MZSW, Zoll-Merkblatt

MZSW 2026: Neues Zoll-Merkblatt verlangt Prozess-Updates

24.01.2026 - 07:27:12

Die Generalzolldirektion veröffentlicht ein aktualisiertes Zoll-Merkblatt mit grundlegenden Neuregelungen zum Versandverfahren und präzisierten Datenpflichten für Unternehmen.

Zum Jahreswechsel ist die aktualisierte Ausgabe des zentralen Zoll-Merkblatts in Kraft getreten. Sie bringt tiefgreifende Änderungen für den internationalen Handel.

Die Generalzolldirektion hat das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen“ (MZSW) für 2026 veröffentlicht. Es ersetzt die Version von 2025 und enthält entscheidende Anpassungen. Im Fokus stehen eine vollständig überarbeitete Darstellung des Versandverfahrens und präzisierte Vorgaben zu Datenelementen. Für Unternehmen bedeutet das: bestehende Prozesse müssen dringend überprüft und angepasst werden, um Verzögerungen oder Bußgelder zu vermeiden.

Versandverfahren wird grundlegend neu geregelt

Die mit Abstand größte Neuerung betrifft das Kapitel zu den Förmlichkeiten im Versandverfahren. Die Änderungen sind so umfangreich, dass die Zollverwaltung auf die sonst übliche Hervorhebung neuer Passagen verzichtet hat. Das ist ein klares Signal: Nutzer müssen das gesamte Kapitel neu studieren, nicht nur markierte Stellen.

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Das Versandverfahren ist ein Kernelement für den Warenverkehr innerhalb der EU und mit Drittländern. Es erlaubt den Transport unverzollter Waren unter zollamtlicher Überwachung. Die Neustrukturierung soll die Anweisungen vereinfachen und an den modernisierten Unionszollkodex (UZK) angepasst werden. Für Übergangszeiträume, etwa bei Systemausfällen, gilt vorerst eine Ausnahme: Bis zum überarbeiteten UZK-Durchführungsrechtsakt kann weiterhin das alte Einheitspapier genutzt werden.

Präzisierte Datenpflichten für Exporteure

Neben dem Versandverfahren enthält das MZSW 2026 wichtige Klarstellungen zu den in Zollanmeldungen geforderten Daten. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Datenelement „Empfänger“ bei der Ausfuhr. Die aktualisierten Anmerkungen sollen für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Besonders betroffen sind Konzerne, die Waren an eigene ausländische Tochtergesellschaften liefern. Sie müssen die präzisierten Anforderungen genau prüfen, um Fehler zu vermeiden. Alle anderen, kleineren Änderungen im Dokument sind zur besseren Orientierung kursiv hervorgehoben. Erfahrene Anwender können so gezielt nach Anpassungen in ihren relevanten Verfahrensbereichen suchen.

Digitale Zollwelt verlangt aktuelle Handlungsanleitung

Das MZSW ist die verbindliche Ausfüllanleitung für alle Zollanmeldungen in Deutschland. Die jährlichen Updates spiegeln die fortschreitende Digitalisierung der Zollprozesse wider. Die Änderungen 2026 stehen im Kontext weiterer großer IT-Umstellungen, wie dem für Ende Februar geplanten ATLAS-Release 10.2. Dieses führt unter anderem die Zentrale Zollabwicklung bei der Einfuhr ein.

Solche systemischen Umstellungen machen präzise Anleitungen unverzichtbar. Nur so ist die korrekte Datenübermittlung zwischen Unternehmen und Zollverwaltung gewährleistet. Die wachsende Bedeutung der Datenqualität wird durch die präzisierten Anforderungen erneut unterstrichen.

Proaktive Compliance wird immer wichtiger

Die Überarbeitung des Merkblatts ist eine notwendige Reaktion auf eine dynamische Rechts- und Techniklandschaft. Für die Wirtschaft bedeutet dies kontinuierlichen Anpassungsbedarf. Die Neufassung des Versandverfahrens könnte interne Schulungen erforderlich machen. Zugleich kündigen sich für 2026 weitere Herausforderungen an:

  • Am 3. Februar tritt die nächste Stufe des Import Control System 2 (ICS2) in Kraft.
  • Voraussichtlich im Juli fällt die 150-Euro-Zollfreigrenze für Kleinsendungen – eine massive Veränderung für den E-Commerce.
  • Neue Berichtspflichten wie die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) kommen hinzu.

Unternehmen sind daher gut beraten, die Entwicklungen proaktiv zu verfolgen. Informationsangebote von Industrie- und Handelskammern sowie der Zollverwaltung selbst sind dabei unverzichtbare Ressourcen.

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