Mutterschutzgesetz: Neuer Schutz bei Fehlgeburt in Kraft
20.01.2026 - 19:12:12Deutschland hat sein Mutterschutzgesetz grundlegend reformiert. Seit Anfang 2026 gelten erstmals verbriefte Schutzfristen und finanzielle Absicherung für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche. Die Neuregelung schließt eine lange kritisierte Lücke im Arbeits- und Sozialrecht.
Die Reform, die bereits im Juni 2025 in Kraft trat und deren letzte Verwaltungsmaßnahmen nun umgesetzt sind, stellt einen Paradigmenwechsel dar. Statt auf eine einfache Krankschreibung angewiesen zu sein, haben betroffene Frauen jetzt Anspruch auf eine gestaffelte, bezahlte Schutzfrist. Diese gilt optional und richtet sich nach der Schwangerschaftswoche. Ziel ist es, einen geschützten Raum für die körperliche und seelische Erholung zu schaffen und die Stigmatisierung von Fehlgeburten am Arbeitsplatz abzubauen.
„Eine Fehlgeburt kann ein traumatisches Erlebnis sein, das Zeit zur Verarbeitung braucht“, betonte Bundesfamilienministerin Lisa Paus während des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der damaligen Oppositionsfraktion CDU/CSU im Januar 2025 einstimmig verabschiedet.
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Gestaffelte Schutzfristen als Kernstück
Bislang gab es Mutterschutz nur bei einer sogenannten Totgeburt, meist nach der 24. Woche. Die neue, abgestufte Regelung sieht folgende Optionen vor:
* Ab der 13. Schwangerschaftswoche: Bis zu zwei Wochen Schutzfrist.
* Ab der 17. Woche: Bis zu sechs Wochen.
* Ab der 20. Woche: Bis zu acht Wochen.
Die Inanspruchnahme ist ein Recht, keine Pflicht. Die Frau entscheidet selbst, ob und wie lange sie die Zeit für ihre Erholung nutzt. Diese Selbstbestimmung in einer schwierigen Lebenslage ist ein zentrales Element der Reform.
Finanzielle Sicherheit für Arbeitnehmerinnen und Betriebe
Ein entscheidender Fortschritt ist die finanzielle Absicherung. Statt Krankengeld erhalten Frauen, die die Schutzfrist nutzen, Mutterschaftsleistungen. Diese orientieren sich am durchschnittlichen Nettoeinkommen und bieten so planbare Einnahmen.
Auch für Arbeitgeber bringt die Änderung Klarheit und Entlastung. Die Kosten für die Mutterschaftsleistungen werden ihnen über das bewährte Umlageverfahren U2 erstattet. Die Last verteilt sich damit auf die Solidargemeinschaft aller einzahlenden Unternehmen. Zusätzlich verstärkt das Gesetz den Kündigungsschutz: Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Woche ist eine Entlassung für vier Monate unzulässig.
Ergebnis seltener politischer Einigkeit
Der Weg zur Reform war geprägt von einer seltenen parteiübergreifenden Zustimmung und starkem Engagement aus der Zivilgesellschaft. Den entscheidenden Anstoß gab eine öffentliche Petition von Natascha Sagorski. Ihr Einsatz wurde im Parlament als maßgeblich dafür gewürdigt, das Thema auf die politische Agenda zu setzen und eine Lösung zu erreichen. Die erfolgreiche Verbindung von Bürgerengagement und politischem Willen galt als Beispiel gelebter Demokratie.
Ausblick: Vom Gesetz zur gelebten Praxis
Mit der vollständigen Umsetzung liegt der Fokus nun auf der Anwendung und einem kulturellen Wandel. Die Reform gilt als Meilenstein für Frauenrechte und Gesundheit in Deutschland. Sie erkennt die Tragweite eines Schwangerschaftsverlustes offiziell an und schafft erstmals einen klaren rechtlichen Rahmen.
Rechtsexperten und Verbände erwarten, dass das Gesetz zu mehr Sensibilität und einem unterstützenderen Arbeitsumfeld führen wird. Die definierte Schutzfrist bietet allen Beteiligten mehr Planungssicherheit als die bisherige Unsicherheit mit der Krankschreibung. Die Neuregelung soll zu einem mitfühlenderen Umgang mit einem persönlichen Verlust beitragen, von dem viele Frauen betroffen sind.
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