Mutterschutzgesetz: Neue Schutzfristen bei später Fehlgeburt ab Juni
17.11.2025 - 23:39:12Deutschland schließt eine Lücke im Mutterschutz: Ab dem 1. Juni 2025 erhalten Frauen nach einer späten Fehlgeburt erstmals bezahlte Schutzfristen – gestaffelt nach Schwangerschaftswoche. Was lange überfällig war, wird nun Realität. Doch was bedeutet das konkret für Betroffene und Arbeitgeber?
Die Reform des Mutterschutzgesetzes, die der Bundestag bereits im Januar dieses Jahres verabschiedete, erkennt erstmals an: Eine Fehlgeburt im zweiten Schwangerschaftsdrittel ist keine gewöhnliche Krankheit. Sie erfordert Zeit zur körperlichen und seelischen Erholung – ohne finanziellen Druck, ohne Jobangst.
Bisher galt eine strikte Regelung: Nur bei einer Totgeburt ab 500 Gramm oder nach der 24. Schwangerschaftswoche griff der Mutterschutz. Alle anderen Frauen mussten sich mit einer normalen Krankschreibung begnügen. Diese Lücke schließt sich nun.
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Das Gesetz führt ein abgestuftes System ein, das sich an der Schwangerschaftswoche orientiert:
- Ab der 13. Woche: bis zu zwei Wochen Schutzfrist
- Ab der 17. Woche: bis zu sechs Wochen Schutzfrist
- Ab der 20. Woche: bis zu acht Wochen Schutzfrist
Entscheidend: Die Schutzfrist ist ein Recht, keine Pflicht. Jede Frau kann selbst bestimmen, ob und wie lange sie diese Zeit in Anspruch nimmt. Fühlt sie sich früher bereit zur Rückkehr an den Arbeitsplatz, kann sie ganz oder teilweise auf die Schutzfrist verzichten. Diese Flexibilität gibt betroffenen Frauen die Kontrolle über ihren individuellen Heilungsprozess zurück.
Voller Lohnausgleich – ohne Belastung für Betriebe
Während der Schutzfrist erhalten Frauen Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse, ergänzt durch einen Arbeitgeberzuschuss. Das Ergebnis: das durchschnittliche Nettogehalt bleibt erhalten, kein Einkommensverlust in einer ohnehin belastenden Situation.
Für Unternehmen bleibt die Reform kostenneutral. Der Arbeitgeberanteil wird vollständig über die U2-Umlage erstattet – jenes Ausgleichssystem, das bereits die reguläre Elternzeit finanziert. Damit verhindert der Gesetzgeber, dass einzelne Betriebe finanziell benachteiligt werden oder Vorbehalte gegen die Einstellung von Frauen entstehen.
Wichtig für Arbeitgeber: Während der Schutzfrist besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot – es sei denn, die betroffene Frau erklärt ausdrücklich ihren Verzicht auf die Schutzzeit.
Kündigungsschutz bleibt unverändert stark
Die neuen Schutzfristen ergänzen die bestehenden Regelungen, ersetzen sie aber nicht. Nach wie vor gilt: Frauen, die nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, genießen vier Monate lang besonderen Kündigungsschutz. Diese Regelung aus § 17 MuSchG bleibt ein fundamentaler Baustein der Absicherung.
Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss über die Fehlgeburt informiert werden, damit der Schutz greift. Diese Kombination aus Schutzfrist und Kündigungsschutz schafft einen umfassenden rechtlichen Rahmen in einer existenziell belastenden Lebensphase.
Gesellschaftlicher Wandel: Vom Tabu zur Anerkennung
Die Reform ist mehr als eine technische Gesetzesänderung – sie markiert einen Paradigmenwechsel. Jahrelang kritisierten Betroffene und Frauenrechtsorganisationen die starre 500-Gramm-Grenze als realitätsfern. Körperlich und emotional entspricht eine späte Fehlgeburt oft einer Geburt. Die bisherige Regelung ignorierte diese Realität.
Der neue “Schutzraum” – so bezeichnen es Juristen – behandelt das Ereignis nicht länger als bloße Erkrankung. Er würdigt den einzigartigen Trauerprozess und die körperliche Regeneration, ohne den Stigmatisierungseffekt einer verlängerten Krankschreibung. Die einstimmige Verabschiedung im Bundestag zeigt: Hier herrscht parteiübergreifender Konsens über die Notwendigkeit dieser mitfühlenden Reform.
Countdown läuft: Was jetzt zu tun ist
Bis zum Stichtag 1. Juni bleiben Unternehmen noch sechs Monate zur Vorbereitung. Personalabteilungen sollten ihre internen Richtlinien überarbeiten und Prozesse für die Beantragung der U2-Erstattung klären. Der GKV-Spitzenverband hat bereits Leitfäden an die Krankenkassen verschickt, um einen reibungslosen Start zu gewährleisten.
Für betroffene Frauen bedeutet das Gesetz: Sie müssen die Zeit unmittelbar nach einer späten Fehlgeburt künftig nicht mehr ohne rechtlichen und finanziellen Schutz durchstehen. Der Gesetzgeber schafft endlich den Raum, den Trauer und körperliche Genesung erfordern – ein überfälliger Schritt zu mehr Menschlichkeit im Arbeitsrecht.
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