N26, Betriebsräte

N26: Betriebsräte ziehen vor das Bundesgerichtshof

14.01.2026 - 21:02:12

Der BGH muss klären, ob das Drittelbeteiligungsgesetz für die gesamte N26-Gruppe gilt. Das Urteil wird zum Präzedenzfall für die deutsche Startup-Branche.

Der Streit um Mitbestimmung bei der Berliner Neobank N26 erreicht die höchste juristische Instanz. Nach Niederlagen in zwei Vorinstanzen haben die Betriebsräte Klage beim Bundesgerichtshof eingereicht. Es geht um die grundsätzliche Frage, ob die Belegschaft im Aufsichtsrat vertreten sein muss.

Das Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe muss nun entscheiden, ob das deutsche Mitbestimmungsrecht auch für komplexe Tech-Konzernstrukturen gilt. Die Betriebsräte von drei N26-Gesellschaften fordern die Anwendung des Drittelbeteiligungsgesetzes. Dieses schreibt für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern die Besetzung eines Drittels der Aufsichtsratssitze mit Arbeitnehmervertretern vor.

Die Vorgängerinstanzen, das Berliner Landgericht und das Kammergericht, hatten die Klage abgewiesen. Sie folgten der Argumentation des Unternehmens: Die Schwelle von 500 Mitarbeitern sei in den einzelnen rechtlichen Einheiten nicht überschritten. Die Betriebsräte sehen das anders und pochen auf die betriebliche Realität.

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Der Kern des Streits: Wie zählt man Mitarbeiter?

Der Rechtsstreit dreht sich um eine zentrale Frage: Dürfen die Mitarbeiter verschiedener Tochtergesellschaften zusammengerechnet werden? Die N26-Gruppe beschäftigt insgesamt rund 1.600 Menschen. Diese sind jedoch auf mehrere rechtlich selbstständige Gesellschaften verteilt, darunter die N26 SE (ehemals AG) sowie die N26 Product & Tech GmbH und die N26 Operations.

Die bisherigen Urteile stützten sich auf die einzelne Betrachtung der Muttergesellschaft. Der BGH muss nun klären, ob für das Mitbestimmungsrecht der einheitliche Betrieb im Vordergrund steht. Eine Entscheidung dafür wäre ein Paradigmenwechsel für die Tech-Branche.

Ein Präzedenzfall für die gesamte Startup-Szene

Die Bedeutung des Verfahrens reicht weit über N26 hinaus. Viele wachstumsstarke Tech-Unternehmen nutzen ähnliche Holding-Strukturen mit zahlreichen Tochterfirmen. Ein Urteil zugunsten der Betriebsräte würde die Corporate Governance in der gesamten Branche auf den Kopf stellen.

Ein Sieg der Arbeitnehmervertreter hätte direkte Konsequenzen für N26. Der Aufsichtsrat, der aktuell ausschließlich aus Anteilseigner-Vertretern besteht, müsste um Mitarbeitervertreter erweitert werden. Dies würde der Belegschaft ein formelles Mitspracherecht in strategischen Fragen geben.

Der Fall spiegelt den grundsätzlichen Konflikt zwischen der disruptiven Startup-Kultur und den etablierten Prinzipien der deutschen Mitbestimmung wider. Bei N26 war die Einrichtung von Betriebsräten bereits 2020 auf Widerstand des Managements gestoßen.

Was kommt als nächstes?

Mit der Anrufung des BGH ist der Rechtsweg nun ausgeschöpft. Das Urteil aus Karlsruhe wird endgültig und für beide Seiten bindend sein. Ein Verhandlungstermin oder ein Zeitplan für die Entscheidung steht noch nicht fest.

Die Richter werden nicht nur einen jahrelangen internen Konflikt beenden. Sie setzen auch einen Maßstab dafür, wie traditionelle deutsche Arbeitnehmerrechte auf die fragmentierten Unternehmensstrukturen des 21. Jahrhunderts anzuwenden sind. Die Tech-Branche wartet gespannt.

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