der Klasse H werden zum Standard, Kehren ist nur noch in Ausnahmefällen erlaubt.
* Persönliche Schutzausrüstung: Die Anforderungen an Schutzanzüge und Atemschutz werden präziser und richten sich nach Dauer und Intensität der Arbeiten.
* Entsorgung: Entfernte Mineralwolle muss direkt am Entstehungsort staubdicht verpackt und gekennzeichnet werden, um Gefahren beim Transport zu vermeiden.
Für viele Bauunternehmen dürften diese Vorgaben eine Aufrüstung ihrer Reinigungsstandards auf der Baustelle notwendig machen.
Dokumentationspflichten werden kritischer
Eine zentrale Rolle in beiden aktualisierten Regeln spielt das Expositionsverzeichnis. Seit der Änderung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 müssen Unternehmen ein zentrales Register über den Umgang ihrer Beschäftigten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen führen.
Sowohl Blei (fortpflanzungsgefährdend) als auch alte Mineralwolle (krebserzeugend) fallen in diese Kategorie. Arbeitgeber müssen nun exakt erfassen:
* Dauer der Exposition
* Art der Tätigkeit
* Gemessene oder geschätzte Konzentration des Gefahrstoffs
Eine lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation stellt bereits eine Ordnungswidrigkeit dar und kann zu Bußgeldern führen.
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Handwerk steht vor administrativer Herausforderung
Marktbeobachter sehen den größten Anpassungsbedarf bei kleinen und mittleren Handwerksbetrieben. Sie führen häufig Sanierungen durch, bei denen sowohl bleihaltige Farben als auch alte Dämmstoffe anfallen.
“Die Updates der TRGS 505 und 521 sind keine rein bürokratische Anpassung”, kommentieren Branchenkenner. “Sie spiegeln das neue, risikobasierte Konzept im deutschen Arbeitsschutz wider. Betriebe, die ihre Gefährdungsbeurteilung als statisches Dokument behandeln, werden im ersten Quartal 2026 nicht mehr konform sein.”
Die technischen Lösungen wie staubarme Werkzeuge oder moderne Schutzausrüstung seien zwar verfügbar. Die eigentliche Herausforderung liege in der zeitnahen administrativen Umsetzung und Schulung der Mitarbeiter.
Das müssen Unternehmen jetzt tun
Bis die überarbeiteten Technischen Regeln im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) offiziell verkündet werden, sollten Betriebe drei Schritte einleiten:
1. Bestand prüfen: Identifizieren Sie alle laufenden oder geplanten Projekte mit Altbau-Dämmung oder bleihaltigen Materialien.
2. Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Passen Sie Ihre Sicherheitsprotokolle sofort an die neuen TRGS-Standards an.
3. Mitarbeiter schulen: Stellen Sie sicher, dass Bauleiter und Teams die neuen Anforderungen an Staubminimierung und Hygiene kennen, bevor die Bausaison 2026 startet.
Das Bundesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wird in den kommenden Wochen weitere Erläuterungshilfen für den Übergang veröffentlichen.
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